Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer 1franke schrieb:
Benutzer c93 schrieb:
, getan hat sich nichts
Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?
idR hat jeder Verbraucher bei TK Unternehmen eine achtwöchige Reklamationsfrist bei Rechnungen. Servicegebühren...
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Er hat also noch genug Zeit die unzulässigen Gebühren zurückzufordern.
Von wem? Vom Staat? Es gab doch eine Gewinnabschöpfung, d.h. die Staatskasse hat die Gebühren jetzt. Muss mobilcom in diesem Fall trotzdem an den Kunden zurückzahlen, wenn der hier gar nicht selbst geklagt hat?
Die Gewinnabschöpfung ist eine Strafe, die gesetzlich in solchen Fällen vorgesehen ist.
Der Kunde hat aber natürlich Anspruch auf Rückzahlung des rechtswidrig kassierten Betrags.
Die Verjährung ist gesetzlich geregelt.
https://www.finanztip.de/
verjaehrungsfristen-bgb/