TKG

Bundesrat segnet TKG ab - Verbände sind kritisch

Das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) hat den Bundesrat passiert, nächste Station ist der Bundes­prä­sident, bevor es am 1. Dezember in Kraft treten kann. Es bleibt einiges an Kritik, es gibt aber auch Lob.
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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz verab­schiedet. Nun wird es noch vom Bundes­prä­sidenten unter­schrieben. Damit wird es am 1. Dezember 2021 in Kraft treten und einige Ände­rungen bringen.

Verschie­dene Verbände und Orga­nisa­tionen meldeten sich heute zu Wort.

Buglas: Keine voll­stän­dige Planungsi­cher­heit

Nehmen wir den Bundes­ver­band Glas­faser (BUGLAS), der wie viele seiner Kollegen die über­ragende Bedeu­tung leis­tungs­fähiger Kommu­nika­tions­netze für eine moderne Gesell­schaft und Wirt­schaft würdigt.

Kritisch sieht Buglas, dass damit immer noch keine voll­stän­dige Planungs­sicher­heit für die Branche herge­stellt wird. Es sei abzu­sehen, dass einzelne Teile des Gesetzes über das Tele­kom­muni­kations- und Tele­medien-Daten­schutz­gesetz geän­dert werden könnten.

Buglas findet die vorge­sehene Umset­zungs­frist "tatsäch­lich zu kurz", Verbrau­cher­schutz oder Doku­men­tati­ons­ver­pflich­tungen bräuchten längere Vorlauf­fristen. Die Branche solle sich auf Netz­ausbau und Versor­gung konzen­trieren können, anstatt wich­tige Ressourcen für admi­nis­tra­tive Tätig­keiten umwidmen zu müssen.

eco: "Bank­rott­erklä­rung für Bürger­rechte"

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das TKG verabschiedet. Verbände sehen es teilweise kritisch Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das TKG verabschiedet. Verbände sehen es teilweise kritisch
Foto: Deutscher Bundestag/Marco Urban, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Harsch geht der eco – Verband der Inter­net­wirt­schaft e.V. mit dem neuen Gesetz ins Gericht: Erneut sei die Vorrats­daten­spei­che­rung beschlossen worden, immerhin wolle man aber noch ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) abwarten. Bundes­regie­rung, Bundes­tags­mehr­heit und der Bundesrat würden die stän­dige Recht­spre­chung des EuGH zur Vorrats­daten­spei­che­rung igno­rieren und statt­dessen sogar ausweiten wollen.

eco wirft dem Gesetz­geber ein Bruch des EU-Rechts vor. Erst im März hatte der EuGH eine Rege­lung aus Estland gekippt, die fast eins zu eins dem neuen deut­schen § 113b Abs. 2 TKG entspreche und eine gene­relle und anlass­lose Spei­che­rung regelt, wer wen von welcher Nummer wie oft und wie lange anruft.

BREKO Vorschlag aufge­griffen

BREKO-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers findet, dass das neue Gesetz nicht alle Möglich­keiten zur Ausbau­beschleu­nigung nutze. Es gelte, die bestehende Dynamik beim Glas­faser­ausbau zu nutzen und weiter Tempo zu machen.

Die neue Umla­gefä­hig­keit des Breit­band­anschlusses als "Glas­faser­bereit­stel­lungs­ent­gelt" war ein Vorschlag des BREKO, der einen starken Anreiz für den Glas­faser­ausbau in Mehr­fami­lien­häu­sern setzen werde.

Weniger schön sei, dass die bestehenden Rege­lungen zur Umla­gefä­hig­keit erst Ende Juni 2024 enden werden.

Gleich­wer­tig­keit des Zugangs

Der BREKO, wie schon der VATM, loben das Prinzip der „Gleich­wer­tig­keit des Zugangs“ (Equi­valence of Input – EoI). Vorleis­tungs­nach­frager oder Ko-Inves­titi­ons­partner können auf dieselben sach­lichen und perso­nellen Ressourcen zugreifen wie der Vertrieb des markt­mäch­tigen Unter­neh­mens (also meis­tens der Telekom).

Dadurch können dieselben Daten­banken zur Infor­mation über Anschlüsse und dieselben Tech­niker­res­sourcen für Bereit­stel­lungen und Entstö­rungen genutzt werden.

Keine alter­nativen Verle­geme­thoden genormt

Bei den alter­nativen Verle­geme­thoden habe das Gesetz die Chance zum Lösen von Bremsen verpasst. Der BREKO hätte gerne alter­native Verfahren wie das Tren­ching als mögli­chen Stan­dard gehabt. Städte und Gemeinden haben Angst vor lang­fris­tigen Straßen- oder Kabel­schäden durch Frost oder andere Baumaß­nahmen und den daraus folgenden Streit um die Kosten­über­nahme.

Eine koor­dinie­rende Stelle zur Beschleu­nigung von Geneh­migungs­ver­fahren, auf Kreis­ebene ist im Gesetz nicht mehr zwin­gend vorge­schrieben. Das ‚One-Stop-Shop-Prinzip‘ (eine zustän­dige Stelle für alle Fragen) könnte Schwung in die Geschichte bringen.

Kritisch sieht BREKO den "Rechts­anspruch auf schnelles Internet". Das werde den Ausbau nicht beschleu­nigen. Der eigen­wirt­schaft­liche Ausbau, mit "umsich­tigen Anreizen und Förder­politik", brächte die Branche schneller ans Ziel. Für beson­ders schlecht versorgte Haus­halte sollten auch Lösungen über Satellit genutzt werden.

VTKE: Router­frei­heit bleibt

Zufrieden ist der Verbund der Tele­kom­muni­kations-Endge­räte­her­steller (VTKE), denn das neue Gesetz bestä­tigt die Router­frei­heit auch bei Glas­faser. Auch in Zukunft können die Anwender ihr Endgerät am Breit­band­anschluss (z.B. Glas­faser, Kabel, DSL oder Mobil­funk) selbst wählen.

Ausnah­memög­lich­keit muss Ausnahme bleiben

Der VTKE warnte aber davor, dass die im Gesetz erlaubten Ausnahmen vom passiven Netz­abschluss­punkt die Endge­räte­frei­heit de facto wieder abschaffen könnte. Dazu müsste ein Netz­betreiber das bei der Bundes­netz­agentur bean­tragen. Die Hersteller sehen keinerlei tech­nisch plau­siblen Gründe für solche Ausnahmen.

Ausnah­mere­gelungen würden das Recht der Verbrau­cher auf eine freie Endge­räte­wahl umgehen. Ein Provi­der­wechsel würde erschwert, weil Verbrau­cher ihr bishe­riges Endgerät nicht mehr überall frei einsetzen können.

o2 plant Carrier Aggre­gation bei 5G. Eine erste Basis­sta­tion wurde bereits aufge­rüstet. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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