Frequenzvergabe

LTE auf 800 MHz künftig nur noch von einem Netzbetreiber?

Mehrere Mobil­funk-Frequenz­bereiche stehen zur Neuver­gabe an. Die Bundes­netz­agentur zeigte fünf Szena­rien auf. Vor allem für den 800-MHz-Bereich sind größere Ände­rungen denkbar.
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Die derzei­tigen Nutzungs­rechte für die Mobil­funk-Frequenzen in den Berei­chen um 800, 1800 und 2600 MHz sind bis Ende 2025 befristet. Die Bundes­netz­agentur will aus diesem Grund zügig klären, wie diese Frequenzen ab 2026 sinn­voll genutzt werden können. Im Fokus soll dabei die Verbes­serung der Breit­band­ver­sor­gung - insbe­son­dere in länd­lichen Regionen - stehen. Derzeit werden die genannten Frequenz­bereiche vor allem für LTE genutzt.

Aufgrund ihrer physi­kali­schen Ausbrei­tungs­eigen­schaften sind vor allem die Frequenzen im 800-MHz-Bereich für die Flächen­ver­sor­gung geeignet. Wie berichtet setzen sich die Mobil­funk-Netz­betreiber dafür ein, dass die Lizenzen für diese Frequenzen ohne neues Verga­bever­fahren - und vor allem ohne teure Auktion - um fünf Jahre verlän­gert werden. Die einge­sparten Gelder sollen in den Netz­ausbau fließen.

Die Verlän­gerung der bestehenden Lizenzen ist auch ein Szenario, dass sich die Bundes­netz­agentur vorstellen kann. Das geht aus einem "Szena­rien­papier für das Projekt Mobil­funk 2025" hervor, das der Regu­lierer jetzt vorge­stellt hat. Aller­dings sieht das Papier noch vier weitere Möglich­keiten für die künf­tige Nutzung der Frequenzen im Bereich um 800 MHz vor.

Regu­lierer kann sich auch Verstei­gerung vorstellen

LTE 800 bald nur noch von einem Netzbetreiber? LTE 800 bald nur noch von einem Netzbetreiber?
Foto: Telefónica, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Neben der Verlän­gerung der bestehenden Lizenzen sieht eines der Szena­rien auch ein neues Verstei­gerungs­ver­fahren vor. Hier gibt der Regu­lierer zu bedenken, dass das nur begrenzt zur Verfü­gung stehende Spek­trum zu einem erhöhten Biet­wett­bewerb führt. Denkbar seien außerdem eine Kombi­nation aus Elementen einer Verlän­gerung und Verstei­gerung. Die bishe­rigen Anbieter würden dabei eine Frequenz­reserve von jeweils 5 MHz erhalten und das rest­liche Spek­trum würde verstei­gert werden.

Ein weiteres Modell wäre ein Ausschrei­bungs­ver­fahren. Dabei stelle sich die Frage eines chan­cen­glei­chen Zugangs zu Frequenzen für einen neuen Netz­betreiber, da nur drei Frequenz­pakete von jeweils zweimal 10 MHz verfügbar sind. Zudem bringt die Bundes­netz­agentur ein Ein-Betreiber-Modell ins Spiel. Sollte der 800-MHz-Bereich komplett an einen Betreiber gehen, so wäre dieser zu einer Grund­ver­sor­gung in der Fläche verpflichtet. Zudem müsste dieser Betreiber auf Anfrage Kapa­zitäten an seine Mitbe­werber abgeben - beispiels­weise über National Roaming.

Bis zum 23. August besteht die Möglich­keit zur Stel­lung­nahme. In zwei bis drei Jahren wird die Vergabe der Frequenzen dann aktuell. Im Szena­rien­papier geht die Bundes­netz­agentur auch auf die zurzeit noch für terres­tri­sches Fern­sehen genutzten Frequenzen ein. Wört­lich heißt es: "Hinsicht­lich des UHF-Bereichs wurde gefor­dert, den Bereich 470 bis 694 MHz nicht anzu­tasten. Terres­tri­scher Rund­funk im UHF-Band habe sich - auch aktuell in der Pandemie - als krisen­sicher bewährt."

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