Hoch hinaus

BNetzA startet Vergabe der Frequen­zen im 26-GHz-Bereich

Spricht man von "echtem 5G", meint man Frequenzen bei 3,5 GHz. Dort sind hohe Daten­raten möglich. Noch schneller ginge es auf 26 GHz oder höher. Die Bundes­netz­agentur hat fast unbe­merkt die Vergabe gestartet.
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Spricht man über 5G, denkt man in der Regel an Funk­fre­quenzen bei 3,5 GHz, wo Down­load-Raten von 1 GBit/s oder etwas mehr möglich sind. Da die Reich­weite dieser Frequenzen begrenzt ist, findet 5G längst auf nied­rigeren Frequenzen zwischen 700 und 2100 MHz statt. Nur dort unten sind die erziel­baren Daten­raten ähnlich den von LTE bereits bekannten Werten.

Für die 5G-Versor­gung sind noch höhere Frequenzen vorge­sehen, etwa bei 26 GHz oder bis zu 60 GHz. Der kommende Stan­dard 6G könnte dann eines Tages bei 300 GHz ange­sie­delt werden. Nun gilt ein physi­kali­sches Gesetz: Je höher die Frequenz, desto höher die mögliche Band­breite, aber um so gerin­gere Reich­weite.

Sind höhere Frequenzen "unge­sund"?

Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzvergabe für 26 GHz gestartet. Dort gibt es genügend Frequenzen, eine Auktion ist nicht erforderlich Die Bundesnetzagentur hat die Frequenzvergabe für 26 GHz gestartet. Dort gibt es genügend Frequenzen, eine Auktion ist nicht erforderlich
Foto: Picture Alliance / dpa
Diese hohen Frequenzen wurden bislang für Richt­funk­ver­bin­dungen von Turm zu Turm genutzt, um die hohen Leitungs­kosten (die man erst aufwendig vergraben oder teuer von der Konkur­renz mieten müsste) zu sparen. Als direkte Versor­gung der Endan­wender sind diese hohen Frequenzen noch ein wenig Neuland.

Bei den 5G-Beden­ken­trä­gern und Mobil­funk-Kriti­kern steigt mit der Höhe der Frequenz auch die "Angst", wie "gesund" diese "Strah­lung" sein könnte, wenn das Handy am Kopf auf 26 GHz sendet.

Die USA funken auf 28 und 39 GHz

In den USA sind 5G-Frequenzen bei 28 GHz und 39 GHz längst an die Mobil­funker vergeben und werden schon genutzt. In einigen Städten hängt dafür an jeder Stra­ßen­laterne ein Käst­chen mit Sender und Antenne.

Mit der US-Version des iPhone 12 sind diese hohen Frequenzen nutzbar. Daten­raten von 4-5 GBit/s im Down­stream werden durchaus erzielt, sofern zwischen Handy und Sender-Antenne möglichst wenig (am besten gar nichts) im Weg steht.

Keine Verstei­gerung von 26 GHz, seit 1. Januar 2021 bean­tragbar

Nun hätte man denken können, dass die für Europa ange­dachten 26 GHz in einer publi­kums­wirk­samen Auktion unter die Netz­betreiber gebracht würden. Das ist aber offenbar nicht der Fall.

Die Bundes­netz­agentur hat dafür eine Webseite erstellt.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Antrags­ver­fahren für den Frequenz­bereich 24, 25 bis 27,5 GHz gestartet. Alle Antrags­steller, die sich bis zum 31. März 2021 ange­meldet haben, werden als "Tag-Eins-Anmelder" gewertet. Die Zutei­lungen im 26-GHz-Band erfolgen Tech­nologie- und Dienste-neutral.

Der neue Frequenz­bereich ist in Deutsch­land für "lokale, breit­ban­dige Frequenz­nut­zungen" vorge­sehen und kann im Rahmen des "draht­losen Netz­zugangs zum Angebot von Tele­kom­muni­kati­ons­diensten" genutzt werden. Das können Tele­kom­muni­kati­ons­dienste für den Endkunden und Anwen­dungen, wie z.B. Infra­struk­tur­anbin­dungen, Indus­trie 4.0 oder das Internet der Dinge („Internet of Things“ (IoT)) sein.

Allge­mein­zutei­lungen seien auf Grund der Funk­ver­träg­lich­keits­situa­tion nicht möglich. Weil verschie­dene Funk­dienste dort schon tätig sind, müssen Nutzungen und Frequenzen "koor­diniert" werden. Wer dort mitfunken will, braucht eine Geneh­migung. Es muss auf Satel­liten-Funk, die Bundes­wehr und vieles mehr Rück­sicht genommen werden.

Die Bundes­netz­agentur geht davon aus, dass dort genü­gend Frequenzen bereit­stehen, zumal in Kürze auch noch der Frequenz­bereich bei 42 GHz (40,5 - 43,3 GHz) zur Verfü­gung stehen wird. Somit sind Band­breiten bis zu 800 MHz pro Anbieter möglich. Sollten eines Tages noch mehr Band­breiten benö­tigt werden, müsste der Antrags­steller das genauer begründen, unmög­lich wäre es nicht. Da solche Frequenzen nicht immer "am Stück" möglich sind, werden die Einzel­träger "zusam­men­geklebt" (Carrier Aggre­gation).

Use it or loose it

Die Frequenz­zutei­lungen müssen binnen zwölf Monaten nach Antrags­stel­lung auch wirk­lich genutzt werden, sonst sind sie futsch. Geht eine Funk-Anwen­dung über ein Grund­stück hinaus, muss der Lizenz­inhaber die Netz­agentur über seinen aktu­ellen Ausbau­stand infor­mieren.

Räum­lich benach­barte Netz­betreiber müssen sich mit ihren eben­falls funkenden Nach­barn abstimmen.

26 GHz in Hamburg getestet

o2 hatte im Feldversuch gezeigt, wie Fixed Wireless Zugang (FWA) auf 26 GHz funktionieren kann o2 hatte im Feldversuch gezeigt, wie Fixed Wireless Zugang (FWA) auf 26 GHz funktionieren kann
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Netz­betreiber o2 hatte in Hamburg einen Versuch vorge­stellt, wo auf 26 GHz die Inter­net­anbin­dung von einem nahe­gele­genen Hoch­haus in ein Gebäude herge­stellt wurde. Der Vorteil: Keine Grabungs­arbeiten oder Miete von teuren Fremd­lei­tungen ins Haus, kein Stress mit Haus­ver­wal­tungs­gesell­schaften über den Zugang zu Leitungen im Haus. Jeder Kunde stellt sich einen Zugangs­router ins Fenster oder auf dem Balkon oder schraubt eine Außen­antenne an die Haus­wand (wenn der Vermieter mitspielt).

Nach­teil dieses Zugangs ist die verwen­dete Funk­ver­bin­dung bei 26 GHz. Die kann nicht immer so gut funk­tio­nieren, wie sich Netz­betreiber oder Kunde das vorstellen. Je nach bauli­cher Situa­tion kann es leicht passieren, dass die Funk­ver­bin­dung gar nicht oder nur zeit­weise zustande kommt oder schnell abreist, wenn Bäume oder Sträu­cher wachsen oder oder größere Last­wagen vor der Tür halten oder ein Baukran in die Sicht­ver­bin­dung gestellt wird.

Das bedeutet, dass ein Anbieter seinen Kunden sehr flexibel entge­gen­kommen muss. Beispiels­weise mit kurz­fris­tigen Kündi­gungs­mög­lich­keiten, bereits kurz nach Vertrags­start oder nach dem Auftreten von Problemen. Das wird Vertrags­lauf­zeiten von maximal einem Monat bedingen, was den Kosten­rech­nern bei Anbie­tern und im Handel sicher­lich schlaf­lose Nächte bereiten dürfte.

Angst vor hohen Frequenzen?

Wer hinsicht­lich der Strah­lung auf diesen höheren Frequenzen Bedenken hat: Es gibt Grenz­werte, die auch für diese Sende­anlagen einge­halten werden müssen. Die Sende-/Empfangs­antenne des Netz­betrei­bers steht z.B. auf einem Hoch­haus, wo Zivi­listen im Alltag gar nicht in die Nähe kommen, der vorge­schrie­bene Schutz­abstand bleibt also gewahrt.

Von der heimi­schen Sende-/Empfangs­antenne schadet es nicht, etwas Abstand zu halten, weil sonst die Funk­ver­bin­dung weg ist. Damit ist der Schutz­abstand längst einge­halten. Wenn die Empfangs­antenne außen am Fenster, auf dem Balkon oder auf dem Dach ist, sind die Schutz­abstände auch längst gewahrt, da die Antenne ja auf die Gegen­stelle des Netz­betrei­bers ausge­richtet wird.

Zugang per Funk oder lieber per Leitung?

Wer für daheim privat oder das Home­office oder die Firma einen stabilen Netz­zugang sucht, wird weiterhin auf Anbieter von terres­tri­schen Leitungen ins Haus setzen. Sei es über Kupfer­kabel mit VDSL (bis 250 MBit/s je nach Anbieter) oder auf Koax­kabel (mit bis zu 1 GBit/s, wenn der Anbieter sein Koax-TV-Kabel-Netz im Griff hat) oder per Glas­faser (aktuell bis zu 1 GBit/s und später auch mehr).

Eine Funk­lösung könnte bei tempo­rären Anschlüssen (im Urlaub oder bei Arbei­tern auf Montage) von Inter­esse sein.

Antrag­stel­lung per E-Mail

Wer als Anbieter sein eigenes Netz betreiben und Frequenzen bean­tragen möchte, muss dies im Moment noch per E-Mail tun, das Online-Portal ist noch nicht fertig. Später können dort auch Lizenz­inhaber nach­geschaut werden, sofern sie nicht dagegen Einspruch einge­legt haben.

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