Google: Mehr Datenschutz-Einstellungen in der EU
Google reagiert auf DMA
Foto: Picture alliance/dpa/Matt Rourke
Nutzer von Google-Angeboten haben in den EU-Staaten ab sofort die Möglichkeit, zu konfigurieren, welche Dienste des Konzerns Daten untereinander austauschen dürfen. Diesen Schritt geht Google nicht ganz freiwillig. Vielmehr erfordert der Digital Markets Act (DMA) diese Änderung, der am 6. März in den Ländern der Europäischen Union in Kraft tritt.
Google beschreibt auf seinen Support-Seiten, für welche Dienste diese Einstellungen möglich sind. Das sind neben der klassischen Google Suche und YouTube auch die über Google ausgespielten Werbeschaltungen. Dazu kommen die Google Play Dienste, der Chrome-Browser, Google Shopping und Google Maps.
Diese Möglichkeiten haben die Nutze
Google reagiert auf DMA
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Kunden haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob alle Dienste miteinander verknüpft bleiben oder ob beispielsweise einzelne Services ausgeschlossen werden. Es ist auch möglich, bestimmte Angebote verknüpft zu lassen, während die anderen Dienste vom Datenaustausch ausgeschlossen bleiben.
Anwender müssen damit rechnen, dass nicht mehr alle Dienste wie gewohnt funktionieren, wenn die Verknüpfungen eingeschränkt oder aufgehoben werden. So kann beispielsweise Werbung, die für den Kunden relevant ist, nur dann angezeigt werden, wenn Google Ads aus anderen Diensten "weiß", für welche Produkte sich der Nutzer interessieren könnte.
So werden die Einstellungen vorgenommen
Darüber hinaus beschreibt Google im Support-Bereich seiner Webseite, wie sich die personalisierte Konfiguration bei Bedarf einrichten lässt. Dazu muss das Google-Konto geöffnet werden. Dort gibt es unter dem Punkt "Daten und Datenschutz" die "verknüpften Google-Dienste".
Im nächsten Schritt können die Nutzer auswählen, welche Dienste verknüpft werden bzw. bleiben sollen. Services, die im Menü nicht auftauchen, sind auch in Zukunft grundsätzlich miteinander verbunden, sodass ein Datenaustausch stattfindet. Nach der persönlichen Konfiguration müssen die vorgenommenen Änderungen noch bestätigt werden.
Google weist darauf hin, dass die Einstellungen zwar schon jetzt vorgenommen werden können. Sie greifen aber erst zum 6. März - also zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DMA. Wie es weiter heißt, können die vorgenommenen Einstellungen jederzeit abgerufen und bei Bedarf auch wieder geändert werden.
In einer weiteren Meldung haben wir darüber berichtet, wonach Internet-Nutzer im vergangenen Jahr bei Google gesucht haben.