Benutzer chl schrieb:
Ein Umtausch einer mehr als 20 Jahre alten und damit nicht 4G-fähigen Simkarte [...]
Darauf hätte ich mich überhaupt nicht eingelassen. Entweder dein Vertragspartner (Mobilcom) stellt dir auf eigene Kosten eine neue SIM-Karte zur Verfügung oder er erfüllt seinen Vertrag nicht, falls du ab 1. Juli Einschränkungen hast.
Sollte der Vertrag so nicht von Dir weitergeführt werden können, den Vertragspartner mit Frist auffordern, den Status-Quo wieder herzustellen.
Da er das nicht kann, den Vertrag fristlos kündigen.
Mit dem Bezahlen hast du indirekt dein Einverständnis für das Verhalten von Mobilcom gegeben.
Da ich seit vielen Jahren einen ganz großen Bogen um den Anbieter mache, habe ich auch keinen Ärger mit ihm.