Warten

Keine Leitung: Telekom-Mast kann nicht versorgen

Um Orte zu versorgen, sind Netz­betreiber kreativ. Mitunter hängen Antennen sogar an Über­land­lei­tungs-Strom-Masten. Doch wenn ein Grund­besitzer keine Leitung zulässt, gibt es erst einmal kein Netz.
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Mitunter werden Handy-Sender an Strom-Masten montiert. Mitunter werden Handy-Sender an Strom-Masten montiert.
Bild: Picture Alliance / dpa
Irgendwo in Deutsch­land steht ein Strom­ver­sor­gungs­mast der regio­nalen Ener­gie­ver­sor­gungs­werke. An diesem Mast hingen einst Mobil­funk-Antennen von E-Plus. E-Plus wurde bekannt­lich von o2 über­nommen. Die Telekom hatte seiner­zeit einen Special-Deal abge­schlossen, dass sie alle von E-Plus nicht mehr benö­tigten Stand­orte über­nehmen könne, wenn sie bei dieser Gele­gen­heit die "lost places" auch gleich aufräumen würde.

Der Deal war bril­lant, so kam die Telekom elegant zu allerlei stra­tegisch inter­essanten guten neuen Stand­orten im Land.

Die Technik am Mast wurde auf den neusten Stand gebracht. Alles wäre in bester Ordnung, Strom ist logi­scher­weise da, fehlte da nicht noch eine Signal­zufüh­rung. Bei der Telekom gilt die Prio­rität für boden­ver­legte Kabel, am besten als Glas­faser.

Grund­stücks­eigen­tümer hält Telekom hin

Mitunter werden Handy-Sender an Strom-Masten montiert. Mitunter werden Handy-Sender an Strom-Masten montiert.
Bild: Picture Alliance / dpa
Doch konnte der Tras­sen­ver­lauf für die geplante Anbin­dung leider nicht wie geplant durch­geführt werden, teilte uns die Telekom auf Nach­frage mit. Ein Privat­eigen­tümer habe "leider erst nach einer sehr langen Verhand­lungs­phase" final keine Zustim­mung erteilt. Nun müsse der Tras­sen­ver­lauf umge­plant werden. Dazu sei es erfor­der­lich, weitere Privat­eigen­tümer der zu kreu­zenden Grund­stücke zu ermit­teln und jeweils einen Zustim­mungs­ver­trag zu zeichnen.

Auf Grund der Erfah­rungen mit dem ersten Eigen­tümer könne die Telekom keinen verläss­lichen Fertig­stel­lungs­termin benennen. Sonder­rechte aus dem TKG-Gesetz kommen in diesem Fall nicht zur Anwen­dung, da kein öffent­licher gewid­meter Verkehrsweg zu dem Standort führt. Also ist ein Termin zur Inbe­trieb­nahme derzeit leider nicht voraus­sehbar. Klarer­weise ist das für alle Betei­ligten bitter.

Eigen­nutz vor Gemein­nutz?

Offenbar fehlt im TKG ein Passus, dass ein Privat­grund­besitzer dazu verpflichtet werden können, eine solche Leitung "dulden" zu müssen, wenn es keine wirk­lich extrem gravie­renden Gründe dagegen gibt.

Mögli­cher­weise wollte der Privat­besitzer schlicht mehr Geld, mögli­cher­weise ist er auch kein Freund von Mobil­funk oder es graust ihm vor Bauko­lonnen, die zeit­weise sein Grund­stück umpflügen? Und so geht vermut­lich Eigen­nutz vor Gemein­nutz. Hoffen wir nur, dass besagter Eigen­tümer niemals im Funk­loch landet und deswegen keine Hilfe holen kann.

Und wegen solcher Klei­nig­keiten wartet ganz Deutsch­land auf den flächen­deckenden Ausbau.

Im Flug­zeug gibt es WLAN. Meis­tens. Aber nicht immer und teil­weise auch sehr teuer.

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