Bundesnetzagentur stellt Frequenzkompass vor
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt.
Foto: Picture Alliance/dpa
Heute hat die Bundesnetzagentur in Bonn den „Frequenzkompass 2020“ veröffentlicht. Dieser enthält erste Überlegungen der Frequenzregulierungsbehörde zur künftigen Verfügbarkeit von Frequenzen für den Mobilfunk. Zudem wird ein Überblick über die nächsten Schritte der Bundesnetzagentur in Sachen Frequenzregulierung gegeben.
Mobilfunk ist dynamisch
Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann (Bild) hat heute seinen Frequenzkompass für die Frequenz(neu)vergabe im Jahre 2026 vorgestellt.
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„Der Mobilfunk entwickelt sich dynamisch und geeignete Frequenzen sind für die weitere Entwicklung eine entscheidende Ressource. Daher starten wir frühzeitig mit der Klärung von Fragen zur Bereitstellung von Frequenzen für den Mobilfunk ab dem Jahr 2026. Dabei haben wir auch die Interessen anderer Nutzergruppen im Blick“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung des Papiers in Bonn.
Frühzeitige Rechts- und Planungssicherheit
Am Ende des Jahres 2025 werden die aktuellen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz auslaufen, die bislang überwiegend mit LTE/4G-Technik genutzt wurden. Das Ende der Nutzungsrechte soll aber nicht zum Stillstand des Netzausbaus bei den dann 4 Netzbetreibern (Telekom, Vodafone, Telefónica, 1&1) führen. Vielmehr soll diesen Unternehmen frühzeitig größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden, damit diese weiterhin in ihre Netze investieren können. Der Ausbau der Breitbandnetze wird schließlich den Verbrauchern zugutekommen, die immer mehr mobile breitbandige Dienste nachfragen.
Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen
Der Frequenzkompass ist ein erster Schritt der Bundesnetzagentur zur Bereitstellung von Frequenzen. Damit sollen zunächst der Sachverhalt und die Belange der Marktbeteiligten (= überwiegend Netzbetreiber, aber auch andere Nutzergruppen, Service-Provider (Diensteanbieter) und theoretisch auch Endverbraucher) ermittelt werden. Bis zum 23. Oktober 2020 kann zum Frequenzkompass gegenüber der Bundesnetzagentur Stellung genommen werden.
Nach der Anhörung sollen diese Stellungnahmen bewertet werden. Danach wird die Bereitstellung geeigneter Frequenzen für den Mobilfunk geprüft. Dabei werden auch die Belange anderer Nutzergruppen berücksichtigt. Zugleich werden auch die Auswirkungen der bis dahin anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu beachten sein.
Für den Frequenzkompass und das Thema mobiles Breitband hat die Netzagentur eine eigene Infoseite ins Netz gestellt, wo man sich detaillierter über die geplanten Aktionen und Verfahren informieren kann.