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Klare Vorraussetzungen für den Beauty Contest


09.05.2021 13:46 - Gestartet von wolfbln
5x geändert, zuletzt am 09.05.2021 14:09
Die Versteigerung von knappen Ressourcen ist ein probates Mittel laut der (Neo)-Ökonomen.
Andere Modelle könnten auch angedacht werden, weil die legendäre UMTS-Auktion 2000 ja zu einer Fehlallokation führte und 2 Ersteigerer aufgaben.

Die Cellcos drängen wegen der hohen Lizenzkosten auf alternative Modelle. Aber wie? Vergaben öffnen Lobbyismus und Korruption Tür und Tor, neue Anbieter hätten keine Chance und der Prozess ist nicht transparent. Warum geht an A und nicht B das Spektrum?

Der Beauty Contest wäre ein Weg. Er setzt aber voraus, wozu sich die Anbieter mit Händen und Füßen bisher wehren: Sie müssen die Hosen runterlassen.

Es muss klar sein, wie man bei Verstößen gegen die Versprechen sanktioniert. Das ist ja eine Vergabe auf die Zukunft! Wie stellt man dabei sicher, dass ein Anbieter nicht falsch spielt und die Braut aufhübscht? Und das schon im Prozess, auch wenn eine Zielmarke erst 20?? definiert wurde?

Es muss ähnlich wie in Frankreich dazu klar definiert werden, was als versorgt gilt, mit Speeds, Feldstärken, Techniken und unabhängigen Messungen. Es kann dann wirklich nicht mehr angehen, dass die Betreiber behaupten, sie würden da und dort versorgen, aber man fällt gerade dort aus dem Netz oder das Netz ist extrem langsam. Bisher beruht das oft auf physikalischen Ausbreitungsmodellen der Anbieter, egal wie viele in der Zelle hocken. Das muss dann in Zukunft auf unabhängigen Messungen beruhen. Dass man das durchaus gut landesweit machen kann in einem entwickelten Flächenstaat, zeigt in Frankreich der Regulierer ARCEP.

Wenn man auf solche Modelle eingeht, dann muss das vorher klar sein und die Strafen und Sanktionen heftig, so dass es sich nicht lohnt, für Anbieter da zu tricksen. Momentan versuchen uns die Betreiber eher einzulullen. Der eine verspricht keine Funklöcher mehr 2025, wobei er genau weiß, dass genau das "technisch" unmöglich ist. Der andere verkauft dringend nötige Erweiterungen als Lotterie und sich selbst als Benefizveranstalter.

Mal ein Beispiel: Anbieter XY hat im Bundesland Brandenburg immer noch nicht 50 km Autobahn mit 4G abgedeckt, obwohl er dies bereits seit 2020 müsste. Er behauptet, dass sei "technisch" dort unmöglich. Blöd dabei ist nur, dass die beiden anderen Anbieter gerade dort mit 4G versorgen. Bis heute hat die BNetzA nur Nachfristen gestellt und dessen Ausflüchte akzeptiert, ohne einen Euro Strafe zu kassieren.

Auf solche Weise fährt uns der Beauty Contest an die Wand und die Schöne wird zum Biest.
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[1] Mister79 antwortet auf wolfbln
10.05.2021 07:40
Absolut richtig und volle Zustimmung