DMA

Google: Mehr Datenschutz-Einstel­lungen in der EU

Google-Nutzer können nun entscheiden, welche Dienste des Konzerns Daten unter­ein­ander austau­schen dürfen. Hinter­grund ist der Digital Markets Act (DMA) in der EU.
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Google reagiert auf DMA Google reagiert auf DMA
Foto: Picture alliance/dpa/Matt Rourke
Nutzer von Google-Ange­boten haben in den EU-Staaten ab sofort die Möglich­keit, zu konfi­gurieren, welche Dienste des Konzerns Daten unter­ein­ander austau­schen dürfen. Diesen Schritt geht Google nicht ganz frei­willig. Viel­mehr erfor­dert der Digital Markets Act (DMA) diese Ände­rung, der am 6. März in den Ländern der Euro­päi­schen Union in Kraft tritt.

Google beschreibt auf seinen Support-Seiten, für welche Dienste diese Einstel­lungen möglich sind. Das sind neben der klas­sischen Google Suche und YouTube auch die über Google ausge­spielten Werbe­schal­tungen. Dazu kommen die Google Play Dienste, der Chrome-Browser, Google Shop­ping und Google Maps.

Diese Möglich­keiten haben die Nutze

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r Kunden haben die Möglich­keit, zu entscheiden, ob alle Dienste mitein­ander verknüpft bleiben oder ob beispiels­weise einzelne Services ausge­schlossen werden. Es ist auch möglich, bestimmte Ange­bote verknüpft zu lassen, während die anderen Dienste vom Daten­aus­tausch ausge­schlossen bleiben.

Anwender müssen damit rechnen, dass nicht mehr alle Dienste wie gewohnt funk­tio­nieren, wenn die Verknüp­fungen einge­schränkt oder aufge­hoben werden. So kann beispiels­weise Werbung, die für den Kunden rele­vant ist, nur dann ange­zeigt werden, wenn Google Ads aus anderen Diensten "weiß", für welche Produkte sich der Nutzer inter­essieren könnte.

So werden die Einstel­lungen vorge­nommen

Darüber hinaus beschreibt Google im Support-Bereich seiner Webseite, wie sich die perso­nali­sierte Konfi­gura­tion bei Bedarf einrichten lässt. Dazu muss das Google-Konto geöffnet werden. Dort gibt es unter dem Punkt "Daten und Daten­schutz" die "verknüpften Google-Dienste".

Im nächsten Schritt können die Nutzer auswählen, welche Dienste verknüpft werden bzw. bleiben sollen. Services, die im Menü nicht auftau­chen, sind auch in Zukunft grund­sätz­lich mitein­ander verbunden, sodass ein Daten­aus­tausch statt­findet. Nach der persön­lichen Konfi­gura­tion müssen die vorge­nom­menen Ände­rungen noch bestä­tigt werden.

Google weist darauf hin, dass die Einstel­lungen zwar schon jetzt vorge­nommen werden können. Sie greifen aber erst zum 6. März - also zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens des DMA. Wie es weiter heißt, können die vorge­nom­menen Einstel­lungen jeder­zeit abge­rufen und bei Bedarf auch wieder geän­dert werden.

In einer weiteren Meldung haben wir darüber berichtet, wonach Internet-Nutzer im vergan­genen Jahr bei Google gesucht haben.

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