Untersuchung

Echter Wettbewerb im Mobilfunkmarkt?

Die Bundes­netz­agentur lässt die Wett­bewerbs­ver­hält­nisse im Mobil­funk­markt im Rahmen der Bereit­stel­lung von Frequenzen unter­suchen. Oder einfa­cher formu­liert: Auktion oder keine Auktion?
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Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller beschäftigt sich neben Energie auch mit Mobilfunk und lässt den Markt untersuchen. Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller beschäftigt sich neben Energie auch mit Mobilfunk und lässt den Markt untersuchen.
Foto: Picture Alliance/dpa
Die kommende Vergabe von Mobil­funk­fre­quenzen bewegt die Branche schon länger. „Die Förde­rung des Wett­bewerbs ist ein wich­tiges Ziel der Frequenz­regu­lie­rung. Daher führen wir im Vorfeld der Frequenz­bereit­stel­lung eine objek­tive und voraus­schau­ende Beur­tei­lung der Wett­bewerbs­ver­hält­nisse durch.“, erklärte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur dazu.

Bundes­netz­agentur beauf­tragt WIK und EY

Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller beschäftigt sich neben Energie auch mit Mobilfunk und lässt den Markt untersuchen. Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller beschäftigt sich neben Energie auch mit Mobilfunk und lässt den Markt untersuchen.
Foto: Picture Alliance/dpa
Um Klar­heit zu bekommen hat die Bundes­netz­agentur die Bera­tungs­unter­nehmen WIK-Consult und Ernst & Young (EY) beauf­tragt, ein Gutachten zur Unter­suchung der Wett­bewerbs­ver­hält­nisse im Mobil­funk­markt zu erstellen.

Über­prü­fung mögli­cher Maßnahmen im zusätz­lichen Verfahren

Demnächst sollen Frequenzen in den Berei­chen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz neu vergeben werden. Dabei sei zu prüfen, ob Maßnahmen zur Erhal­tung oder Errei­chung wirk­samen Wett­bewerbs auf dem deut­schen Mobil­funk­markt erfor­der­lich wären. Das Gutachten soll wohl die Grund­lage für eine Entschei­dung bilden.

Unter­suchungen beginnen kurz­fristig: Feed­back erwünscht

Die Bera­tungs­unter­nehmen sollen "kurz­fristig" mit ihren Unter­suchungen beginnen. "Markt­betei­ligte" (also Netz­betreiber, Service-Provider und sicher auch Inter­essen­ver­bände bis hin zu enga­gierten Kunden), die einen Beitrag zu dieser Unter­suchung leisten möchten, können sich entweder direkt an die WIK-Consult oder die Bundes­netz­agentur wenden.

Die Ergeb­nisse des Gutach­tens werden der Bundes­netz­agentur im Herbst dieses Jahres vorliegen und dann wird eine Entschei­dung getroffen.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Was werden die Gutachter heraus­finden? Siegen die "Konser­vativen", die argu­men­tieren, dass alles andere außer einer Auktion, woran die Unter­nehmen "frei­willig" teil­nehmen müssen, recht­lich angreifbar wäre? Werden also die Frequenzen am Ende doch rigoros verstei­gert und dabei das Risiko in Kauf genommen, dass größere Unter­nehmen klei­nere Mitbe­werber "heraus­bieten"? Besteht nicht auch das Risiko, dass dabei sehr große Summen an den Staat fließen, die für einen notwen­digen Netz­ausbau erst einmal fehlen?

Oder ist es möglich, im Zuge einer Verlän­gerung durch raffi­nierte Umko­ordi­nation noch ausrei­chend Frequenzen für den vierten Spieler im Markt zu finden? Danach aber allen Betei­ligten konkrete Ausbau­vor­gaben zu machen, die zu einem Stichtag wirksam kontrol­liert und bei Nicht­erfül­lung dann auch schmerz­haft sank­tio­niert werden, sprich hohe Bußgelder, mögli­cher Lizenz­entzug oder ähnlich schwer­wie­gende Maßnahmen, um wirksam zu verhin­dern, das einige "Spieler" im Markt kühn darauf speku­lieren, ohne (teuren) Ausbau und sich damit mit gerin­geren Kosten "durch­mogeln" zu können?

Mit Schmun­zeln könnte man den Fakt regis­trieren, dass sich das Bera­tungs­unter­nehmen EY seiner­zeit "sehr schwer" tat, ein rechts­gül­tiges Testat für den geschei­terten Mobile-Payment-Konzern "Wirecard" auszu­stellen und sich in einem geson­derten Verfahren dafür recht­fer­tigen muss. Dazu teilt das Unter­nehmen mit, dass die inter­natio­nale EY-Orga­nisa­tion aus den Mitglieds­unter­nehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG) bestehe. Jedes EYG-Mitglieds­unter­nehmen sei recht­lich selbst­ständig und unab­hängig und hafte nicht für das Handeln und Unter­lassen der jeweils anderen Mitglieds­unter­nehmen.

Was macht eigent­lich die Bundes­netz­agentur genau?

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