BNetzA: Frequenzen für Offshore-Windparks
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Vergabe von Frequenzen zuständig.
In einem etwas ungewöhnlichen Fall hat die Netzagentur Rahmenbedingungen für "Frequenzzuteilungen" in den Frequenzbereichen für mobiles Breitband von 700 MHz bis 3,7 GHz im Gebiet der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) veröffentlicht.
Breitband für Offshore-Windparks
Auch Windparks außerhalb des Hoheitsgebietes brauchen drahtlose Breitbandnetze (hier außerhalb von Helgoland)
Foto: Picture Alliance/dpa
„Wir konkretisieren die Voraussetzungen, unter denen insbesondere Offshore-Windparks mit Breitbandinternet versorgt werden können. Das dient der Vernetzung von Anlagen und Arbeitsplattformen. Wir treiben die Energiewende auch in der Frequenzregulierung voran,“ erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur das Projekt.
Der Knackpunkt: Da diese "AWZ" nicht Teil des Bundesgebiets ist, wurden hier für die mobile Kommunikation spezielle Regelungen entwickelt. Auf Grundlage dieser Regelungen werden die Frequenzen auf Antrag zugeteilt.
Bisher wurden im Offshore-Bereich vorrangig Schmalband-Mobilfunktechnologien genutzt. Die diesbezüglichen Regelungen entsprechen denen für vergleichbare Nutzungen im Bundesgebiet. Sie mussten daher für Nutzungen in den AWZ-Gebieten angepasst werden.
Mehr Breitband, mehr Möglichkeiten
Deutlich größere Kapazitäten in den Breitband-Frequenzbereichen eröffnen nun neue Anwendungsmöglichkeiten, technologische Weiterentwicklungen sind möglich. Idealerweise sollen auch die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten auf den Plattformen und den Serviceschiffen verbessert werden.
Wer sich für die konkreten Details interessiert, kann diese im Amtsblatt Nr. 16 der Bundesnetzagentur Mitteilungsnummer 151/2023 ab Seite 915 nachlesen.
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