Benutzer Wechseler schrieb:
Faktisch mindern solche Trassen den Grundstückswert, weil der Eigentümer sich künftig bei jeglichen Arbeiten an seinem Grundeigentum immer mit den Leitungen der Telekom beschäftigen darf (insbesondere diese nicht zu beschädigen). Und hat man diese einmal drauf, bekommt man sie auch nie wieder runter.
Ich kann keine eigenen Erfahrungen aus Trassenverhandlungen mit der Telekom vorweisen.
Ich meine aber, dass Wertverluste auskömmlich ausgeglichen werden müssen, schließlich handelt es sich um Werte in Privatbesitz.
Wo bleibt die robuste gesetzliche Ausbauverpflichtung, die natürlich auch solche Dinge verbindlich regelt: "ja, du mußt die Trasse dulden, ja, du erhältst eine dynamisch anpassbare Kompensation"?