Bundesrat segnet TKG ab - Verbände sind kritisch
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Nun wird es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben. Damit wird es am 1. Dezember 2021 in Kraft treten und einige Änderungen bringen.
Verschiedene Verbände und Organisationen meldeten sich heute zu Wort.
Buglas: Keine vollständige Planungsicherheit
Nehmen wir den Bundesverband Glasfaser (BUGLAS), der wie viele seiner Kollegen die überragende Bedeutung leistungsfähiger Kommunikationsnetze für eine moderne Gesellschaft und Wirtschaft würdigt.
Kritisch sieht Buglas, dass damit immer noch keine vollständige Planungssicherheit für die Branche hergestellt wird. Es sei abzusehen, dass einzelne Teile des Gesetzes über das Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz geändert werden könnten.
Buglas findet die vorgesehene Umsetzungsfrist "tatsächlich zu kurz", Verbraucherschutz oder Dokumentationsverpflichtungen bräuchten längere Vorlauffristen. Die Branche solle sich auf Netzausbau und Versorgung konzentrieren können, anstatt wichtige Ressourcen für administrative Tätigkeiten umwidmen zu müssen.
eco: "Bankrotterklärung für Bürgerrechte"
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das TKG verabschiedet. Verbände sehen es teilweise kritisch
Foto: Deutscher Bundestag/Marco Urban, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Harsch geht der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. mit dem neuen Gesetz ins Gericht: Erneut sei die Vorratsdatenspeicherung beschlossen worden, immerhin wolle man aber noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Bundesregierung, Bundestagsmehrheit und der Bundesrat würden die ständige Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung ignorieren und stattdessen sogar ausweiten wollen.
eco wirft dem Gesetzgeber ein Bruch des EU-Rechts vor. Erst im März hatte der EuGH eine Regelung aus Estland gekippt, die fast eins zu eins dem neuen deutschen § 113b Abs. 2 TKG entspreche und eine generelle und anlasslose Speicherung regelt, wer wen von welcher Nummer wie oft und wie lange anruft.
BREKO Vorschlag aufgegriffen
BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers findet, dass das neue Gesetz nicht alle Möglichkeiten zur Ausbaubeschleunigung nutze. Es gelte, die bestehende Dynamik beim Glasfaserausbau zu nutzen und weiter Tempo zu machen.
Die neue Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses als "Glasfaserbereitstellungsentgelt" war ein Vorschlag des BREKO, der einen starken Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern setzen werde.
Weniger schön sei, dass die bestehenden Regelungen zur Umlagefähigkeit erst Ende Juni 2024 enden werden.
Gleichwertigkeit des Zugangs
Der BREKO, wie schon der VATM, loben das Prinzip der „Gleichwertigkeit des Zugangs“ (Equivalence of Input – EoI). Vorleistungsnachfrager oder Ko-Investitionspartner können auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb des marktmächtigen Unternehmens (also meistens der Telekom).
Dadurch können dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen genutzt werden.
Keine alternativen Verlegemethoden genormt
Bei den alternativen Verlegemethoden habe das Gesetz die Chance zum Lösen von Bremsen verpasst. Der BREKO hätte gerne alternative Verfahren wie das Trenching als möglichen Standard gehabt. Städte und Gemeinden haben Angst vor langfristigen Straßen- oder Kabelschäden durch Frost oder andere Baumaßnahmen und den daraus folgenden Streit um die Kostenübernahme.
Eine koordinierende Stelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, auf Kreisebene ist im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Das ‚One-Stop-Shop-Prinzip‘ (eine zuständige Stelle für alle Fragen) könnte Schwung in die Geschichte bringen.
Kritisch sieht BREKO den "Rechtsanspruch auf schnelles Internet". Das werde den Ausbau nicht beschleunigen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau, mit "umsichtigen Anreizen und Förderpolitik", brächte die Branche schneller ans Ziel. Für besonders schlecht versorgte Haushalte sollten auch Lösungen über Satellit genutzt werden.
VTKE: Routerfreiheit bleibt
Zufrieden ist der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), denn das neue Gesetz bestätigt die Routerfreiheit auch bei Glasfaser. Auch in Zukunft können die Anwender ihr Endgerät am Breitbandanschluss (z.B. Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk) selbst wählen.
Ausnahmemöglichkeit muss Ausnahme bleiben
Der VTKE warnte aber davor, dass die im Gesetz erlaubten Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt die Endgerätefreiheit de facto wieder abschaffen könnte. Dazu müsste ein Netzbetreiber das bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Hersteller sehen keinerlei technisch plausiblen Gründe für solche Ausnahmen.
Ausnahmeregelungen würden das Recht der Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl umgehen. Ein Providerwechsel würde erschwert, weil Verbraucher ihr bisheriges Endgerät nicht mehr überall frei einsetzen können.
o2 plant Carrier Aggregation bei 5G. Eine erste Basisstation wurde bereits aufgerüstet. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.