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Völlig verständlich


07.07.2021 14:59 - Gestartet von Wechseler
Bei E-Plus war der exotische Standort über Richtfunk angebunden. Jetzt will ein anderer Konzern eine Leitung über die Grundstücke völlig Unbeteiligter ziehen, weil haben wir immer schon so gemacht und da könnte ja jeder kommen.

Faktisch mindern solche Trassen den Grundstückswert, weil der Eigentümer sich künftig bei jeglichen Arbeiten an seinem Grundeigentum immer mit den Leitungen der Telekom beschäftigen darf (insbesondere diese nicht zu beschädigen). Und hat man diese einmal drauf, bekommt man sie auch nie wieder runter.

Und glaubt mal nicht, daß es da "lange Verhandlungen" gibt. Da kommt der Konzern an und diktiert seine Bedingungen (z. B. 99 Jahre exklusive Nutzung). Werden die nicht akzeptiert, suchen die sich gleich den nächsten Eigentümer.

Mit Gemeinnutz hat das gleich gar nichts zu tun.
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[1] Cartouche antwortet auf Wechseler
07.07.2021 15:41
Benutzer Wechseler schrieb:

Faktisch mindern solche Trassen den Grundstückswert, weil der Eigentümer sich künftig bei jeglichen Arbeiten an seinem Grundeigentum immer mit den Leitungen der Telekom beschäftigen darf (insbesondere diese nicht zu beschädigen). Und hat man diese einmal drauf, bekommt man sie auch nie wieder runter.
Ich kann keine eigenen Erfahrungen aus Trassenverhandlungen mit der Telekom vorweisen.
Ich meine aber, dass Wertverluste auskömmlich ausgeglichen werden müssen, schließlich handelt es sich um Werte in Privatbesitz.

Wo bleibt die robuste gesetzliche Ausbauverpflichtung, die natürlich auch solche Dinge verbindlich regelt: "ja, du mußt die Trasse dulden, ja, du erhältst eine dynamisch anpassbare Kompensation"?
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[1.1] DenSch antwortet auf Cartouche
07.07.2021 15:52
Benutzer Cartouche schrieb:


Wo bleibt die robuste gesetzliche Ausbauverpflichtung, die natürlich auch solche Dinge verbindlich regelt: "ja, du mußt die Trasse dulden, ja, du erhältst eine dynamisch anpassbare Kompensation"?

Mich wundert, das man sich da weigern kann.

Wenn die sagen: Der KVz muss in deinen Garten an der Straße, dann musst du den dulden. Egal obs dir passt oder nicht, der KVz steht dnan da.
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[1.1.1] hotte70 antwortet auf DenSch
07.07.2021 20:10
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer Cartouche schrieb:



Mich wundert, das man sich da weigern kann.

Wenn die sagen: Der KVz muss in deinen Garten an der Straße, dann musst du den dulden. Egal obs dir passt oder nicht, der KVz steht dnan da.

Warum? Ist die Telekom eine Behörde die im öffentlichen Interesse handelt? Privater Grundbesitz bleibt privat, da kann immer noch der Eigentümer entscheiden, wen er dort buddeln lässt oder eben nicht.
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[1.1.1.1] DenSch antwortet auf hotte70
08.07.2021 15:58
Benutzer hotte70 schrieb:

Warum? Ist die Telekom eine Behörde die im öffentlichen Interesse handelt? Privater Grundbesitz bleibt privat, da kann immer noch der Eigentümer entscheiden, wen er dort buddeln lässt oder eben nicht.

Nein. einen KVz musst du auf deinem Grundstück dulden. Genauso wie alles was mit Strom, Wasser, Gas zu tun hat.

Natürlich nicht "einfach so", wenn es eine geeignete Alternative gibt.
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[1.1.2] Thunder115 antwortet auf DenSch
07.07.2021 22:57
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer Cartouche schrieb:


Wo bleibt die robuste gesetzliche Ausbauverpflichtung, die natürlich auch solche Dinge verbindlich regelt: "ja, du mußt die Trasse dulden, ja, du erhältst eine dynamisch anpassbare Kompensation"?

Mich wundert, das man sich da weigern kann.
Weil es auch andere technische Lösungen gibt, als ein Kabel zu vergraben. Hat der Vornutzer ja bewiesen. Ich muß ja meine Rechte am Eigentum nicht mindern, nur weil jemand es besonders günstig haben will.
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[1.1.2.1] DenSch antwortet auf Thunder115
07.07.2021 23:03
Benutzer Thunder115 schrieb:.
Weil es auch andere technische Lösungen gibt, als ein Kabel zu vergraben. Hat der Vornutzer ja bewiesen. Ich muß ja meine Rechte am Eigentum nicht mindern, nur weil jemand es besonders günstig haben will.

Ähm. Also wie soll ich das erklären.

Glas verbuddeln kostet ein Vielfaches dessen, was es kostet, ne Salatschüssel da dran zu zimmern und alles per Richtfunk abzuführen.
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[2] Boob14 antwortet auf Wechseler
07.07.2021 16:21
Faktisch mindern solche Trassen den Grundstückswert, weil der Eigentümer sich künftig bei jeglichen Arbeiten an seinem Grundeigentum immer mit den Leitungen der Telekom beschäftigen darf (insbesondere diese nicht zu beschädigen).

Das größte Problem für Privatleute dürfte sein, dass man die Telekom Glasfaserleitung nicht überbauen darf. Könnte ein Problem werden, wenn man noch eine Garage oder ein Haus dort bauen will. Oder wenn man Bauplätze verkaufen will.

Neue Mobilfunkmasten entstehen in der Regel in der Nähe von bestehenden Glasfaserleitungen.
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[2.1] Wechseler antwortet auf Boob14
07.07.2021 18:54
Benutzer Boob14 schrieb:

Das größte Problem für Privatleute dürfte sein, dass man die Telekom Glasfaserleitung nicht überbauen darf. Könnte ein Problem werden, wenn man noch eine Garage oder ein Haus dort bauen will. Oder wenn man Bauplätze verkaufen will.

So ist es. Du bekommst dann etwas Maut für einen digitalen Verkehrsweg, aber anderweitig ist dein Grundstück dann komplett nutzlos.
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[2.1.1] Boob14 antwortet auf Wechseler
08.07.2021 10:26
So ist es. Du bekommst dann etwas Maut für einen digitalen Verkehrsweg, aber anderweitig ist dein Grundstück dann komplett nutzlos.

Da dürfte es Vermutlich um Landwirtschaftliche Flächen gehen. Bei Strom oder Gasleitungen über Landwirtschaftlich Flächen sind mehr Einmalzahlungen für die Wertminderung und die Eintragung ins Grundbuch üblich. Vermutlich geht es hier mehr um Landwirtschaftliche Flächen. Manche wollen so etwas aus Prinzip nicht dulden.

Im Mobilfunkbereich gibt es sicherlich immer genug Alternativen. Die Telekom hätte auch einen Alternativen neuen Standort, mit nahen Glasfaseranschluss suchen können. An allen Hauptstraßen dürfte ein Glasfasernetz entlang laufen. Mobilfunkanlagen auf Strommasten wird heute nicht drauf gebaut. Weil für die Wartung der Anlage immer das Hochspannungsnetz abgeschaltet werden muss.