2026: BNetzA vergibt Frequenzen 800 MHz & 1,8/2,6 GHz neu
Über viele Jahrzehnte gab es beim Aufbau der Mobilfunknetze in Deutschland ein eingespieltes Ritual: Die Bundesnetzagentur stellte Frequenzbereiche zur Verfügung und setzte Auktionstermine an, bei denen sich dann etablierte Netzbetreiber und potenzielle Neueinsteiger eine Bieterwettschlacht lieferten, was dem Staat Milliarden-Einnahmen bescherte.
Doch dieses bisherige Verfahren hat weder zu einer flächendeckenden Abdeckung der Mobilfunknetze noch zu mehr Wettbewerb und schon gar nicht zu so niedrigen Tarif-Preisen wie in anderen europäischen Nachbarländern geführt. Die Bundesnetzagentur denkt nun nach eigenen Angaben auch über andere Vergabeverfahren nach. Der konkrete Anlass ist ein Termin für die Neuvergabe von Funkfrequenzen ab dem Jahr 2026.
Frequenzen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz
Mobilfunkmasten auf einem Gebäude
Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
Die Frequenzzuteilung für die Frequenzen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz läuft Ende 2025 aus, ab 2026 steht hier also eine Neuvergabe an. Die Bundesnetzagentur hat darum heute "Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz" veröffentlicht.
"Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen wesentlich zur Breitbandversorgung in der Fläche bei. Diese Frequenzen sind ein wichtiger Baustein für die Versorgung mit mobilem Breitband, insbesondere in ländlichen Gebieten. Daher ist es wichtig, allen Marktbeteiligten rechtzeitig Rechts- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur heute.
Interessanterweise stellt die Bundesnetzagentur fünf mögliche Szenarien für die Neuvergabe vor: Versteigerung der Frequenzen (wie bisher), Verlängerung der Nutzungsrechte, eine Kombination aus beiden Elementen, ein Betreibermodell sowie eine Ausschreibung. Dabei sollen insbesondere die Instrumente in den Blick genommen werden, die die "Versorgung der Bevölkerung" verbessern.
Überlegungen zu einer Negativauktion
Das Szenarienpapier enthält nach Angaben der Behörde auch Überlegungen zu einer Negativauktion. Hierbei soll derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der den geringsten Förderbedarf für den Mobilfunkausbau in bislang nicht lukrativen Gebieten hat. Die Negativauktion sei dabei auch "im Kontext mit anderen Fördermitteln zu betrachten".
Die Bundesnetzagentur gibt als Ziel aus, die Breitbandversorgung der Bevölkerung gerade in ländlichen Gegenden zu verbessern. Dies sei bei der erneuten Bereitstellung der Frequenzen ab 2026 "besonders in den Fokus zu nehmen". Zugleich solle "der nachhaltige Wettbewerb auf der Infrastruktur- und Diensteebene gefördert werden".
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der (potenziellen) Netzbetreiber berücksichtigt die Behörde allerdings weiterhin: Die Wahl eines Szenarios für die Bereitstellung der Frequenzen und die weitere Ausgestaltung stehe "in engem Zusammenhang mit der marktlichen Entwicklung und den jeweiligen Geschäftsmodellen der Marktteilnehmer".
Rückmeldungen zum Frequenzkompass berücksichtigt
Eine Basis für die Diskussion um Sinn und Unsinn diverser Vergabeverfahren bleibt weiterhin der im Sommer 2020 vorgestellte Frequenzkompass. Die Auswertung der bislang eingegangenen Stellungnahmen hierzu seien in die heute vorgestellten "Grundsätze und Szenarien" mit eingeflossen.
Das heutige Grundsatzpapier zur Neuvergabe der genannten Frequenzen ab 2026 kann bis zum 23. August dieses Jahres kommentiert werden
Mobilfunk-Frequenzen könnten in Deutschland künftig über einen "Beauty Contest" vergeben werden. Die Provider hätten dadurch mehr Geld für den Netzausbau zur Verfügung.