Neuregelung

Gesetzesnotiz: Kommt das Aus für Mobilfunk-Auktionen?

Mobil­funk-Frequenzen könnten in Deutsch­land künftig über einen "Beauty Contest" vergeben werden. Die Provider hätten dadurch mehr Geld für den Netz­ausbau zur Verfü­gung.
Von dpa /

Künftig keine Mobilfunk-Auktionen mehr? Künftig keine Mobilfunk-Auktionen mehr?
Foto: picture alliance/Arne Dedert/dpa
Die Mobil­funk­auk­tionen, bei denen der Staat alle paar Jahre Milli­arden­beträge einnimmt, könnten bald Geschichte sein. Darauf deutet eine "Proto­koll­erklä­rung" der Bundes­regie­rung hin, die Teil des am Freitag vom Bundesrat verab­schie­deten Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes ist. Bei der Vergabe von frei­wer­denden Mobil­funk­fre­quenzen solle die Bundes­netz­agentur das am besten geeig­nete Verfahren wählen, "ohne dass dem Verstei­gerungs­ver­fahren ein gesetz­licher Vorrang einge­räumt wird", heißt es in dem Schreiben, das der Nach­rich­ten­agentur dpa vorliegt.

Die Vergabe von Funk­fre­quenzen für die Über­tra­gung von Daten und Tele­fonie ist für den Staat ein lukra­tives Geschäft. Auf sage und schreibe rund 50 Milli­arden Euro summierten sich die Zahlungs­ver­pflich­tungen der Bieter im Jahr 2000, als UMTS/3G-Lizenzen verstei­gert wurden. Im Nach­hinein viel zu viel - den betei­ligten Firmen mangelte es dadurch an Geld für den Mobil­funk­ausbau. Einige Firmen schmissen das Hand­tuch, es gab noch lange große Funk­löcher.

In den Jahren danach sanken die Erlöse der Auktionen zwar deut­lich, 2019 erzielte der Bund aber immerhin 6,5 Milli­arden Euro. Für die Netz­betreiber ist das ein rotes Tuch - sie monieren seit langem, dass sie das Geld lieber für den Ausbau inves­tieren würden statt an den Bund zu über­weisen.

"Beauty Contest" als denk­bare Alter­native

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Die Alter­native zur Auktion ist der "Beauty Contest" (Schön­heits­wett­bewerb), wie er in der Tele­kom­muni­kati­ons­branche genannt wird. Hierbei zahlen die Unter­nehmen nur geringe Gebühren und müssen sich vorher fest­legen, was genau sie nach der Zutei­lung machen wollen - das "schönste" Angebot mit dem ambi­tio­nier­testen Ausbau­vor­haben bekommt den Zuschlag.

Bisher ist die Rechts­lage so, dass es zwangs­läufig auf eine Auktion hinaus­läuft. Zukünftig stünden die Frequenz­ver­gabe-Möglich­keiten gleich­berech­tigt neben­ein­ander. Die Bundes­netz­agentur könnte sich also weiterhin für die Auktion entscheiden, müsste dies aber rechts­sicher begründen.

Das Thema ist noch in einem frühen Stadium: Bisher ist es nur eine Proto­koll­erklä­rung, im eigent­lichen Gesetz steht die Formu­lie­rung noch nicht. Diese Ände­rung soll in einem nächsten Schritt über eine sepa­rate Novelle erfolgen. Auf jeden Fall ist die Notiz ein kleiner Etap­pen­sieg für Aukti­ons­kri­tiker - sie könnte der Anfang vom Ende sein für die umstrit­tenen Auktionen.

Regu­lierer setzt auf Auktionen

Und was sagt die Bundes­netz­agentur? Die Bonner Behörde hat in der Vergan­gen­heit stets Aukti­ons­ver­fahren durch­geführt und zuletzt durch­bli­cken lassen, dass dies auch zukünftig ein sinn­volles Verfahren wäre. Klar ist aber auch: Wenn sich die Geset­zes­lage ändert, muss die Behörde anders vorgehen als bisher. Im Jahr 2023 oder 2024 steht die nächste Frequenz­ver­gabe an - ob als Auktion oder als Vergabe gegen Gebühren, ist offen.

Für die Vergabe von Frequenzen im Bereich um 26 GHz hat der Regu­lierer bereits auf eine Auktion verzichtet.

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