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Laut BGH rechtswidrig


31.05.2021 23:03 - Gestartet von sushiverweigerer
Laut BGH müssen die Kunden solchen Preiserhöhungen aktiv zustimmen, passive Erhöhungen sind rechtswidrig.

Spotify Kunden sollten bei der Verbraucherzentrale eine Abmahnung von Spotify diesbezüglich beantragen.
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[1] basti99 antwortet auf sushiverweigerer
01.06.2021 11:22

einmal geändert am 01.06.2021 11:24
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Laut BGH müssen die Kunden solchen Preiserhöhungen aktiv zustimmen, passive Erhöhungen sind rechtswidrig.

Spotify Kunden sollten bei der Verbraucherzentrale eine Abmahnung von Spotify diesbezüglich beantragen.

Ok, wir werden uns gegenüber Spotify auf Rechtsexperten Sushiverweigerer berufen. Warum sollte sich Spotify für den BGH interessieren?

Das ist doch im übrigen ein Dienst, der im voraus bezahlt wird, oder? Wer nicht zahlt bekommt eben nichts.
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf basti99
01.06.2021 18:05
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Laut BGH müssen die Kunden solchen Preiserhöhungen aktiv zustimmen, passive Erhöhungen sind rechtswidrig.

Spotify Kunden sollten bei der Verbraucherzentrale eine Abmahnung von Spotify diesbezüglich beantragen.

Ok, wir werden uns gegenüber Spotify auf Rechtsexperten Sushiverweigerer berufen. Warum sollte sich Spotify für den BGH interessieren?

Das ist doch im übrigen ein Dienst, der im voraus bezahlt wird, oder? Wer nicht zahlt bekommt eben nichts.

Die dümmsten Beiträge kommen immer von dir, einem unterwürfigen De...en,der meint Unternehmen könnten sich alles erlauben und der doofe Kunde muss alles akzeptieren.

Spotify ist m.W. ein Abodienst, der monatlich abbucht.

Und in Deutschland hat der BGH das letzte Wort im Verbraucherrecht und nicht die Fa. Spotify.

Und laut BGH sind solche Preiserhöhungen, denen man nicht aktiv zustimmt, rechtswidrig.

Und genau mit solcher passiver Zustimmung arbeitet Spotify (wer nicht widerspricht stimmt zu) und das ist rechtswidrig.

https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/
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[1.1.1] basti99 antwortet auf sushiverweigerer
01.06.2021 18:42

einmal geändert am 01.06.2021 18:44
ZuArmfuerSushi schrieb

Die dümmsten Beiträge kommen immer von dir, einem unterwürfigen De...en,der meint Unternehmen könnten sich alles erlauben und der doofe Kunde muss alles akzeptieren.

Spotify ist m.W. ein Abodienst, der monatlich abbucht.

Und in Deutschland hat der BGH das letzte Wort im Verbraucherrecht und nicht die Fa. Spotify.

Und laut BGH sind solche Preiserhöhungen, denen man nicht aktiv zustimmt, rechtswidrig.

Und genau mit solcher passiver Zustimmung arbeitet Spotify (wer nicht widerspricht stimmt zu) und das ist rechtswidrig.

https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

Du meinst, so wie sich Amazon und Facebook für den BGH interessieren? Der Spotify Service wird auch für deutsche Kunden nicht von einem deutschen Unternehmen erbracht. Was für ein Witzbold muss sein, wer glaubt, man interessiere sich in Irland oder Luxemburg für Briefe deutscher Verbraucherzentralen. Und wenn es ganz blöd kommt, würde man den Dienst einfach in D nicht mehr anbieten.
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[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf basti99
02.06.2021 13:43
Benutzer basti99 schrieb:
ZuArmfuerSushi schrieb

Die dümmsten Beiträge kommen immer von dir, einem unterwürfigen De...en,der meint Unternehmen könnten sich alles erlauben und der doofe Kunde muss alles akzeptieren.

Spotify ist m.W. ein Abodienst, der monatlich abbucht.

Und in Deutschland hat der BGH das letzte Wort im Verbraucherrecht und nicht die Fa. Spotify.

Und laut BGH sind solche Preiserhöhungen, denen man nicht aktiv zustimmt, rechtswidrig.

Und genau mit solcher passiver Zustimmung arbeitet Spotify (wer nicht widerspricht stimmt zu) und das ist rechtswidrig.

https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

Du meinst, so wie sich Amazon und Facebook für den BGH interessieren? Der Spotify Service wird auch für deutsche Kunden nicht von einem deutschen Unternehmen erbracht. Was für ein Witzbold muss sein, wer glaubt, man interessiere sich in Irland oder Luxemburg für Briefe deutscher Verbraucherzentralen. Und wenn es ganz blöd kommt, würde man den Dienst einfach in D nicht mehr anbieten.

Bist du wirklich so dumm? Es geht nicht darum, wo das Unternehmen sitzt, sondern der Kunde.

Und der BGH ist nicht die Verbraucherzentrale, sondern das höchste deutsche Gericht für Verbraucherrecht. Und dieses Urteil, in dem es eigentlich um Bankengebühren geht, ist auch auf andere Dauerschuldverhältnisse (z.B. Streamingabos) übertragbar.

Und ja, auch Facebook, Google und Co. müssen sich an Gerichtsurteile halten, die agieren nämlich auch nicht im rechtsfreien Raum, nur weil sie groß und reich sind. Das Gesetz gilt für alle!

Es gibt eine Menge Urteile nationaler Gerichte gegen US-Konzerne, die gelten dann natürlich nur in dem jeweiligen Land, wobei der EuGH für alle EU-Länder zuständig ist.

Hier mal als Beispiel ein Urteil des BGH gegen Facebook:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/soziale-netzwerke/urteil-erben-bekommen-zugang-zu-onlineaccounts-bei-facebook-und-co-13713