Minderung

BNetzA: Eckpunkte für Minderungsrecht im Mobilfunk

Das TKG schreibt vor, dass TK-Anbieter Rabatte einräumen müssen, wenn die verspro­chene Netz­qua­lität nicht gelie­fert werden kann. Was im Fest­netz aufwändig ist, wird im Mobil­funk kompli­ziert.
Von mit Material von dpa

Nicht immer erfüllen die Mobil­funk­betreiber ihr Verspre­chen eines schnellen mobilen Inter­nets. Das novel­lierte Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz gibt den Verbrau­chern deshalb das Recht, das vertrag­lich verein­barte Entgelt bei zu nied­rigen Über­tra­gungs­geschwin­dig­keiten zu kürzen.

Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll, hat die Bundes­netz­agentur heute veröf­fent­licht. Noch sind diese Eckpunkte nicht gültig: Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen, Verbrau­cher­schützer und andere inter­essierte Kreise können dazu nun bis zum 30. September Stel­lung nehmen.

Eckpunkte vorge­stellt

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat Eckpunkte für die Minderung bei schlechter Leistung im Mobilfunk vorgelegt. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat Eckpunkte für die Minderung bei schlechter Leistung im Mobilfunk vorgelegt.
Foto: Picture Alliance/dpa
"Mit den Eckpunkten starten wir den Diskus­sions­pro­zess für die geplanten Rege­lungen zum Minde­rungs­recht für Mobil­funk-Inter­net­zugänge", sagte der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Klaus Müller. Ziel sei es, am Ende dieses Prozesses den Verbrau­chern zu helfen, ihre Rechte zukünftig auch im Mobil­funk geltend machen zu können.

Wie wird Minder­leis­tung nach­gewiesen?

Dabei gibt es ein großes Problem: Der Nach­weis einer Minder­leis­tung im Mobil­funk ist deut­lich komplexer als im Fest­netz. Denn die Mobil­funk-Leis­tung wird nicht an einem festen Standort erbracht. Entschei­dend ist daher, wie leis­tungs­fähig die Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen sind. Deshalb plant die Bundes­netz­agentur, diffe­ren­zierte Abschläge für die Bestim­mung einer minde­rungs­rele­vanten Abwei­chung von der vertrag­lich verein­barten Leis­tung zugrunde zu legen. In städ­tischen Berei­chen könnte der mögliche Abschlag nach Ansicht der Bundes­netz­agentur 75 Prozent, in halb­städ­tischen Berei­chen 85 Prozent und in länd­lichen Berei­chen 90 Prozent betragen.

"Diese Abschläge mögen hoch erscheinen. Ange­sichts der oft verein­barten maxi­malen Geschwin­dig­keiten von mehreren Hundert Mbit/s ergeben sich auch bei solchen Abschlägen für die meisten Endkun­dinnen und Endkunden noch hohe Daten­über­tra­gungs­raten", betonte die Behörde.

Um Minde­rungs­ansprüche geltend machen zu können, werden die Verbrau­cher aller­dings einiges tun müssen. Notwendig sollen nach den bishe­rigen Planungen insge­samt 30 Messungen an fünf Kalen­der­tagen mit einem von der Bundes­netz­agentur bereit­gestellten Messtool sein. Damit ist eine ähnlich kompli­zierte oder noch schwie­rige Mess­pro­zedur wie im Fest­netz zu erwarten.

Noch keinen Zeit­plan

Wann mit einer Allge­mein­ver­fügung zu den Minde­rungs­rege­lungen für Mobil­funk-Inter­net­zugänge zu rechnen ist, konnte die Behörde mit Sitz in Bonn und Mainz zunächst nicht sagen. Auf ihrer Webseite hat die Bundes­netz­agentur diese Eckpunkte veröf­fent­licht. Auch Endver­brau­cher können bis zum 30.09.2022 dazu per Brief, Fax oder E-Mail eine Stel­lung­nahme abgeben.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Lang­same Daten im Mobil­funk kann viele Ursa­chen haben. Ist der Signal­pegel zu gering? Sind zu viele Anwender vor Ort aktiv und laden oder streamen Filme oder Videos in die eine oder andere Rich­tung? Oder hoffen die Anwender, auf ihr Fest­netz verzichten zu können und wickeln ihren kompletten Daten­ver­kehr über Mobil­funk von zu Hause aus ab, betreiben viel­leicht sogar einen eigenen Web-Server darüber?

Wenn man sich einige Meter weiter bewegt, kann das Netz schon wieder "gut" oder "super" sein. Oder findet gerade im Schloss­park am Stadt­rand ein gut besuchtes Popkon­zert oder im Stadt­zen­trum eine Groß­demons­tra­tion oder im nahe­gele­genen Stadion ein Top-Fußball­spiel statt?

Wer wegen "Minder­leis­tung" auf satte Rabatte hofft, wird dafür einigen Aufwand treiben müssen. Oder die Kunden wech­seln zu dem Anbieter, der am gewünschten Einsatzort die bessere Perfor­mance liefert. Mögli­cher­weise müssen dazu zwei oder drei SIM-Karten verschie­dener Netz-Anbieter heran­gezogen werden. Und auf den Fest­netz­anschluss sollte man besser nicht verzichten, so attraktiv das viel­leicht auch erscheinen mag.

So sieht die Minde­rungs­lage im Fest­netz aus.

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