Prüfung

4G-Funklöcher: Kommen Bußgelder gegen Netzbetreiber?

So ganz langsam werden die Handy­netze auf dem Land besser, aber noch lange nicht so gut, wie sie sein sollten. Die Bundes­netz­agentur unter­sucht den Ausbau.
Von mit Material von dpa

Die gute Nach­richt zuerst: Das Handy­netz auf dem Land wird besser. Und nun die schlechte: Es ist noch nicht so gut, wie es sein sollte. Dass es mancher­orts noch Funk­löcher gibt, setzt die Netz­betreiber unter Druck.

Bußgelder für Funk­löcher?

Wegen 4G-Funk­löchern im Handy­netz könnten Deutsch­lands drei große Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen Bußgelder aufge­brummt bekommen. Vertreter der Bundes­netz­agentur infor­mierten gestern in Berlin ihren mit Poli­tikern besetzten Beirat über den Stand der Dinge beim Netz­ausbau. Es ging unter anderem darum, ob die Netz­betreiber Deut­sche Telekom, Voda­fone und Telefónica (o2) alle Ausbau­zusagen einge­halten haben. Bei der Pflicht, bis Anfang dieses Jahres 500 weiße Flecken (4G-Funk­löcher) zu schließen, sei "keiner der drei wirk­lich zu hundert Prozent erfolg­reich" gewesen, sagte Beirats­mit­glied Rein­hard Houben (FDP) nach der Sitzung. Bei der Versteigerung der Frequenzen gab es von der Netzagentur klare Vorgaben. Wurden die erfüllt? Bei der Versteigerung der Frequenzen gab es von der Netzagentur klare Vorgaben. Wurden die erfüllt?
Foto: Picture Alliance/dpa

Gibt es Gründe für den Nicht­ausbau?

Knack­punkt bei dem Thema ist die Frage, ob plau­sible recht­liche und tatsäch­liche Gründe vorliegen, die das Nicht­errichten von Funk­masten entschul­digen - etwa wenn sich in einer Gegend partout kein Eigen­tümer findet, der sein Grund­stück dafür vermieten will. Liegt so ein trif­tiger Grund vor, ist die Firma aus dem Schneider.

Aktuell prüft die Bundes­netz­agentur, ob solche Gründen dort vorliegen, wo trotz Ausbau­pflicht kein Funk­mast entstand. "Es gibt sicher­lich Fälle, wo tech­nische, geogra­fische oder juris­tische Gründe nach­voll­ziehbar sind", sagte Houben. "Aber da, wo das nicht der Fall ist, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden."

Ausbau­ver­pflich­tung bei 1&1 nicht erfüllt

Neben den "weißen Flecken" gibt es noch andere Ausbau­pflichten, die die Firmen nach milli­arden­schweren Inves­titionen einge­halten haben.

Der Neuein­steiger unter den Netz­betrei­bern, die Firma 1&1 aus Rhein­land-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbe­trieb­nahme von 1000 5G-Stand­orten hingegen sehr deut­lich, zum Jahres­wechsel waren es nur fünf. Hier hat die Bonner Aufsichts­behörde bereits ein Bußgeld­ver­fahren eröffnet. In Sachen weiße Flecken hingegen, bei denen die Vorgabe nicht so krass verfehlt wurde wie bei der Stand­orte-Pflicht von 1&1, ist dies noch nicht entschieden.

Gebaut, wo es möglich war

Die Netz­betreiber teilten mit, dass sie die Auflage erfüllt und Funk­anlagen dort errichtet haben, wo dies möglich war. Zugleich betonen sie hohe Inves­titionen in den allge­meinen Netz­ausbau.

Telefónica mit 92 Prozent?

Telefónica (o2) deckt nach eigenen Angaben 92 Prozent der Fläche ab, die die von ihnen abzu­deckenden weißen Flecken umfassen. Aller­dings geht o2 hierbei einen unge­wöhn­lichen Weg: Auf einem Teil dieser Fläche nutzt sie keine neuen Masten, sondern sie hat die Funk­signale von Antennen, die in der Nähe sind, verstärkt und die Reich­weite erhöht. Ob die Bundes­netz­agentur dies akzep­tiere, sei frag­lich, stellt die Deut­sche Pres­seagentur (dpa) fest. Was damit genau gemeint ist, wird aktuell noch abge­klärt.

Der Netz­betreiber 1&1 will bis Jahres­mitte 160 Stand­orte haben.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur