Themenspezial: Verbraucher & Service EU-Richtlinie

EU: Neuer Widerrufs-Button für Online-Käufe

Den Kündi­gungs­button gibt es schon - nun kommt der Wider­rufs-Button, und zwar gleich EU-weit. Eine entspre­chende Richt­linie muss aber noch in natio­nales Recht umge­setzt werden.
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Widerrufs-Button der EU kommt Widerrufs-Button der EU kommt
picture alliance / dpa
Die EU unter­nimmt weitere Schritte, um die Rechte der Verbrau­cher im Online-Handel zu stärken. Wider­rufs­beleh­rungen sind schon seit längerer Zeit üblich, in Deutsch­land gibt es seit einiger Zeit auch einen Kündi­gungs-Button.

Doch nun soll der Widerruf eines Vertrags EU-weit quasi genau so einfach werden wie der Kauf oder der Vertrags­abschluss. Darüber berichtet das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land. Offenbar haben deut­sche Vorgaben dabei als Orien­tie­rung gedient.

Vorbild: Deut­scher Kündi­gungs-Button

Widerrufs-Button der EU kommt Widerrufs-Button der EU kommt
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Die Euro­päi­sche Kommis­sion, das Parla­ment und der Rat sind sich laut der Mittei­lung darüber einig, dass es in Zukunft einen Wider­rufs-Button geben solle. Dieser müsse mit einer eindeu­tigen Formu­lie­rung wie "Vertrag wider­rufen" gekenn­zeichnet werden. Des Weiteren müsse "die Wider­rufs­funk­tion […] während der gesamten Wider­rufs­frist durch­gehend verfügbar […] hervor­gehoben plat­ziert und für den Verbrau­cher leicht zugäng­lich" sein.

Diese Formu­lie­rungen erin­nern in der Tat stark an die recht­lichen Vorgaben für den Kündi­gungs­button, der in Deutsch­land seit Juli 2022 für Unter­nehmen Pflicht ist. Der neue Wider­rufs-Button soll nicht nur die bisher bekannten Schalt­flä­chen im Online-Handel ergänzen, sondern für alle per Fern­absatz geschlos­senen Verträge gelten.

Eingreifen einer Person kann verlangt werden

Verbrau­cher können gene­rell bereits jetzt online, per Telefon, Fax oder außer­halb von Geschäfts­räumen geschlos­sene Verträge inner­halb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen wider­rufen. Der Widerruf muss in Text­form erklärt werden und erfolgt in der Regel per E-Mail oder das Nutzer­konto bei dem Online-Shop.

Das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land begrüßt außerdem, dass Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher künftig das Eingreifen einer Person verlangen können, wenn sie mit dem Service auto­mati­scher Kommu­nika­tions­instru­mente wie "Robo-Advice" oder Chat­bots nicht zufrieden sind und eine Über­prü­fung durch einen Menschen wünschen.

Die neue Richt­linie müsse erst noch in das natio­nale Recht der Mitglied­staaten über­nommen werden, bevor Nutzer ein Recht auf die neue Online-Funk­tion erhalten. Stichtag für die Neue­rung sei der 19.12.2025. Bis dahin hätten die Händler Zeit für eine entspre­chende tech­nische Umset­zung.

Der Rat der Europäi­schen Union hatte eine erste Eini­gung auf den geplanten Wider­rufs-Button bereits im Juni verkündet.

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