LTE auf 800 MHz künftig nur noch von einem Netzbetreiber?
Die derzeitigen Nutzungsrechte für die Mobilfunk-Frequenzen in den Bereichen um 800, 1800 und 2600 MHz sind bis Ende 2025 befristet. Die Bundesnetzagentur will aus diesem Grund zügig klären, wie diese Frequenzen ab 2026 sinnvoll genutzt werden können. Im Fokus soll dabei die Verbesserung der Breitbandversorgung - insbesondere in ländlichen Regionen - stehen. Derzeit werden die genannten Frequenzbereiche vor allem für LTE genutzt.
Aufgrund ihrer physikalischen Ausbreitungseigenschaften sind vor allem die Frequenzen im 800-MHz-Bereich für die Flächenversorgung geeignet. Wie berichtet setzen sich die Mobilfunk-Netzbetreiber dafür ein, dass die Lizenzen für diese Frequenzen ohne neues Vergabeverfahren - und vor allem ohne teure Auktion - um fünf Jahre verlängert werden. Die eingesparten Gelder sollen in den Netzausbau fließen.
Die Verlängerung der bestehenden Lizenzen ist auch ein Szenario, dass sich die Bundesnetzagentur vorstellen kann. Das geht aus einem "Szenarienpapier für das Projekt Mobilfunk 2025" hervor, das der Regulierer jetzt vorgestellt hat. Allerdings sieht das Papier noch vier weitere Möglichkeiten für die künftige Nutzung der Frequenzen im Bereich um 800 MHz vor.
Regulierer kann sich auch Versteigerung vorstellen
LTE 800 bald nur noch von einem Netzbetreiber?
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Neben der Verlängerung der bestehenden Lizenzen sieht eines der Szenarien auch ein neues Versteigerungsverfahren vor. Hier gibt der Regulierer zu bedenken, dass das nur begrenzt zur Verfügung stehende Spektrum zu einem erhöhten Bietwettbewerb führt. Denkbar seien außerdem eine Kombination aus Elementen einer Verlängerung und Versteigerung. Die bisherigen Anbieter würden dabei eine Frequenzreserve von jeweils 5 MHz erhalten und das restliche Spektrum würde versteigert werden.
Ein weiteres Modell wäre ein Ausschreibungsverfahren. Dabei stelle sich die Frage eines chancengleichen Zugangs zu Frequenzen für einen neuen Netzbetreiber, da nur drei Frequenzpakete von jeweils zweimal 10 MHz verfügbar sind. Zudem bringt die Bundesnetzagentur ein Ein-Betreiber-Modell ins Spiel. Sollte der 800-MHz-Bereich komplett an einen Betreiber gehen, so wäre dieser zu einer Grundversorgung in der Fläche verpflichtet. Zudem müsste dieser Betreiber auf Anfrage Kapazitäten an seine Mitbewerber abgeben - beispielsweise über National Roaming.
Bis zum 23. August besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme. In zwei bis drei Jahren wird die Vergabe der Frequenzen dann aktuell. Im Szenarienpapier geht die Bundesnetzagentur auch auf die zurzeit noch für terrestrisches Fernsehen genutzten Frequenzen ein. Wörtlich heißt es: "Hinsichtlich des UHF-Bereichs wurde gefordert, den Bereich 470 bis 694 MHz nicht anzutasten. Terrestrischer Rundfunk im UHF-Band habe sich - auch aktuell in der Pandemie - als krisensicher bewährt."