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Neue App für Breitbandmessung: Jetzt gibts Geld zurück

Nachdem die BNetzA Minderungs­rege­lungen bei einem zu lahmen Internet-Anschluss veröf­fent­lich hat, folgt nun das Werk­zeug für den Nach­weis: Die neue App für die Breit­band­mes­sung ist da.
Von mit Material von dpa

Wenn sich das verspro­chene High-Speed-Internet als leeres Verspre­chen entpuppt, können sich Verbrau­cher nun dagegen wehren. Mehr zu diesen neuen Rege­lungen lesen Sie im ausführ­lichen Bericht unten.

Betrof­fene Nutzer müssen ihrem Anbieter dafür aller­dings eine Messung vorlegen, die etwas Zeit und Geduld erfor­dert. Der Nach­weis erfolgt ausschließ­lich über die Soft­ware "Breit­band­mes­sung" der Bundes­netz­agentur.

Ab sofort steht nun die neue Version des Programms unter www.breitbandmessung.de für die Betriebs­sys­teme Windows, macOS und Linux zur Verfü­gung. Es muss in der instal­lierten Desktop-Version genutzt werden.

Der Beweis mit der App der Breit­band­mes­sung wird aller­dings viele Kunden ziem­lich über­for­dern. In unserem nächsten Artikel berichten wir über den schweren Nach­weis für lahmes Internet.


Minderung

Lahmes Internet: BNetzA benennt Minderungsregelungen

Das neue TKG bringt "Minde­rungs­rege­lungen für Fest­netz-Inter­net­zugänge". Ist das Internet lang­samer als verspro­chen, kann die Rech­nung gemin­dert oder außer­ordent­lich gekün­digt werden. Wir haben die Details.
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Ist das Internet am Laptop zu langsam, muss erst ein LAN-Kabel angeschlossen werden, bevor man richtig messen kann. Ist das Internet am Laptop zu langsam, muss erst ein LAN-Kabel angeschlossen werden, bevor man richtig messen kann.
Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Eines der span­nenden Details des neuen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes sind die "Minde­rungs­rege­lungen für Fest­netz-Inter­net­zugänge". Ist das heimi­sche Internet lang­samer als von Anbieter verspro­chen, kann die monat­liche Rech­nung gemin­dert oder sogar außer­ordent­lich gekün­digt werden. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Vorgaben im Detail

Die Bundes­netz­agentur hat heute dazu Details veröf­fent­licht. Wer darauf brennt, seinem Anbieter einmal gründ­lich die Meinung zu sagen, braucht Geduld. Zwar wurde die Allge­mein­ver­fügung zu den neuen Minde­rungs­rege­lungen für Fest­netz-Inter­net­zugänge veröf­fent­licht, aber die Vorgaben werden erst nächste Woche am 13. Dezember wirksam. Erst dann wird ein "über­arbei­tetes Messtool" bereit­gestellt. Der Kunde muss ja schließ­lich wasser­dicht beweisen können, dass sein Internet zu langsam ist und nicht immer muss der Anbieter alleine daran Schuld sein.

"Unsere Vorgaben helfen Verbrau­chern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbrau­cher können eine Minder­leis­tung mit unserem Messtool mit vertret­barem Aufwand rechts­sicher nach­weisen", sagt Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Voraus­set­zungen für eine Minde­rung

Ist das Internet am Laptop zu langsam, muss erst ein LAN-Kabel angeschlossen werden, bevor man richtig messen kann. Ist das Internet am Laptop zu langsam, muss erst ein LAN-Kabel angeschlossen werden, bevor man richtig messen kann.
Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Die Rege­lungen der Allge­mein­ver­fügung sehen vor, dass Verbrau­cher für den Nach­weis einer Minder­leis­tung insge­samt 30 Messungen an drei unter­schied­lichen Kalen­der­tagen durch­führen müssen. Im Vorfeld war noch von 20 Messungen an 2 Tagen die Rede gewesen. Dabei wird "ein Mindest­abstand von jeweils einem Kalen­dertag zwischen den Mess­tagen sowie eine Vertei­lung der Messungen über den Messtag veran­kert", wie das im spröden Text der Netz­agentur heißt.

Minde­rungs­rele­vante Abwei­chung

Und nun geht es ins Detail: "Für die Annahme einer minde­rungs­rele­vanten Abwei­chung bei der mini­malen Geschwin­dig­keit reicht es, wenn an zwei von drei Mess­tagen die mini­male Geschwin­dig­keit unter­schritten wird."

Bevor man sich also beschweren kann, muss mit einem Programm gemessen werden, was man ab nächster Woche auf der Webseite breitbandmessung.de herun­ter­laden und auf seinem PC instal­lieren kann. Der PC oder Laptop muss über LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein, eine reine WLAN-Verbin­dung gilt nicht. Das könnte für viele Anwender eine Hürde sein, weil oft der Schreib­tisch oder die Couch weit entfernt vom Router stehen könnte. Einige Laptops haben sogar keine eigene LAN-Buchse, sie benö­tigen zunächst einen passenden USB-LAN-Adapter, den es im Zube­hör­handel zu kaufen gibt.

Für die vom Anbieter verspro­chene "maxi­male Geschwin­dig­keit" meist mit "bis zu" umschrieben, "ist eine Minder­leis­tung gegeben, wenn an zwei von drei Mess­tagen 90 Prozent des Maxi­mums nicht einmal erreicht" werden. Bei der norma­ler­weise zur Verfü­gung stehenden Geschwin­dig­keit liegt eine Abwei­chung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

Ein paar Beispiele

Verspricht der Anbieter beispiels­weise 100 MBit/s und es kommen nur 91 MBit/s an, dann ist alles im grünen Bereich, weil die 90 Prozent ja erfüllt werden. Wenn an zwei von drei Tagen beispiels­weise nur 50 MBit/s im Maximum erreicht werden, aber am dritten Tag alles gut ist, ist die Rekla­mation trotzdem berech­tigt. Auch wenn von den vorge­schrie­benen 30 Messungen 27 Messungen (=90 Prozent der Messungen) unter­halb der in unserem Beispiel tole­rierten 90 MBit/s (90 Prozent) liegen, sollte die Geschichte klar sein. In einer "Hand­rei­chung" erläu­tert die Bundes­netz­agentur genauer, wie sie sich das vorstellt.

Desktop-App als Nach­weis­ver­fahren

Sobald Breit­band­mes­sung als Desktop-App auf der Webseite breitbandmessung.de zur Verfü­gung steht, ist der "Nach­weis einer Minder­leis­tung" in der App "einge­baut". Betrof­fene oder inter­essierte Verbrau­cher brau­chen ledig­lich die Messungen nach den Anwei­sungen der App durch­führen. Die Mess­ergeb­nisse können "einen Minde­rungs­anspruch oder ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht" nach den neuen gesetz­lichen Rege­lungen gegen­über ihrem Anbieter nach­weisen und begründen.

Zum Hinter­grund

Im September 2021 hatte die Bundes­netz­agentur die Entwürfe der Allge­mein­ver­fügung und der Hand­rei­chung zur Konsul­tation gestellt. Diese hatten als Nach­weis­ver­fahren 20 Messungen an zwei Kalen­der­tagen auf Grund­lage einer Vorlage aus dem Jahr 2017 der Bundes­netz­agentur. Zu den Entwürfen gingen einige Stel­lung­nahmen ein, so meldeten sich verschie­dene Tele­kom­muni­kati­ons­ver­bände, der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band und einzelne Unter­nehmen zu Wort.

Die Anpas­sungen seien "aus Sicht der Bundes­netz­agentur erfor­der­lich", damit insbe­son­dere der Nach­weis der Regel­mäßig­keit einer Abwei­chung rechts­sicher von den Verbrau­chern erbracht werden kann. Schließ­lich sollen ja "verläss­liche Rahmen­bedin­gungen für Verbrau­cher" geschaffen werden.

Im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz sind neue Verbrau­cher­rechte veran­kert. Diese räumen Verbrau­chern das Recht ein, das vertrag­lich verein­barte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außer­ordent­lich ohne Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist zu kündigen. Diese Möglich­keiten bestehen im Falle von "erheb­lichen, konti­nuier­lichen oder regel­mäßig wieder­keh­renden" Abwei­chungen bei der Geschwin­dig­keit zwischen der tatsäch­lichen Leis­tung der Inter­net­zugangs­dienste und der vom Anbieter ange­gebenen Leis­tung.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Internet im Mobil­funk und Fest­netz ist ein "shared medium", d.h. viele Nutzer teilen sich eine gewisse Band­breite. Wie im Stra­ßen­ver­kehr kommt es ja nach Tages­zeit und Wochentag zu schwan­kender Verkehrs­belas­tung, dann geht entweder gar nichts oder nur noch langsam. Bestimmte Verteil­tech­nolo­gien scheinen mehr oder weniger anfällig zu sein. Beim auf das DOCSIS-Proto­koll aufge­bla­senem TV-Kabel-Systemen berichten Kunden immer wieder von Problemen zur TV-Haupt­sen­dezeit beispiels­weise am Abend oder bei Fußball­spielen oder anderen "Stra­ßen­fegern". Aber auch bei xDSL-Technik (ADSL, VDSL, Vecto­ring) oder sogar bei Glas­faser­ver­sor­gung kann die erziel­bare Geschwin­dig­keit zeit­weise oder dauer­haft unter den Erwar­tungen liegen.

Nun haben betrof­fene Kunden eine Möglich­keit, dem Anbieter das Problem "rechts­sicher" zu vermit­teln. Dazu müssen sie ihren PC oder Laptop direkt mit dem Router verbinden, weil eine schlecht ausge­leuch­tete WLAN-Versor­gung, die Geschwin­dig­keit massiv dros­seln kann. Stellt sich heraus, dass nicht der Anbieter, sondern das eigene WLAN "Schuld" hat, muss die Wohnung entweder mit LAN-Kabeln in die einzelnen Zimmer zum jewei­ligen PC oder Laptop oder z.B. mit WLAN-Mesh-Repea­tern ausge­leuchtet werden, hier kann ein Fach­mann eines örtli­chen Elektro- Computer- oder TV-Betriebes helfen, einige Telefon- und Inter­net­anbieter bieten diesen Service eben­falls an, aller­dings gegen Aufpreis.

Von einer Lösung mit Power-LAN (Inter­net­ver­bin­dung über die Strom­lei­tung) raten wir drin­gend ab. PowerLAN kann gewal­tige Störungen bei Rund­funk- und Funk­diensten erzeugen und umge­kehrt auch stör­anfällig und unzu­ver­lässig sein.

Vom Regen in die Traufe?

Span­nend wird nun sein, wie die Anbieter auf mess­tech­nisch fundierte Rekla­mationen reagieren werden. Werden sie die sich beschwe­renden Kunden kommen­tarlos aus dem Vertrag entlassen (und ersparen sich dabei den Ärger, die schlechten Systeme zu repa­rieren oder zu aktua­lisieren), werden sie eine Minde­rung der monat­lichen Grund­gebühr akzep­tieren (was unterm Strich eben­falls kosten­spa­render sein könnte) oder werden sie mit echtem Wider­stand (sprich das Bestreiten der Rekla­mation oder das Igno­rieren der Beschwerde) reagieren?

Für den Kunden, der mögli­cher­weise uner­wartet schnell aus seinem Vertrag raus­kommt, wird es mögli­cher­weise ein Weg vom Regen in die Traufe. Wenn der bishe­rige Anbieter ein "schlechtes" Internet bietet, gibt es bei ihm vor Ort eine Alter­native, die schneller oder zuver­läs­siger verfügbar ist? Viele Orte werden bekannt­lich oft nur von einem Anbieter - falls über­haupt - eini­ger­maßen ausrei­chend versorgt.

Warten wir auf den 13. Dezember und die ersten Mess­ergeb­nisse. Wie erleben Sie ihren Internet-Anschluss? Ist der oft oder immer lang­samer als verspro­chen? Welche Tech­nologie verwendet ihr Anbieter? Wie haben Sie gemessen? Berichten Sie es in unserem Forum.

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