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Einseitig


22.07.2002 08:22 - Gestartet von comtom
Benutzer ron's enemy schrieb:

Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können. Ihm entstehen schließlich Traffic-Kosten. Von anderen Schäden ganz abgesehen:

Unter anderem finde ich es auch nicht ok, dass Teltarif meine sämtlichen Beiträge ungefragt in Suchmaschinen einträgt. Das Recht an meinen Beiträgen habe immer noch ich. Würde ich meine E-Mail-Adresse im Klartext angeben, brächte mir das (wie schon passiert) haufenweise Spam. Und schon habe ich einen nachweisbaren Schaden, mit dem ich Teltarif auf Unterlassung verklagen könnte.

Im Normalfall hat man aber überhaupt nichts dagegen, dass die eigene Homepage verlinkt wird, deshalb halte ich die grundsätzlichen Bedenken von Teltarif für unbegründet. So wird ja kaum Teltarif sich selbst verklagen, weil von der Hauptseite ein Link zur News-Meldung führt.

Ron's enemy

Moment!

Wär anfängt eine Seite ins Internet zu stellen, sollte sich dem "Gang und Gebe" bewußt sein. Wer glaubt, eine Seite oder auch Kommentare abgegeben/veröffentlichen zu können, die sonst keiner lesen darf/soll, sollte sich ein Buch drucken/kaufen.

Es ist das Wesen des Internets, das alles miteinander verlinkt wird! Das ist nun mal der große Vorteil gegenüber anderen Medien...

Tom
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[] wolfhart antwortet auf
22.07.2002 09:40
Benutzer ron's enemy schrieb:
Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können. Ihm entstehen schließlich Traffic-Kosten.

Dann sollte er die Information halt nicht öffentlich machen. Für mich beinhaltet bereits die nicht passwortgeschützte Bereitstellung einer Seite im Netz die Bereitschaft, verlinkt zu werden. Wozu gibt's denn Passwortschutz in http? Es ist ja nun kein Problem, sich vor Verlinkung zu schützen. Verlange einfach von allen Nutzern deiner Seite eine einmalige Anmeldung und schütze deine Seiten mit Passwort. Du kannst ja auch den Referrer auswerten.

Unter anderem finde ich es auch nicht ok, dass Teltarif meine sämtlichen Beiträge ungefragt in Suchmaschinen einträgt.

Das tut Teltarif doch gar nicht. Suchmaschinen machen das. Ist aber für die Frage irrelevant.

Das Recht an meinen Beiträgen habe immer noch ich.

Welches Recht? Reproduktion? Nutzung?

Würde ich meine E-Mail-Adresse im Klartext angeben, brächte mir das (wie schon passiert) haufenweise Spam. Und schon habe ich einen nachweisbaren Schaden, mit dem ich Teltarif auf Unterlassung verklagen könnte.

Teltarif schickt aber AFAIK keinen SPAM. Das tun andere. *Die* könntest du verklagen (sofern es die Jurisdiktion des jeweiligen Landes zulässt).

Ich halte es für albern und für die Entwicklung des Internet nicht förderlich, eine explizite Bewilligung zur Verlinkung zu fordern. Wer Informationen ungeschützt ins Netz stellt, muss mit der Verlinkung rechnen.

Gruß
Wolfhart
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[] beccon antwortet auf
22.07.2002 11:14
>>Ich finde den Teltarif-Artikel recht einseitig.
Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können. <<
Kann er ja. Da braucht er bloß einen Metatag auf der Seite setzen und schon faßt sie der Robot der Suchmaschine nicht mehr an. Nachteil ist, daß sie dann auch nicht mehr gefunden wird :-(

Conrad
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[] Kai Petzke antwortet auf
22.07.2002 11:33
Benutzer ron's enemy schrieb:

Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können.

Steht doch auch im Artikel so - einen ganzen Absatz lang.

Unter anderem finde ich es auch nicht ok, dass Teltarif meine sämtlichen Beiträge ungefragt in Suchmaschinen einträgt.

Wir tragen es nicht ein, sondern die Suchmaschinen grasen das Forum mit ab, wenn sie eh schon mit teltarif.de beschäftigt sind.

Würde ich meine E-Mail-Adresse im Klartext angeben, brächte mir das (wie schon passiert) haufenweise Spam. Und schon habe ich einen nachweisbaren Schaden, mit dem ich Teltarif auf Unterlassung verklagen könnte.

Aber nicht damit durchkommen würdest, weil Du ja die Form der Angabe Deiner E-Mail-Adresse im Forum mit einem Handgriff ändern kannst, und dafür sicher keinen Richter brauchst. Dagegen, dass Adress-Suchmaschinen E-Mail-Adressen rechtswidrig scannen, können wir sowieso nichts ausrichten. Denn die Adress-Broker hält auch kein robots.txt oder Meta-Tag ab.


Kai
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[1] comtom antwortet auf Kai Petzke
22.07.2002 12:36
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Dagegen, dass Adress-Suchmaschinen E-Mail-Adressen rechtswidrig scannen, können wir sowieso nichts ausrichten. Denn die Adress-Broker hält auch kein robots.txt oder Meta-Tag ab.

Tjo, es soll Leute geben, die haben eine "dreckige" Mailaddi fürs benutzen von Foren, Newslettern und was weiß ich, plus eine "offizielle/private" Mailaddi.

Solls wirklich geben ;)

Im Internet ist es wie im "normalen" Leben. Erfahrungen sammeln und Maßnahmen für ein besseres Leben treffen :D ;))))
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[] knuddeltim antwortet auf
22.07.2002 17:03
Hallo ron's enemy,

ich schätze Deine Beiträge sehr, vor allem aufgrund der juristischen Betrachtung, aber was du da so spät bzw. früh von dir gegeben hast, finde ich Schwachsinn.

Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können. Ihm entstehen schließlich Traffic-Kosten. Von anderen Schäden ganz abgesehen:
Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, dann hat er 2 Möglichkeiten:

1) Er stellt keine Inhalte ins Netz! Niemand zwingt Ihn! Die Intention des Internets war und ist Sie zum Glück noch (ich warte darauf, das Sie von großen Konzernen, Lobbys und korrupten Regierungen wie D, USA, etc. zur Plage aller geändert, verboten, eingeschränkt, abgeschafft wird...), Informationen zu veröffentlichen und jedem zu Verfügung zu stellen (nachzulesen in den RFCs zu HTTP und HTML).

2) Er schützt seine Inhalte! Entweder nur Zugriff über Logins oder Zwangseingangsseite. Eigentlich müssten die klagenden Unternehmen selbst zu Schadensersatz verklagt werden. Sie blockieren die Gerichte durch Probleme die durch Ihre eigene technische Inkompetenz entstehen.

Wieso eigentlich immer Verbote?!? Deutschland das Verbots- und Vorschriftenland? Man kann im Internet z.B. vieles technisch unmöglich machen, so dass man keine Verbote braucht. Wieso muss in diesem Land eigentlich immer die Obrigkeit helfen. Helft Euch doch alle mal selbst. Ist das die moderne Form des Sozialstaats - nicht nur sozial zu den Bürgern, sondern auch zu den Unternehmen? "Och, du armes, armes Unternehmen, hast du nicht verstanden wie der Markt (hier das Internet) funktioniert? Komm' wir helfen Dir" (Beispiel hier: Kohle, Holzmann)

Und wieso Traffic-Kosten und andere Schäden? Jede Lokalzeitung hat in Ihren Schaufenstern die aktuelle Zeitung ausgehängt. Wenn ich jetzt jemandem davon erzähle, das er einen bestimmten Artikel dort lesen kann, dann geht er da nachher noch hin, und schadet dem Unternehmen. Schliesslich nutzt sich der Boden vor dem Fenster ab, und eventuell verunreinigt dieser Jemand noch mit seinen Händen oder seiner Nase das Schaufenster. Muss die Redaktion mich jetzt verklagen, schliesslich habe ich diesen Menschen dazu gebracht dort hinzugehen. Wollen die mir das jetzt verbieten?

Das ist doch alles Schwachsinn.

Unter anderem finde ich es auch nicht ok, dass Teltarif meine sämtlichen Beiträge ungefragt in Suchmaschinen einträgt. Das Recht an meinen Beiträgen habe immer noch ich. Würde ich meine E-Mail-Adresse im Klartext angeben, brächte mir das (wie schon passiert) haufenweise Spam. Und schon habe ich einen nachweisbaren Schaden, mit dem ich Teltarif auf Unterlassung verklagen könnte.
Mit der Eintragung muss Du im Medium Internet rechnen. Wenn es Dir nicht passt, darfst Du halt keine Beiträge veröffentlichen. Das fände ich persönlich zwar schade, aber so kannst du sicher gehen, das niemand mehr deine Beiträge indizieren kann, und somit auch niemand deine Beiträge finden kann. Das Internet ist doch gerade deshalb so fantastisch, da man mittels Suchmaschine jede je veröffentlichte Information finden kann (so jedenfalls die Theorie), wenn die Leute jetzt alle die Suchmaschinen rauswerfen, brauche ich das Internet nicht mehr. Ich will Informationen finden und nicht bunte Werbeseiten anschauen.

Nimm die Möglichkeit, das deine Beiträge indiziert werden einfach als AGB des Internets an. Du kannst beitragen und akzeptieren, oder nicht akzeptieren und dann auch nicht beitragen, denn induviduelle Änderungen sind nicht möglich.

Und wenn Du Deine eMail-Adresse im Klartext angibst, war das auch Deine Entscheidung.

Dafür das Adressensammler Internetseiten abscannen können die Inhalte-Anbieter nichts. Das ist das illegale Verhalten der Adressensammler die damit auch gegen die Nutzungsbedingungen Unzähliger verstossen. Genausi wie Unzählige gegen die Nutzungsbedingungen des DENIC-Whois verstossen.

Aber auch gegen Adressensammler gibt es technische Lösungen!

-tim!

PS: Hiermit erlaube ich ausdrücklich die Verlinkung meines Beitrages! Freiheit für Links (Verknüpfungen)!
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[] (Deep)Links grundsätzlich erlaubt
federico antwortet auf
23.07.2002 12:11
Benutzer ron's enemy schrieb:

Wenn jemand nicht damit einverstanden ist, dass seine Seite auf breiter Basis verlinkt wird, dann sollte er das auch verbieten können.

Der Anbieter kann sich auf kein Recht berufen, die Verlinkung seiner Inhalte grundsätzlich von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Soweit er ein ausschließliches (z.B. Urheber-)Recht zur Verbreitung der Inhalte hat, dann erstreckt sich das Verbietungsrecht nicht auch auf die Nennung der URL, unter der er seine urheberrechtlich geschützten Inhalte zum Abruf bereithält.

Ihm entstehen schließlich Traffic-Kosten.

Diese Kosten entstehen sicher nicht dadurch, daß auf einer anderen Seite seine URL genannt wird. Die Übertragungskosten entstehen auch nicht durch den Versuch, die unter dieser URL bereitgehaltenen Inhalte abzurufen. Sie werden erst durch die Entscheidung des Anbieters verursacht, die Inhalte auf jeden Abruf hin ohne Einschränkungen an den Abrufenden zu übermitteln.

Von anderen Schäden ganz abgesehen

Bisher wurde das Bereithalten einer WebSite mit Links auf fremde Inhalte nur dann untersagt, soweit dieses Abrufbereithalten im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in einer gegen die guten Wettbewerbssitten verstoßenden Weise geschah.

Angesicht der mittlerweilen erlaubten, vergleichenden Werbung ist nicht zu erkennen, weshalb beispielsweise ein Link auf die Seite eines Wettbewerbers mit dessen Produktbeschreibungs- oder Preisangaben zu Vergleichszwecken wettbewerbswidrig sein sollte.

f.