Weitblick

Bundesnetzagentur stellt Frequenzkompass vor

Wich­tige Entschei­dungen werfen ihre Schatten voraus. BNetzA-Präsi­dent Homann möchte die verfüg­baren Frequenzen für mobiles Breit­band ab 2026 früh­zeitig klären und gibt einen „Kompass“ vor.
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Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt.
Foto: Picture Alliance/dpa
Heute hat die Bundes­netz­agentur in Bonn den „Frequenz­kom­pass 2020“ veröf­fent­licht. Dieser enthält erste Über­le­gungen der Frequenz­re­gu­lie­rungs­be­hörde zur künf­tigen Verfüg­bar­keit von Frequenzen für den Mobil­funk. Zudem wird ein Über­blick über die nächsten Schritte der Bundes­netz­agentur in Sachen Frequenz­re­gu­lie­rung gegeben.

Mobil­funk ist dyna­misch

Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt.
Foto: Picture Alliance/dpa
„Der Mobil­funk entwi­ckelt sich dyna­misch und geeig­nete Frequenzen sind für die weitere Entwick­lung eine entschei­dende Ressource. Daher starten wir früh­zeitig mit der Klärung von Fragen zur Bereit­stel­lung von Frequenzen für den Mobil­funk ab dem Jahr 2026. Dabei haben wir auch die Inter­essen anderer Nutzer­gruppen im Blick“, betonte Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, bei der Vorstel­lung des Papiers in Bonn.

Früh­zei­tige Rechts- und Planungs­si­cher­heit

Am Ende des Jahres 2025 werden die aktu­ellen Frequenz­nut­zungs­rechte in den Berei­chen 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz auslaufen, die bislang über­wie­gend mit LTE/4G-Technik genutzt wurden. Das Ende der Nutzungs­rechte soll aber nicht zum Still­stand des Netz­aus­baus bei den dann 4 Netz­be­trei­bern (Telekom, Voda­fone, Telefónica, 1&1) führen. Viel­mehr soll diesen Unter­nehmen früh­zeitig größt­mög­liche Rechts- und Planungs­si­cher­heit gegeben werden, damit diese weiterhin in ihre Netze inves­tieren können. Der Ausbau der Breit­band­netze wird schließ­lich den Verbrau­chern zugu­te­kommen, die immer mehr mobile breit­ban­dige Dienste nach­fragen.

Verfahren zur Bereit­stel­lung von Frequenzen

Der Frequenz­kom­pass ist ein erster Schritt der Bundes­netz­agentur zur Bereit­stel­lung von Frequenzen. Damit sollen zunächst der Sach­ver­halt und die Belange der Markt­be­tei­ligten (= über­wie­gend Netz­be­treiber, aber auch andere Nutzer­gruppen, Service-Provider (Diens­te­an­bieter) und theo­re­tisch auch Endver­brau­cher) ermit­telt werden. Bis zum 23. Oktober 2020 kann zum Frequenz­kom­pass gegen­über der Bundes­netz­agentur Stel­lung genommen werden.

Nach der Anhö­rung sollen diese Stel­lung­nahmen bewertet werden. Danach wird die Bereit­stel­lung geeig­neter Frequenzen für den Mobil­funk geprüft. Dabei werden auch die Belange anderer Nutzer­gruppen berück­sich­tigt. Zugleich werden auch die Auswir­kungen der bis dahin anste­henden Novel­lie­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes zu beachten sein.

Für den Frequenz­kom­pass und das Thema mobiles Breit­band hat die Netz­agentur eine eigene Info­seite ins Netz gestellt, wo man sich detail­lierter über die geplanten Aktionen und Verfahren infor­mieren kann.

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