BNetzA startet Vergabe der Frequenzen im 26-GHz-Bereich
Spricht man über 5G, denkt man in der Regel an Funkfrequenzen bei 3,5 GHz, wo Download-Raten von 1 GBit/s oder etwas mehr möglich sind. Da die Reichweite dieser Frequenzen begrenzt ist, findet 5G längst auf niedrigeren Frequenzen zwischen 700 und 2100 MHz statt. Nur dort unten sind die erzielbaren Datenraten ähnlich den von LTE bereits bekannten Werten.
Für die 5G-Versorgung sind noch höhere Frequenzen vorgesehen, etwa bei 26 GHz oder bis zu 60 GHz. Der kommende Standard 6G könnte dann eines Tages bei 300 GHz angesiedelt werden. Nun gilt ein physikalisches Gesetz: Je höher die Frequenz, desto höher die mögliche Bandbreite, aber um so geringere Reichweite.
Sind höhere Frequenzen "ungesund"?
Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzvergabe für 26 GHz gestartet. Dort gibt es genügend Frequenzen, eine Auktion ist nicht erforderlich
Foto: Picture Alliance / dpa
Diese hohen Frequenzen wurden bislang für Richtfunkverbindungen von Turm zu Turm genutzt, um die hohen Leitungskosten (die man erst aufwendig vergraben oder teuer von der Konkurrenz mieten müsste) zu sparen. Als direkte Versorgung der Endanwender sind diese hohen Frequenzen noch ein wenig Neuland.
Bei den 5G-Bedenkenträgern und Mobilfunk-Kritikern steigt mit der Höhe der Frequenz auch die "Angst", wie "gesund" diese "Strahlung" sein könnte, wenn das Handy am Kopf auf 26 GHz sendet.
Die USA funken auf 28 und 39 GHz
In den USA sind 5G-Frequenzen bei 28 GHz und 39 GHz längst an die Mobilfunker vergeben und werden schon genutzt. In einigen Städten hängt dafür an jeder Straßenlaterne ein Kästchen mit Sender und Antenne.
Mit der US-Version des iPhone 12 sind diese hohen Frequenzen nutzbar. Datenraten von 4-5 GBit/s im Downstream werden durchaus erzielt, sofern zwischen Handy und Sender-Antenne möglichst wenig (am besten gar nichts) im Weg steht.
Keine Versteigerung von 26 GHz, seit 1. Januar 2021 beantragbar
Nun hätte man denken können, dass die für Europa angedachten 26 GHz in einer publikumswirksamen Auktion unter die Netzbetreiber gebracht würden. Das ist aber offenbar nicht der Fall.
Die Bundesnetzagentur hat dafür eine Webseite erstellt.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Antragsverfahren für den Frequenzbereich 24, 25 bis 27,5 GHz gestartet. Alle Antragssteller, die sich bis zum 31. März 2021 angemeldet haben, werden als "Tag-Eins-Anmelder" gewertet. Die Zuteilungen im 26-GHz-Band erfolgen Technologie- und Dienste-neutral.
Der neue Frequenzbereich ist in Deutschland für "lokale, breitbandige Frequenznutzungen" vorgesehen und kann im Rahmen des "drahtlosen Netzzugangs zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" genutzt werden. Das können Telekommunikationsdienste für den Endkunden und Anwendungen, wie z.B. Infrastrukturanbindungen, Industrie 4.0 oder das Internet der Dinge („Internet of Things“ (IoT)) sein.
Allgemeinzuteilungen seien auf Grund der Funkverträglichkeitssituation nicht möglich. Weil verschiedene Funkdienste dort schon tätig sind, müssen Nutzungen und Frequenzen "koordiniert" werden. Wer dort mitfunken will, braucht eine Genehmigung. Es muss auf Satelliten-Funk, die Bundeswehr und vieles mehr Rücksicht genommen werden.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass dort genügend Frequenzen bereitstehen, zumal in Kürze auch noch der Frequenzbereich bei 42 GHz (40,5 - 43,3 GHz) zur Verfügung stehen wird. Somit sind Bandbreiten bis zu 800 MHz pro Anbieter möglich. Sollten eines Tages noch mehr Bandbreiten benötigt werden, müsste der Antragssteller das genauer begründen, unmöglich wäre es nicht. Da solche Frequenzen nicht immer "am Stück" möglich sind, werden die Einzelträger "zusammengeklebt" (Carrier Aggregation).
Use it or loose it
Die Frequenzzuteilungen müssen binnen zwölf Monaten nach Antragsstellung auch wirklich genutzt werden, sonst sind sie futsch. Geht eine Funk-Anwendung über ein Grundstück hinaus, muss der Lizenzinhaber die Netzagentur über seinen aktuellen Ausbaustand informieren.
Räumlich benachbarte Netzbetreiber müssen sich mit ihren ebenfalls funkenden Nachbarn abstimmen.
26 GHz in Hamburg getestet
o2 hatte im Feldversuch gezeigt, wie Fixed Wireless Zugang (FWA) auf 26 GHz funktionieren kann
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Netzbetreiber o2 hatte in Hamburg einen Versuch vorgestellt, wo auf 26 GHz die Internetanbindung von einem nahegelegenen Hochhaus in ein Gebäude hergestellt wurde. Der Vorteil: Keine Grabungsarbeiten oder Miete von teuren Fremdleitungen ins Haus, kein Stress mit Hausverwaltungsgesellschaften über den Zugang zu Leitungen im Haus. Jeder Kunde stellt sich einen Zugangsrouter ins Fenster oder auf dem Balkon oder schraubt eine Außenantenne an die Hauswand (wenn der Vermieter mitspielt).
Nachteil dieses Zugangs ist die verwendete Funkverbindung bei 26 GHz. Die kann nicht immer so gut funktionieren, wie sich Netzbetreiber oder Kunde das vorstellen. Je nach baulicher Situation kann es leicht passieren, dass die Funkverbindung gar nicht oder nur zeitweise zustande kommt oder schnell abreist, wenn Bäume oder Sträucher wachsen oder oder größere Lastwagen vor der Tür halten oder ein Baukran in die Sichtverbindung gestellt wird.
Das bedeutet, dass ein Anbieter seinen Kunden sehr flexibel entgegenkommen muss. Beispielsweise mit kurzfristigen Kündigungsmöglichkeiten, bereits kurz nach Vertragsstart oder nach dem Auftreten von Problemen. Das wird Vertragslaufzeiten von maximal einem Monat bedingen, was den Kostenrechnern bei Anbietern und im Handel sicherlich schlaflose Nächte bereiten dürfte.
Angst vor hohen Frequenzen?
Wer hinsichtlich der Strahlung auf diesen höheren Frequenzen Bedenken hat: Es gibt Grenzwerte, die auch für diese Sendeanlagen eingehalten werden müssen. Die Sende-/Empfangsantenne des Netzbetreibers steht z.B. auf einem Hochhaus, wo Zivilisten im Alltag gar nicht in die Nähe kommen, der vorgeschriebene Schutzabstand bleibt also gewahrt.
Von der heimischen Sende-/Empfangsantenne schadet es nicht, etwas Abstand zu halten, weil sonst die Funkverbindung weg ist. Damit ist der Schutzabstand längst eingehalten. Wenn die Empfangsantenne außen am Fenster, auf dem Balkon oder auf dem Dach ist, sind die Schutzabstände auch längst gewahrt, da die Antenne ja auf die Gegenstelle des Netzbetreibers ausgerichtet wird.
Zugang per Funk oder lieber per Leitung?
Wer für daheim privat oder das Homeoffice oder die Firma einen stabilen Netzzugang sucht, wird weiterhin auf Anbieter von terrestrischen Leitungen ins Haus setzen. Sei es über Kupferkabel mit VDSL (bis 250 MBit/s je nach Anbieter) oder auf Koaxkabel (mit bis zu 1 GBit/s, wenn der Anbieter sein Koax-TV-Kabel-Netz im Griff hat) oder per Glasfaser (aktuell bis zu 1 GBit/s und später auch mehr).
Eine Funklösung könnte bei temporären Anschlüssen (im Urlaub oder bei Arbeitern auf Montage) von Interesse sein.
Antragstellung per E-Mail
Wer als Anbieter sein eigenes Netz betreiben und Frequenzen beantragen möchte, muss dies im Moment noch per E-Mail tun, das Online-Portal ist noch nicht fertig. Später können dort auch Lizenzinhaber nachgeschaut werden, sofern sie nicht dagegen Einspruch eingelegt haben.