Kostenpflichtig

ANGA: Glasfaser-DIN-Norm für Bauämter kostenfrei

Im TKG Para­graf 126 (Verle­gung) steht, dass eine DIN-Norm anzu­wenden ist. Wer die aber nach­lesen will, wird erst einmal zur Kasse gebeten. ANGA findet das hinder­lich.
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Wenn heute etwas gebaut wird, gibt es dafür eine Norm. Das kann eine EN (Euro­norm) oder eine DIN (Deut­sche Indus­trie Norm) sein, am bekann­testen dürfte DIN A4 für ein Blatt Schreib­maschi­nen­papier sein. Darin wird unter anderem die Größe des Papiers defi­niert.

Lang ersehnte DIN-Norm 18220 für Tren­ching

Vor einem Vier­tel­jahr hat das DIN-Institut die von der Glas­faser­branche lang­ersehnte Norm 18220 für den sicheren Einsatz von Tren­ching-, Fräs- und Pflug­ver­fahren veröf­fent­licht – ein sehr wich­tiger Schritt für die Beschleu­nigung des Glas­faser­aus­baus.

Damit die neue Glasfaserverlege-Norm in Bauämtern ankommt, sollte sie kostenlos bereitgestellt werden, fordert der ANGA-Verband. Damit die neue Glasfaserverlege-Norm in Bauämtern ankommt, sollte sie kostenlos bereitgestellt werden, fordert der ANGA-Verband.
Foto: Telekom, Logo: ANGA, Montage: teltarif.de
Diese DIN-Norm soll den Kommunen Sicher­heit beim Einsatz dieser "modernen und sehr effi­zienten" Methoden geben. „Sie sollte Vorbe­halte bei Städten und Gemeinden abbauen. Jetzt muss dieser Beschleu­nigungs­faktor auch wirk­lich auf die Straße gebracht werden“, betont ANGA-Geschäfts­füh­rerin Andrea Huber. Die Nutzung der DIN muss so einfach wie möglich gemacht werden.

Der Haken: Die verbind­liche Norm kostet 138,50 Euro

Doch da gibt es einen klit­zekleinen Haken. Diese Norm ist nicht öffent­lich frei zugäng­lich; wer sie lesen will, muss sie erst einmal kaufen. Für 135,80 Euro (inkl. MwSt.) gibt es diese Norm beim Fach­verlag Beuth, und nur dort.

ANGA: Wich­tige Norm muss für Bauämter kostenlos sein

Der ANGA-Verband appel­liert "in diesem Fall von großer Rele­vanz, dass nicht jedes einzelne Bauamt in jedem einzelnen Bezirk die Norm für 135,80 Euro erwerben muss. Baube­hörden sollten sie hürden- und damit kosten­frei nutzen können“, so ANGA Chefin Huber.

Bei der DIN 18220 handele sich hier um einen beson­ders wich­tigen Hebel, um den Infra­struk­tur­ausbau in Deutsch­land voran­zutreiben. Mit Hilfe der Norm soll das Ziel der Giga­bit­stra­tegie des Bundes erreicht werden, bis 2030 alle Haus­halte und Unter­nehmen in Deutsch­land mit Glas­faser zu versorgen. Der beschleu­nigte Ausbau kann nur statt­finden, wenn die DIN 18220 bei den Bauäm­tern vorliegt und somit der Stand der Technik in den Bescheiden sicher­gestellt werden kann."

Schließ­lich verweise das Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz explizit auf diese Norm als "aner­kannte Regel der Technik gemäß § 126". Das bedeutet, sie ist ab dem Zeit­punkt der Veröf­fent­lichung von allen Betei­ligten einheit­lich anzu­wenden, heißt es beim DIN-Institut.

Streit vor dem EuGH

Nicht ohne Grund wird zum Beispiel aktuell vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof verhan­delt (Rechts­sache C-588/21 P), ob harmo­nisierte euro­päi­sche Normen kosten­frei zugäng­lich sein müssen, da im euro­päi­schen Rechts­raum Gesetze grund­sätz­lich frei einsehbar sein sollen.

ANGA sieht zwei Möglich­keiten

„Wir müssen deut­liche Fort­schritte bei der Nutzung der modernen Verle­getech­niken erzielen“, so Huber. Der Verband sieht zwei Möglich­keiten: Den Ämtern wird die DIN-Norm kosten­frei zur Verfü­gung gestellt und eine Weiter­gabe ist gestattet oder Bund und Länder ermög­lichen ihnen die kosten­freie Anschaf­fung.

Kosten­loses Angebot an 100 Bauämter

"ANGA Der Breit­band­ver­band" geht mit gutem Beispiel voran und unter­stütze die Nutzung der Norm, um zur Beschleu­nigung des Glas­faser­aus­baus beizu­tragen. Er bietet den ersten 100 Bauäm­tern, die sich beim Verband melden, an, die Kosten für die DIN-Norm 18220 zu erstatten.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Wenn eine Norm in einem Gesetz als "Voraus­set­zung" aufge­führt wird, ist es nur schwer nach­voll­ziehbar, dass man diese Norm erst kaufen muss. Wir erin­nern uns an das Amts­blatt des Bundes­minis­ters für Post und Tele­kom­muni­kation, das heute von der Bundes­netz­agentur weiter­geführt wird. Dieses Amts­blatt musste man früher bei einem Verlag in Bonn kaufen oder abon­nieren, inzwi­schen kann das Amts­blatt kostenlos auf den Seiten der Bundes­netz­agentur herun­ter­geladen werden.

Spätes­tens wenn der EuGH entschieden hat, wird das auch bei DIN- und anderen Normen der Fall sein müssen. Klar, das Aufbe­reiten, Drucken und Vertreiben dieses Papiers ist nicht kosten­frei zu machen, aber wenigs­tens im Internet sollten diese Infor­mationen papierlos abrufbar sein. Und damit werden auch einige Bäume und weitere Ressourcen einge­spart.

Nun gilt es noch die Bedenken von Bauäm­tern, Stadt­ver­wal­tungen, Stadt­werken und Bauun­ter­nehmen auszu­räumen: Die Haftungs­frage bei späteren Tief­bau­schäden in Verbin­dung mit Tren­ching muss wasser­dicht gere­gelt werden.

Das High­light des Jahres ist die vom ANGA-Verband ausge­rich­tete Messe ANGA Com.

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