Benutzer PeterMueller schrieb:
danke für diesen Beitrag der genau zeigt warum das Gericht so entscheiden musste. Einfach mal drüber nachdenken...
Behörden müssen neutral sein und nicht Meinungen wie Ihre schüren ohne das es dazu grund gibt. alleine ihre Sichtweise spiegelt wieder wie Sie dieses Unternehmen bereits wahrnehmen und verurteilen und es zusätzlich mit anderen dingen vermengen.
Und ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann...
Wohl über 60 Jahre her, daß sie geschrieben wurde, von Brecht-.
Neutral zu sein, heißt nicht, keine Partei zu ergreifen: Die des Gesetzes.
Die Überwachungsmaßnahmen schützen Verbraucher vor Betrügern.
So, daß sie nicht einmal als solche bezeichnet werden.
Ich möchte mich aber vir Betrügern schützen, dazu kann ich sie meiden.
Wie soll sas ihbe Namensnennung gehen?
Wir reden hier nicht über Fehler, die passieren könnten, weil man Dinge nicht wußte.
Hier sind detailliert aufgelistete Vergehen begangen worden, die in einer Branche grundlegend sin, nicht einmal, sondern sehr oft.
Da gibt es dann keinen Grund mehr für mildernde Umstände.
Die zitierteN Einträge zum Arbeitgeber lassen erkennen, daß eingestelltes Personal treu und brav gemacht hat, was ihm gesagt wurde - da darf man nicht nur negative, sondern auch positive Bewertunfen lesen. Damit dürfte man von Anstiftung durch das Führungspersonal ausgehen. Das dies faktisch überall so war, wo Maßnahmen notwendig wurden, konnte man immer wieder der Presse entnehmen, dazu Zeugenaussagen, wo gegen Führungspersonal juristisch vorgegangen wurde (auch aus anderen Gründen).
Das Fericht hat einen Ermessensspielraum, der aber weitaus enger ist, als man das vermutet. Das dagegen oft verstoßen wird, zeigen Urteilsänderungen der nächsten Instanzen. Das zu klären ist Sache der Justiz, auch die handelt manchmal aus Eigeninteresse.
Meine Sichtweise ist nicht naßgeblich für ein Gericht, gleichwohl hat jedes Gericht ein Gerechtigkeitsempfinden, das es zu seiner Entscheudung heranzieht. Ich habe festgestellt, Argumenre der Gerichte in den Urteilsbegründungen wiederzufinden, die ich auch für wichtig fand. Manchmal auch überraschend Neue, nachvollziehbar und logisch. Es gab in 40 Jahren genau 2 Urteile, die nach meinem dafürhalten undurchdacht waren, weil deren Konsequenzen den Staat Kosten ersparten.
Die Gerichte nutzen ihren Spielraum, aber auch Betrüger. und genau deshalb sollten solche Spielräume nicht so groß werden, daß sie mit neuen Gesetzen geschlossen werden müssen. Das träfe diejenigen, die läßliche Fehler begangen haben, keine vorsätzlichen, besonders hart.
Nein, meine Meinung ist begründet, getroffen nur auf Vasis der Artikelinfo und meiner Rechtskenntnis, die sich mit der eines Volljuristen nicht messen lassen kann.
Das Nachschauen entstand aus dem geschriebenen heraus zum Zeitpunkt der Erwähnung - ich wollte da keine Vermutung einbringen, die nicht indiziert ist.
Hier wird nichts geschürt, Recht wurd im Namen des Volkes gesprochen, alle Urteile werden Interesierten zugesendet. Name und Steaße werden geschwärzt, die Orre bleiben stehen. Ich habe einige Urteile erbeten, auch prompt bekommen. Das ist üblich. Was soll dann überhaupt so eine Klage, dann schreibt das Bundesamt zulässige Angaben dazu. Frage ich dort nach, muß mir gemäß Infornationsfreiheitsgesetz auch Auskunft gegeben werden.
Sollte es Widersprüchliche Gesetze geben, wäre ein kompletter Instanzenweg zur Regelung einer Gesetzesanoassung hilfreich.
Und da im moment massive Beeinträchtigungen erfolgen (telefonisch nie benutze und verzeichnete Nummern betreffend), muß in der Gesetzesanwendung adäquat reaguert werden.
An ihrer Meinung merke ich: Ein Pranger ist sehr wirkungsvoll :-) .