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Finanzamt - Gratisleistungen!?


31.07.2021 16:33 - Gestartet von peanutsger
"Für den Handel mit Kryptowährungen interessiert sich stets auch das Finanzamt. Und zwar insbesondere dann, wenn man mit den Coins Kursgewinne realisiert. Zwar gibt es hier immer noch viele Ungereimtheiten, doch so manche Finanzbehörde ordnet das Thema nicht unter dem Thema Kapitalertragssteuer, sondern Einkommensteuer ein. "

ich denke mal, die meisten Leute werden mit den Schlußsatz nicht viel anfangen können, da ja im Prinzip die Kapitalertragsteuer nur eine vorweggenommene Einkommensteuerzahlung ist.

Wenn allerdings gemeint sein soll, dass die Erträge nicht als Einkünfte i.S.v. § 32d Abs.1 EStG versteuert werden, was einen Steuersatz i.H.v. 25% mit Abgeltungswirkung zur Folge hätte, sondern mit dem individuellen Steuersatz, dann sollte das lieber klar gesagt werden.

In diesem Zusammenhang auch interessant:
Stellt die Zuverfügungstellung der Streaming-ABOs und auch Dienstleistungen ohne gesondertes Entgelt, bereits eine "Einnahme in Geldeswert" dar, die Steuern auslösen können.
Schließlich deponiert man bloß Geld und erwirbt nicht Ansprüche gegen andere durch monatliche Beitragszahlungen.
Man könnte es evt als Fruchtziehung aus dem investierten Kapital betrachten!?