5G-Auktion: Stand die BNetzA unter der Knute von Scheuer?
5G-Auktion landet vor Gericht
Fotos: igorkolter-fotolia.com/teltarif.de, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Im Streit über eine milliardenschwere
Mobilfunkauktion wollen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter
wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das
Bundesverwaltungsgericht gab heute bekannt, dass eine Klage
des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht
zurückverwiesen worden sei. Es müsse geklärt werden, ob die
Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln "frei
von Verfahrens- und Abwägungsfehlern" gewesen sei.
Die Richter befürchten zudem, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss nahm. Sie sehen Anhaltspunkte, dass das Ministerium "in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen".
Außer EWE klagt auch Freenet Group
5G-Auktion landet vor Gericht
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Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier
Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden
Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu
Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent
der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde
im Download versorgen. Auf eine sogenannte
Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen - so eine
Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren
Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten
mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen
Netzbetreibern gestärkt worden.
Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht stärkt ihnen nun den Rücken. Bei dem Verfahren geht es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil ist aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen begrüßten den Leipziger Richterspruch und hoffen, dass ihre Position doch noch verbessert wird.
Hat die Politik zu viel Einfluss auf die BNetzA?
Das Thema ist brisant. Denn es geht um die Frage, ob die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde Einfluss nahm und ob dies Auswirkungen auf die Vergaberegeln hatte. Im Raum steht der Vorwurf eines politischen Deals - dass also die Netzbetreiber einerseits zu recht harten Ausbauzielen verdonnert wurden, andererseits beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.
Diesen Vorwurf weist die Bundesnetzagentur zurück: Die Entscheidung für die Regeln sei aufgrund fachlicher Erwägungen getroffen worden, und man habe der Politik nichts zugesagt, so ein Behördensprecher. Eine Sprecherin des auch für die digitale Infrastruktur zuständigen Bundesverkehrsministeriums wiederum sagt, dass es keine Weisung des Ministeriums gegeben habe "und auch sonst keinen Versuch einer unzulässigen Beeinflussung der Bundesnetzagentur".
Der Netzagentur-Sprecher sagte, seine Behörde habe "in politischen Gesprächen zur 5G-Entscheidung immer darauf hingewiesen, dass die Entscheidung unabhängig getroffen wird". Das Zitat macht klar, dass es intern zum Thema Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Redebedarf gab.
Warum ruft mich diese Firma an - und woher haben die überhaupt meine Nummer? Noch immer ist unerwünschte Telefonwerbung ein Ärgernis. Die BNetzA diskutiert nun die Umsetzung der neuen Werbe-Einwilligung.