Nicht gratis

Interne Portierung und Marken-Wechsel: Gratis oder teuer?

Wer seinen Handy-Provider wech­selt, hat Anspruch auf eine kosten­lose Rufnum­mern-Portie­rung. Doch warum dürfen manche Provider trotzdem Geld für einen internen Marken­wechsel kassieren? Die Bundes­netz­agentur klärt auf.
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Wer seinen Provider wech­selt, hat die Möglich­keit, seine Rufnummer mitzu­nehmen: Einen gesetz­lichen Anspruch auf die Rufnum­mern­por­tie­rung gibt es in Deutsch­land schon seit vielen Jahren. Eben­falls über viele Jahre war es ein weit verbrei­tetes Ärgernis, dass die Provider dafür oft horrende Gebühren kassiert haben.

Doch dann griff der Gesetz­geber ein: Zunächst wurde die Gebühr auf einen einheit­lichen Maxi­mal­betrag gede­ckelt, und seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Rufnum­mern­por­tie­rungen gar kein Geld mehr kosten - sie müssen komplett kostenlos sein.

Und darum ist bei Handy-Kunden mitunter der Schreck groß, wenn trotz dieser Vorgabe dann auf der Rech­nung plötz­lich Gebühren für den Anbie­ter­wechsel mit Rufnum­mern­por­tie­rung berechnet werden - und das auch noch zu Recht. Die Bundes­netz­agentur klärt auf. Interne Portierung: Darum darf sie weiterhin Geld kosten Interne Portierung: Darum darf sie weiterhin Geld kosten
Foto/Grafik: amiganer-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de

Das sagt das Gesetz zur Rufnum­mern­por­tie­rung

Hierzu ist es wichtig, sich einmal anzu­schauen, was das Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz dazu sagt: Alles, was bei einem Anbie­ter­wechsel gere­gelt ist, wird dort in § 59 Anbie­ter­wechsel und Rufnum­mern­mit­nahme zusam­men­gefasst. Hierbei geht es sowohl um die Portie­rung von Fest­netz- als auch Handy-Nummern.

Im Bereich der Handy-Nummern ist beispiels­weise fest­gelegt, dass der Endnutzer jeder­zeit die Mitnahme der ihm zuge­teilten Rufnummer verlangen kann (sofor­tige Rufnum­mern­por­tie­rung). Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter bleibt davon unbe­rührt. Auf Verlangen hat der abge­bende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzu­teilen.

Gleich­zeitig ist dort zu lesen, dass die Bundes­netz­agentur sicher­stellt, "dass Endnut­zern für die Rufnum­mern­mit­nahme keine direkten Entgelte berechnet werden." Das hat die BNetzA mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2021 auch so fest­gesetzt und nimmt auch Beschwerden an, falls Anbieter sich nicht daran halten sollten. Seit dem 1. Dezember 2021 haben Kunden einen gesetz­lichen Anspruch darauf, die Rufnum­mern­mit­nahme auch noch bis einen Monat nach Vertrags­ende zu bean­tragen. In den Vertrags­bedin­gungen des Anbie­ters kann eine längere Frist verein­bart sein (häufig 90 Tage). Die tech­nische Akti­vie­rung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer verein­barten Tag erfolgen, spätes­tens inner­halb des folgenden Arbeits­tages.

Darum dürfen einige Wechsel-Vorgänge Geld kosten

In Deutsch­land gibt es den Fall, dass einige Unter­nehmen wie beispiels­weise Dril­lisch, freenet, aber auch die drei Netz­betreiber Telekom, Voda­fone und o2 mehrere Mobil­funk­marken betreiben. Das können - außer einer soge­nannten "Haupt­marke" - dann beispiels­weise Mobil­funk-Discounter oder auch nur per App buch­bare Discounter sein.

Bietet ein Anbieter seinem Bestands­kunden einen Tarif­wechsel an, so hat ein Bestands­kunde einen Anspruch darauf, die Rufnummer beizu­behalten. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnut­zern, ebenso wie bei einem Wechsel des Anbie­ters, dabei keine direkten Entgelte für eine Rufnum­mern­mit­nahme berechnet werden. "Marken­name", "Konzern­zuge­hörig­keit" etc. sind für Endnutzer für die Frage der Rufnum­mern­mit­nahme laut einer Mittei­lung der Bundes­netz­agentur recht­lich nicht von Rele­vanz. Der Vertrags­partner des Endnut­zers muss sich eindeutig aus den Vertrags­unter­lagen ergeben.

Gegen­über teltarif.de stellt die BNetzA klar: Ein Entgelt für eine Portie­rung ist demzu­folge dem Endnutzer gegen­über über­haupt nicht mehr statt­haft. Sollten dennoch gegen­über dem Endnutzer Entgelte für eine Rufnum­mern­mit­nahme erhoben werden, sollte dies im konkreten Einzel­fall der Bundes­netz­agentur ange­zeigt werden (über das Kontakt­for­mular auf dem Verbrau­cher­portal der Bundes­netz­agentur).

Nicht ausge­schlossen ist laut der Behörde aller­dings, dass ein (nicht regu­liertes) Bear­bei­tungs­ent­gelt für den Marken- bzw. Tarif­wechsel erhoben wird, soweit dies vertrag­lich verein­bart ist (vgl. dazu insbe­son­dere die Leis­tungs- und Preis­ver­zeich­nisse des jewei­ligen Anbie­ters). Ferner können sich die Anbieter unter­ein­ander Entgelte für eine Portie­rung in Rech­nung stellen (nicht aber dem Kunden). Diese dürfen die einma­ligen Kosten nicht über­schreiten und unter­liegen einer nach­träg­lichen Entgelt­regu­lie­rung.

Wie kann ich heraus­finden, welche Marke zu welchem Unter­nehmen gehört?

Wer als Kunde nach einem - mögli­cher­weise unbe­wussten - kosten­pflich­tigen internen Marken- oder Tarif­wechsel schon einmal die Gebühr auf seiner Rech­nung entdeckte und sich darüber gewun­dert hat, ist sich oft keiner "Schuld" bewusst. Doch woran liegt das?

Der Grund dafür ist, dass die verschie­denen Mobil­funk-Marken eines Unter­neh­mens oft in einem ganz anderen Marken­design auftreten und auch ganz andere Tarife haben. Die unter­schied­lichen Marken von Dril­lisch wollen beispiels­weise verschie­dene Ziel­gruppen anspre­chen und sind daher alle in einem anderen Design gehalten.

Beson­ders stark tritt dieses Problem bei Super­markt-Discoun­tern auf, denn die Webseite des Mobil­funk-Discoun­ters ist dann meist im selben Design wie die Super­markt-Kette gehalten. Aufgrund des Designs würde beispiels­weise niemand darauf kommen, dass Kauf­land Mobil, Edeka Smart und Norma Connect Marken der Telekom Deutsch­land GmbH in Bonn sind, während ja!mobil und Penny Mobil zur cong­star Services GmbH in Köln gehören. Schließ­lich sind alle diese Marken im Telekom-Netz ange­sie­delt. Es würde auch niemand auf die Idee kommen, dass freenet Mobile eine Marke der klar­mobil GmbH in Rends­burg ist, obwohl vom Design her eher eine Zuge­hörig­keit zur freenet DLS GmbH in Büdels­dorf mit der Marke freenet Mobil­funk (ehemals mobilcom-debitel) nahe liegen würde.

Das einzige, was Kunden und Inter­essenten tun können, ist: Schauen Sie auf der Seite des gewünschten Provi­ders, zu dem Sie Ihre Rufnummer portieren wollen, als erstes in das Impressum. Dort ist das Unter­nehmen genannt, das diese Marke betreibt. Ist es dasselbe Unter­nehmen wie bei Ihrer bishe­rigen Marke, müssen Sie damit rechnen, dass der Wechsel kosten­pflichtig ist.

Ein Beispiel: Bei fraenk weiß man zwar mögli­cher­weise noch aus dem Kopf, dass der App-Discounter im Telekom-Netz ange­sie­delt ist. Erst aus dem Impressum erfährt man dann aller­dings, dass er orga­nisa­torisch zur Telekom Deutsch­land GmbH in Bonn gehört und nicht etwa zu cong­star. Manchmal steht auf der Impressum-Seite mögli­cher­weise zunächst auch eine andere Adresse. Die orga­nisa­tori­sche Zuge­hörig­keit zu einem Mobil­funk-Provider ist dann aus einem Absatz ersicht­lich, der mit "Leis­tungs­erbringer" über­schrieben ist. Interne Portierung: Oft sind andere Wege günstiger Interne Portierung: Oft sind andere Wege günstiger
Bild: teltarif.de

Wie verfahren die Provider bei internen Portie­rungen?

Lange Zeit war es so, dass sich einige Provider schlicht und ergrei­fend gewei­gert haben, interne Wechsel zwischen ihren Marken mit Rufnum­mern­por­tie­rung durch­zuführen. Wie gesagt: Verpflichtet waren sie dazu auch noch nie. Aller­dings konnte der Provider in diesem Fall meist mit hoher Wahr­schein­lich­keit davon ausgehen, dass der Kunde dann endgültig kündigt und dass er diesen Kunden mögli­cher­weise nie wieder­sieht.

Die Provider sind in den vergan­genen Jahren daher dazu über­gegangen, auf Kunden­wunsch meist doch interne Rufnum­mern­por­tie­rungen mit Marken­wechsel durch­zuführen. Dafür kassieren sie dann aber leider die über­höhten Wechsel-Beträge. Inzwi­schen gilt: Wird ein Tarif­wechsel ange­boten, muss auch eine Rufnum­mern-Portie­rung durch­geführt werden, diese darf aber nichts kosten. Das heißt, die Wechsel-Gebühr darf keinen Posten für die interne Portie­rung beinhalten.

Seriöse Kunden­berater kündigen die Wechsel-Kosten dem Kunden vor dem internen Wechsel aller­dings an und nennen auch die Höhe dieser Gebühr. Denn dann kann der Kunde sich den Schritt noch­mals gut über­legen.

Wie finde ich heraus, ob sich der Anbie­ter­wechsel dann noch lohnt?

Eine völlig über­zogene interne Wech­sel­gebühr von beispiels­weise einmalig 19,99 Euro oder gar 29,99 Euro kann dazu führen, dass sich der Wechsel zu einem Tarif einer anderen Marke desselben Unter­neh­mens mögli­cher­weise gar nicht lohnt.

Ein Rechen­bei­spiel: Nehmen wir einmal an, Sie haben bei einer Dril­lisch-Marke einen Tarif mit Allnet- und SMS-Flat sowie 5 GB Daten­volumen für 7,99 Euro pro Monat, der demnächst abläuft. Die 5 GB reichen Ihnen auch weiterhin. Ihre eigene Dril­lisch-Marke bietet einen derar­tigen Tarif inzwi­schen für 6,99 Euro monat­lich an. Im Rahmen einer Aktion sehen Sie aller­dings, dass eine andere Dril­lisch-Marke den Tarif gerade für 4,99 Euro pro Monat anbietet. Hier steht schonmal fest: Den Wechsel in den Tarif der eigenen Marke für 6,99 Euro muss Dril­lisch mit kosten­loser Rufnum­mern­por­tie­rung durch­führen.

Sie rufen aber nun beim Kunden­ser­vice an und bitten um einen Wechsel zur anderen Dril­lisch-Marke, um den Tarif für 4,99 Euro erhalten zu können. Der Kunden­berater bietet Ihnen an, den Wechsel mit Rufnum­mern­por­tie­rung durch­zuführen, sagt aber dazu, dass dieser Marken­wechsel einmalig 29,99 Euro kostet. Diese knapp 30 Euro werden also 15 Monate lang von der monat­lichen Ersparnis von 2 Euro aufge­zehrt. Erst ab dem 16. Monat tritt dann eine echte Ersparnis ein.

Nehmen Sie den 4,99-Euro-Tarif mit einer 24-mona­tigen Mindest­ver­trags­lauf­zeit, sparen Sie in den verblei­benden neun Rest­monaten also ledig­lich 18 Euro. Nehmen Sie den 6,99-Euro-Tarif bei Ihrer eigenen Marke, sparen Sie über zwei Jahre einen Euro pro Monat, also insge­samt 24 Euro, und damit mehr als bei dem Marken­wechsel mit Gebühr. Entscheiden Sie sich gar nicht für eine 24-mona­tige, sondern eine einmo­natige Lauf­zeit, können Sie schon deut­lich früher den Tarif erneut wech­seln. Eine derart hohe Wech­sel­gebühr hat sich bis dahin aber mögli­cher­weise gar nicht amor­tisiert.

So umgehen Sie die interne Wech­sel­gebühr komplett

Abschlie­ßend stellt sich die Frage, welche Möglich­keit es gibt, eine vom Provider ange­setzte hohe Wech­sel­gebühr komplett zu umgehen. Dadurch, dass Portie­rungs­vor­gänge stets kostenlos durch­geführt werden müssen, sollten Sie exakt das tun: Zweimal nach­ein­ander den Anbieter wech­seln.

Um Miss­ver­ständ­nisse auszu­schließen, sollten Sie den ersten Wechsel am besten zu einem Prepaid-Discounter in einem ganz anderen Mobil­funk­netz durch­führen und sich vorher noch­mals im Impressum über die Unter­neh­mens-Zuge­hörig­keit dieser Marke infor­mieren. In einem sepa­raten Ratgeber zeigen wir Ihnen, welcher Anbieter in welchem Netz funkt. Anschlie­ßend wech­seln Sie von dort wieder zurück zur gewünschten Marke Ihres bishe­rigen Unter­neh­mens - und werden dort dann wie ein Neukunde behan­delt. Beide Portie­rungs­vor­gänge müssen dann kostenlos sein.

In unserem obigen Dril­lisch-Beispiel sagen Sie dem Kunden­berater also, dass Sie bei einer derart hohen Wech­sel­gebühr kein Inter­esse haben und jetzt über den Kündi­gungs­button eine Kündi­gung des bishe­rigen 7,99-Euro-Vertrags absenden werden. Gleich­zeitig bean­tragen Sie die Rufnum­mern­por­tie­rung zu einem Prepaid-Discounter im Telekom- oder Voda­fone-Netz, von dem Sie sich dann ein Prepaid-Star­ter­paket besorgen. Achten Sie aber darauf, dass bei diesem Star­ter­paket nicht sofort nach der Akti­vie­rung eine kosten­pflich­tige Tarif­option abge­bucht wird, sondern der grund­gebüh­ren­freie Prepaid-Basis­tarif geschaltet ist.

Ist dieser Vorgang abge­schlossen, schließen Sie bei der zweiten Dril­lisch-Marke einen Neuver­trag im 4,99-Euro-Tarif ab und geben dabei an, dass Sie Ihre Rufnummer mitbringen. Dann füllen Sie beim Prepaid-Discounter, bei dem Sie die Rufnummer "zwischen­geparkt" haben, das Formular für die Verzichts­erklä­rung aus. Die einzigen Kosten, die Ihnen jetzt entstanden sind, sind die Anschaf­fungs­kosten für das Prepaid-Star­ter­paket, in der Regel also etwa 10 Euro. Gegen­über Ihrem alten 7,99-Euro-Tarif sparen Sie in den kommenden zwei Jahren nun 24 mal drei Euro, also 72 Euro. Abzüg­lich der Gebühr für das Star­ter­paket bleiben also immer noch rund 62 Euro Ersparnis übrig. Manche Prepaid-Star­ter­pakete wie beispiels­weise von netz­club werden komplett kostenlos versandt.

Fazit

Wer inner­halb seines bishe­rigen Unter­neh­mens die Mobil­funk-Marke wech­seln möchte, muss keines­wegs die teils horrenden Gebühren bezahlen, die von den Provi­dern hierfür immer noch aufge­rufen werden. Aller­dings muss man dafür etwas Arbeits­zeit inves­tieren und zwei kosten­lose Portie­rungs­vor­gänge durch­führen.

Wer sich diese Arbeit sparen will, sollte sich bei seiner bishe­rigen Marke umschauen, ob es dort nicht bereits güns­tigere Tarife gibt als bisher - oder eben mehr Inklu­siv­leis­tung zum bishe­rigen Preis. Einen derar­tigen Wechsel darf der Provider nach Ablauf der Mindest­ver­trags­lauf­zeit nicht verhin­dern - ganz im Gegen­teil: Seit Dezember 2021 ist der Provider sogar gesetz­lich dazu verpflichtet, dem Kunden mitzu­teilen, welche güns­tigeren Tarife es bei seiner Marke inzwi­schen gibt.

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