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Sehr ausführliche NICHT-Antwort der Telekom


27.08.2021 17:08 - Gestartet von rudii
oder hab ich was überlesen?

Das ist viel bla-bla-bla, aber KEINE Antwort auf die Frage
"Wie lange halten Telekom-Stationen durch?"
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[1] blumenwiese antwortet auf rudii
27.08.2021 21:34
Benutzer rudii schrieb:
oder hab ich was überlesen?

Das ist viel bla-bla-bla, aber KEINE Antwort auf die Frage "Wie lange halten Telekom-Stationen durch?"

Ich entnehme der Antwort, dass es eben keine allgemeine Antwort geben kann. Es hängt von der Art der Basisstation oder Vermittlungsstelle ab. Was soll die Telekom da jetzt exakt antworten? Soll sie alle möglichen Anschlussvarianten und Typvarianten von entsprechenden Basisstationen auflisten und dahinter die Durchhaltezeit angeben?

Ich finde die Antwort ist äußerst ausführlich und beleuchtet die unterschiedlichen Aspekte der Problematik. Aber es ist mir selbstverständlich auch klar, dass die Telekom da keine Liste mit einer genauen Aufschlüsselung dranhängt. Das sind Firmeninternas.
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[1.1] radneuerfinder antwortet auf blumenwiese
28.08.2021 18:51
Das "Firmeninterna" ist halt Teil der öffentlichen Katastrophenvorsorge, bzw. Warnung. Deshalb hat die Öffentlichkeit auch einen Anspruch auf Infos zur erwartbaren Zuverlässigkeit, damit man sich darauf einstellen kann.

Es könnte aber auch ein gut PR-taugliches Firmeninterna sein: "unsere Mobilfunkstationen halten mindestens 8/24/36 Stunden durch". Es sind wohl eher 0 bis 2 Stunden, je nach Standort, wie ich hörte.

Ja liebe Telekom, wenn die Presseabteilung nicht sauber, dafür nebulös arbeitet, dann gibts halt Spekulation statt Infortmation. :(
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[1.1.1] radneuerfinder antwortet auf radneuerfinder
28.08.2021 18:54
P.S.
Bei der Ausschreibung für einen Mobilfunkstandort, intern oder extern, wird im Auftrag/Lastenheft stehen, ob es einen Akku geben soll und wie lange der halten soll. Nur so als Tipp für die Telekom Presseabteilung.
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[1.1.2] blumenwiese antwortet auf radneuerfinder
28.08.2021 19:19
Benutzer radneuerfinder schrieb:
Das "Firmeninterna" ist halt Teil der öffentlichen Katastrophenvorsorge, bzw. Warnung. Deshalb hat die Öffentlichkeit auch einen Anspruch auf Infos zur erwartbaren Zuverlässigkeit, damit man sich darauf einstellen kann.

Weder du noch ich haben einen Anspruch auf solche Information. Wir können die Netzbetreiber fragen, wie es damit aussieht. Und wenn uns die Antwort eines Netzbetreibers nicht gefällt, dann werden wir Kunde bei einem anderen, der vielleicht auskunftsfreudiger ist. Aber ganz sicher haben weder du noch ich noch sonst irgend jemand einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die konkrete Notstromversorgung von Basisstation eines Netzanbieters aussehen. Mich wundert es immer wieder, was für ein Anspruchsdenken doch manche Leute an den Tag legen.

Es könnte aber auch ein gut PR-taugliches Firmeninterna sein: "unsere Mobilfunkstationen halten mindestens 8/24/36 Stunden durch".

Da hast du allerdings vollkommen recht.
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[1.1.2.1] radneuerfinder antwortet auf blumenwiese
28.08.2021 20:06

einmal geändert am 28.08.2021 20:08
Benutzer blumenwiese schrieb:
Weder du noch ich haben einen Anspruch auf solche Information.

In einer neoliberalen IdealWelt, wo alles der Markt bestimmt, nicht.
In meiner Welt gibt es - bei legitimem öffentlichen Interesse - auch gegenüber kommerziellen Betrieben diesen Anspruch.

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Mobilfunkbetreiber gesetzlich verpflichten Notrufe und die Auslieferung von CellBroadcast Warnungen bei Stromausfall für 48 Stunden zu gewährleisten.
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[1.1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf radneuerfinder
28.08.2021 21:15
Benutzer radneuerfinder schrieb:
In einer neoliberalen IdealWelt, wo alles der Markt bestimmt, nicht.

Nein, sondern in einer freien Welt, wo der jenige, der Eigentümer von etwas ist, auch selbst über sein Eigentum verfügen kann. Was neoliberal wirklich bedeutet wissen 99,9 % der Menschen überhaupt nicht. Das hat nämlich mit Kapitalismus und damit Freiheit absolut nichts zu tun.

In meiner Welt gibt es - bei legitimem öffentlichen Interesse - auch gegenüber kommerziellen Betrieben diesen Anspruch.

Und in meiner Welt gibt es pinkfarbene Einhörner die Marshmellos auskacken. Ich mein das jetzt nicht böse, aber mit irgendwelchen Traumwelten kommen wir glaube ich nicht weiter.

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Mobilfunkbetreiber gesetzlich verpflichten Notrufe und die Auslieferung von CellBroadcast Warnungen bei Stromausfall für 48 Stunden zu gewährleisten.

Das kannst du grundsätzlich als Gesetzgeber tun. Dann musst du den Bürgern aber erklären, warum wir dann nicht nur die teuersten Mobilfunktarife der Welt sondern danach wahrscheinlich des gesamten Universums haben.
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[1.1.2.1.1.1] radneuerfinder antwortet auf blumenwiese
28.08.2021 22:30

einmal geändert am 28.08.2021 22:32
Benutzer blumenwiese schrieb:
in einer freien Welt, wo der jenige, der Eigentümer von etwas ist, auch selbst über sein Eigentum verfügen kann.

Diesen Ansatz nenne ich neoliberal. (Auch wenn das etwas umgangssprachlich ist.) In meiner Welt gilt das Grundgesetz. Und da steht zusammen mit dem Recht auf Eigentum:

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
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[1.1.2.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf radneuerfinder
28.08.2021 22:40
Benutzer radneuerfinder schrieb:
In meiner Welt gilt das Grundgesetz. Und da steht zusammen mit dem Recht auf Eigentum:

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Momentan gelten weite Teile des Grundgesetzes überhaupt gar nicht mehr. Insbesondere die ersten 20 Artikel. Dieser Zustand ist gerade erst wieder um weitere drei Monate verlängert worden. Aber ich weiche vom Thema.

Wer diesen Teil des Grundgesetzes zitiert, entzieht sich meiner Ansicht nach jegliche Diskussion. Dies ist ein Totschlagsartikel. Damit kann derjenige, der ihn bringt, alles und jedes rechtfertigen, ohne jede Grenze.

Das kann man tun. Aber dann braucht man nicht mehr miteinander zu diskutieren, weil es dann keine Diskussionsgrundlage mehr gibt.

Ich möchte an dieser Stelle aber einmal zu bedenken geben, dass zumindestens der Durchschnittsverdiener in Deutschland ca. 70 % seines Eigentums über Steuern oder sonstige staatliche Zwangsabgaben an den Staat abführen muss. Ich denke mehr muss man hier zu nichts sagen.
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[1.1.2.1.1.1.1.1] radneuerfinder antwortet auf blumenwiese
28.08.2021 23:21
Benutzer blumenwiese schrieb:
Wer diesen Teil des Grundgesetzes zitiert, entzieht sich meiner Ansicht nach jegliche Diskussion.

Wir diskutieren doch gerade ganz munter??
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[1.1.2.1.1.1.1.2] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
04.09.2021 07:45
Benutzer blumenwiese schrieb:
Momentan gelten weite Teile des Grundgesetzes überhaupt gar nicht mehr.

Weite Teile? Davon hab ich aber noch nichts gemerkt. Dafür aber Aktivitäten von Leuten, deren Umgang mit Presse und Medien erkennen lässt, dass sie, sollten sie je an die Macht kommen, umgehend die Pressefreiheit abschaffen werden (natürlich mit der Begründung, dass die Presse lügt, wenn sie ihnen widerspricht).

Insbesondere die ersten 20 Artikel.

Hm, Versammlungsfreiheit gibt es noch, nehm ich jede Woche bei einer kleinen "Mahnwache" wahr, Pressefreiheit gibts auch noch, und Beispiele für Folter, Haft ohne Haftrichter und was es sonst noch an Verletzungen der ersten 20 Artikel gibt, würden mich schon interessieren.

ist gerade erst wieder um weitere drei Monate verlängert worden.
>
Ach, es geht um Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit. Und ich dachte schon, es ginge um die Notstandsgesetze von 1968 ... ja, kleinere Einschränkungen der Grundrechte gabs schon immer, beispielsweise die Einschränkungen für Häftlinge.

1968 gab es auch Warnungen vor einer Diktatur, die bei den ersten Entwürfen (schon Ende 50-er Jahre) berechtigt waren, aber angesichts der Verbesserungen bis 1968 nur noch hysterisch genannt werden konnten. Und einige der Protestler wurden am Ende Terroristen (auch wenn da noch mehr reinspielte, und Polizei und Stasi Ost(!) nicht ganz unschuldig dran waren)

Ich möchte an dieser Stelle aber einmal zu bedenken geben, dass zumindestens der Durchschnittsverdiener in Deutschland ca. 70 % seines Eigentums über Steuern oder sonstige staatliche Zwangsabgaben an den Staat abführen muss.

Gelogen.

Die Steuerquote beträgt ca. 25%, und die sonstigen Abgaben können das unmöglich auf 70% schrauben. Man muss schon ziemlich viel verdienen, um 70% abgeben zu müssen.

Aber wer solche Lügen glaubt, der glaubt auch sicher andere Lügen, und wenn denen dann überall widersprochen wird, kann schon subjektiv der Eindruck entstehen, in einem Land voller Lügen zu leben, und da bietet sich die Erklärung "Diktatur" natürlich an ...
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[1.1.2.1.1.1.1.2.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
04.09.2021 08:04
Benutzer helmut-wk schrieb:
Gelogen.

Die Steuerquote beträgt ca. 25%, und die sonstigen Abgaben können das unmöglich auf 70% schrauben. Man muss schon ziemlich viel verdienen, um 70% abgeben zu müssen.

Ich sprach nicht von der Steuerquote. Bei einem Durchschnittsverdienst beträgt die Abgabenquote tatsächlich ungefähr 70 %. Und das ist das perfide. Du behauptest einfach das stimmt nicht, weil du nur auf die Steuern schaust. All die anderen Abgaben siehst du nicht. Du siehst nicht die Umsatzsteuer, die eine Doppelbesteuerung ist. Du siehst nicht die Mineralölsteuer, die eine Dreifachbesteuerung ist. Du siehst nicht das EEG. Du siehst nicht die Stromsteuer. Du siehst nicht die GEZ. Du siehst nicht die Rentenbeiträge, die eine Zwangsabgabe sind. Du siehst nicht die Arbeitslosenversicherung, die eine Zwangsabgabe ist. Du siehst nicht die Grundsteuer, die eine Zwangsabgabe ist. Du siehst nicht die Tabaksteuer, die eine Zwangsabgabe ist. Du siehst nicht die Sektsteuer, die eine Zwangsabgabe ist. Du siehst nicht die Krankenkassenbeiträge, die eine Zwangsabgabe sind du siehst nicht die Versicherungssteuer, die eine Zwangsabgabe ist. Du siehst all diese Dinge nicht und freust dich.

Eins muss man den Politikern lassen. Dumm sind sie nicht. Aber sie wissen das Volk für dumm zu halten.
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[1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
04.09.2021 13:09
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Gelogen.

Die Steuerquote beträgt ca. 25%, und die sonstigen Abgaben können das unmöglich auf 70% schrauben. Man muss schon ziemlich viel verdienen, um 70% abgeben zu müssen.

Ich sprach nicht von der Steuerquote. Bei einem Durchschnittsverdienst beträgt die Abgabenquote tatsächlich ungefähr 70 %. Und das ist das perfide. Du behauptest einfach das stimmt nicht, weil du nur auf die Steuern schaust.

Und dann hab ich pi mal Daumen gerechnet und bin auf mit Sicherheit unter 70% gekommen. Ich hab zwar nur auf die Steuern geschaut, aber die anderen Beträge nicht vergessen.

Laut Wikipedia betrug duie Abgabenquote 2005 in D 34,7 %, laut Finanzministerium 38,8%. Und für 2020 nennt das Ministerium eine Abgabenquote von 41,3%.

Wer hat denn deine Zahl in die Welt gesetzt?
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[1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
04.09.2021 15:20
Benutzer helmut-wk schrieb:
Und dann hab ich pi mal Daumen gerechnet und bin auf mit Sicherheit unter 70% gekommen. Ich hab zwar nur auf die Steuern geschaut, aber die anderen Beträge nicht vergessen.


Die Aufzählung in meinem Kommentar war selbstverständlich nicht abschließend. Dir fallen mit Sicherheit selbst auch noch etliche weitere Zwangsabgaben ein. Und dann rechnest du noch mal.

Wer die Zahlen in die Welt gesetzt hat? Ich habe dir doch eine kleine Aufzählung aller Zwangsabgaben in meinem Kommentar geschrieben. Wie gesagt, absolut nicht abschließend. Und dann setz dich mal hin und rechne mal aus, was das ergibt.

Und solltest du Arbeitnehmer sein, vergiss bitte nicht dabei, dass dein Arbeitgeber dir in Wirklichkeit natürlich viel viel mehr Gehalt zahlt, als was du bekommst. Das was der Arbeitgeber als gesamte Lohnkosten für dich als Arbeitnehmer hat (nicht zu verwechseln mit deinem Bruttolohn), würdest du bekommen, gäbe es keine staatlichen Zwangsabgaben. Das ist deine Ausgangsbasis.
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[1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
04.09.2021 18:32
Benutzer blumenwiese schrieb:
Wer die Zahlen in die Welt gesetzt hat? Ich habe dir doch eine kleine Aufzählung aller Zwangsabgaben in meinem Kommentar geschrieben. Wie gesagt, absolut nicht abschließend. Und dann setz dich mal hin und rechne mal aus, was das ergibt.

Ich habe dir den Hinweis auf Veröffentlichungen gegeben, wo Fachleute das schon ausgerechnet haben und auf Beträge unter 50% gekommen sind. Denen traue ich mehr als deinen Rechenkünsten.

Und solltest du Arbeitnehmer sein, vergiss bitte nicht dabei, dass dein Arbeitgeber dir in Wirklichkeit natürlich viel viel mehr Gehalt zahlt, als was du bekommst.

Nö, worauf du hinweist ist, dass manche Abgaben eben nicht nur von den Arbeitnehmern alleine getragen werden, sondern auch vom Arbeitgeber. Das ist kein Bestandteil vom Lohn. Der Bruttolohn ist schon echtes brutto. Würde es die entsprechenden Abgaben nicht geben, wären die Arbeitgeberanteile Teil des Firmengewinns.
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[…1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
04.09.2021 20:17
Benutzer helmut-wk schrieb:
Ich habe dir den Hinweis auf Veröffentlichungen gegeben, wo Fachleute das schon ausgerechnet haben und auf Beträge unter 50% gekommen sind. Denen traue ich mehr als deinen Rechenkünsten.

Du musst meinen Rechenkünsten nicht glauben. Rechne doch einfach selbst nach.

Nö, worauf du hinweist ist, dass manche Abgaben eben nicht nur von den Arbeitnehmern alleine getragen werden, sondern auch vom Arbeitgeber. Das ist kein Bestandteil vom Lohn. Der Bruttolohn ist schon echtes brutto. Würde es die entsprechenden Abgaben nicht geben, wären die Arbeitgeberanteile Teil des Firmengewinns.

Wenn ein Arbeitgeber sich entscheidet dich einzustellen, dann bezahlt er für dich die gesamten bei ihm anfallenden Lohnkosten inklusive Nebenkosten. Er hat sich also freiwillig entschieden, dieses Geld aus dem Unternehmen herauszunehmen, um deine Arbeitskraft damit einzukaufen. Das ist das was dein Arbeitgeber zahlt. An wen er das zahlt, macht absolut nicht den geringsten Unterschied für die Gewinnauswirkung auf sein Unternehmen. Er könnte auch jetzt schon Geld sparen, indem er einfach deinen Lohn heruntersetzt, was dann natürlich auch die Gesamtkosten drückt. Macht er aber nicht. Das macht er deshalb nicht, weil ihm deine Arbeitskraft die gesamten Kosten wert sind. Ist deine Arbeitskraft ihm das nicht wert, verzichtet er auf dich. Oder aber du würdest entscheiden, dass der geringere Lohn es nicht wert ist, deine Arbeitskraft dafür herzugeben.

Würden all diese statischen Zwangsabgaben wegfallen, würde sich für den Arbeitgeber absolut nichts ändern. Er würde exakt dieselben Kosten haben, die er jetzt auch hat. Es gibt nur einen entscheidenden uUnterschied. Du würdest deutlichst mehr Geld jeden Monat auf deinem Konto haben und dann selbst entscheiden können, was du mit diesem Geld machst.
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[…2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
05.09.2021 11:03
Benutzer blumenwiese schrieb:
Du musst meinen Rechenkünsten nicht glauben. Rechne doch einfach selbst nach.

Dazu müsste ich mich mit Fragen beschäftigen wie: Wieviel % aller Güter werden mit dem vollen, wieviel mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert? Und worauf beziehen sich die jeweiligen Hebesätze? Denn wenn (nur als Rechenbespiel) zweimal 20% abgezogen werden, sind das zusammen 40%, wenn sich der Prozentsatz jeweils auf den ursprünglichen Wert bezieht, aber 36%, wenn sich der zweite Prozentsatz auf die nach dem ersten Abzug verbleibenden 80% bezieht. Und so weiter.

Wie gesagt. Experten haben sich damit befasst, und kommen auf Sätze unter 50%. Nicht alle auf den gleichen, weil es auch verschiedene Definitionen von "Abgabenlast" gibt. Aber die 70% sind mit Sicherheit falsch.

Wenn ein Arbeitgeber sich entscheidet dich einzustellen, dann bezahlt er für dich die gesamten bei ihm anfallenden Lohnkosten inklusive Nebenkosten.

Und die Lohnkosten sind mein Lohn, die Nebenkosten andere Steuern.

An wen er das zahlt, macht absolut nicht den geringsten Unterschied für die Gewinnauswirkung auf sein Unternehmen.

Darum geht es nicht. Die Frage ist, was sich verändern würde, wenn der Staat überhaupt nichts mehr einziehen würde. Ich würde den Bruttolohn bekommen, der Arbeitgeber hätte höheren Gewinn.

Würden all diese statischen Zwangsabgaben wegfallen, würde sich für den Arbeitgeber absolut nichts ändern.

Ach nee, was ist mit Umsatzsteuer, Abwasserabgaben und andren kosten, die von Lohn unabhängig sind, aber auch in die Abgabenlast mit einfließen? Natürlich hätte er mehr Gewinn. Und warum sollte er mir mehr zahlen als den Bruttolohn?

Du würdest deutlichst mehr Geld jeden Monat auf deinem Konto haben und dann selbst entscheiden können, was du mit diesem Geld machst.

Nun ja, einen Teil müsste ich wohl für Verluste ausgeben, die sich daraus ergeben, dass der Staat mich nicht mehr vor den Leuten schützen kann, die zum Überleben sich auf Kriminalität verlegen, weil ja auch alle Sozialleitungen wegfallen.

Und natürlich auch vor Dingen wie Krankheiten durch nicht mehr geahndete illegale Umweltverschmutzung etc.

Du arbeitest mit lauter Milchmädchenrechnungen.
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
05.09.2021 13:46
Benutzer helmut-wk schrieb:
Wie gesagt. Experten haben sich damit befasst, und kommen auf Sätze unter 50%. Nicht alle auf den gleichen, weil es auch verschiedene Definitionen von "Abgabenlast" gibt. Aber die 70% sind mit Sicherheit falsch.

So schwer ist die Berechnung nicht. Wenn du dir nicht die Mühe bei der Umsatzsteuer machen möchtest, nach vollem und ermäßigten Steuersatz genau aufzuteilen, so kannst du die bekannten Durchschnittswerte nehmen. Die kann man überall nachlesen. So und dann fängst du ganz einfach an, alle die staatlich vorgeschriebenen Abgaben mal aufzulisten. Das geht am besten wenn du ungefähr in der Nähe des Durchschnittsverdienstes liegst und kein Beamter bist, bei denen einige Abgaben wegfallen.

Vergiss auch solche Dinge wie Wassergebühren und Abwassergebühren nicht. Dafür erhältst du selbstverständlich eine Gegenleistung, bist aber verpflichtet, diese Dinge von einem statischen Monopolist zu kaufen. Die gehören also selbstverständlich auch dazu. Oder die Haftpflicht Versicherung deines Autos. Auch dafür bekommst du selbstverständlich eine Gegenleistung und es ist kein Monopol. Aber es ist eine statisch vorgeschriebene Ausgabe. Dir bleibt dann nur noch die Wahl, welchen Anbieter du willst. Aber auch das sind staatliche Zwangsabgaben, selbst wenn sie nicht direkt in die Stadt fließen.

Die Staatsquote in Deutschland beträgt übrigens ungefähr 50 %. Das schwankt immer mal von Jahr zu Jahr. Das ist die offizielle Staatsquote bei dem viele Dinge nicht eingerechnet sind. Auch daran siehst du, dass die angeblich 50 % für den Durchschnittsverdiener selbstverständlich nicht stimmen können.

Und die Lohnkosten sind mein Lohn, die Nebenkosten andere Steuern.

Nein, die Lohnnebenkosten gehören auch zu deinem Lohn, sie fließen dir nur nicht zu, sondern der Arbeitgeber muss sie an eine andere Stelle, zum Beispiel die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder das Arbeitsamt zahlen. Für den Arbeitgeber ist das alles ein Lohnposten. Wie der im Einzelnen aufgeteilt ist macht absolut keinen unterschied in der Bilanz des Arbeitgebers.

Darum geht es nicht. Die Frage ist, was sich verändern würde, wenn der Staat überhaupt nichts mehr einziehen würde. Ich würde den Bruttolohn bekommen, der Arbeitgeber hätte höheren Gewinn.

Oh noch mal, für den Arbeitgeber würde sich absolut nichts ändern. Nur der Empfänger des Geldes ändert sich. Das wäre dann zu 100 % du. Würden also, selbstverständlich rein hypothetisch, sämtliche staatlichen Zwangsabgaben auf deinen Lohn über Nacht abgeschafft werden, würde sich für den Arbeitgeber absolut nichts ändern. Für dich schon.

Ach nee, was ist mit Umsatzsteuer, Abwasserabgaben und andren kosten, die von Lohn unabhängig sind, aber auch in die Abgabenlast mit einfließen?

Das sind keine Lohnkosten. Das sind Gemeinkosten des Unternehmens. Und Umsatzsteuer zahlt nicht der Unternehmer sondern jeder Kunde.

Natürlich hätte er mehr Gewinn. Und warum sollte er mir mehr zahlen als den Bruttolohn?

Lohn ist Verhandlungssache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Aber wie oben bereits geschrieben würden hypothetisch angenommen alle statischen Zwangsabgabe abgeschafft, würde sich der Kostenaufwand für den Unternehmer deine Person betreffend nicht ändern, du würdest aber einen riesigen Batzen mehr Geld auf dem Konto haben. Das bei einer Neueinstellung oder bei Vertragsverhandlung man dann vielleicht einen anderen Lohn aushandelt, das ist logisch. Das würde dann dazu führen, dass der Arbeitgeber weniger Kosten hat und immer noch sehr viel mehr Geld auf dem Konto.

Nun ja, einen Teil müsste ich wohl für Verluste ausgeben, die sich daraus ergeben, dass der Staat mich nicht mehr vor den Leuten schützen kann, die zum Überleben sich auf Kriminalität verlegen, weil ja auch alle Sozialleitungen wegfallen.

Ja, natürlich, das ist vollkommen korrekt. Du müsstest auch sehr viele andere Sachen dann selbst bezahlen. Zum Beispiel deine Krankenversicherung, falls du eine möchtest. Deine Altersvorsorge. Und viele andere Sachen mehr. Aber das würdest du dann selbst entscheiden, was du willst und wie viel du willst und welches Risiko du eingehen willst und welches vielleicht auch nicht. Das war nicht Ausgangspunkt meiner Aussage.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
06.09.2021 14:20
Benutzer blumenwiese schrieb:
So schwer ist die Berechnung nicht.

Ich vermute, du unterschätzt die Frage und kommst deshalb auch auf ein falsches Ergebnis.

Oder die Haftpflicht Versicherung deines Autos.

Was soll das? Ich habe kein Auto. Wenn du das für den Bevölkerungsdurchschnitt ausrechnen willst, musst du schon schauen, wie viele Leute Eigentümer von einem Auto sind, und mit welcher Prämie.

Klar, wenn du einfach mal so jeden Menschen zum Autobesitzer machst, kommst du auf eine zu hohen Wert. Noch ein paar weitere weitere Fehler dieser Art, und die Abweichung wird richtig stark.

Ich schätze, du hast Abwassergebüren geleih zweimal drin: Einmal was der Hauseientümer zahlt, und einmal, was er per Nebenkostenbrehnuing an die Mieter weitergibt.

Die Staatsquote in Deutschland beträgt übrigens ungefähr 50 %.

Letzte verfügbare Zahl (2019): 43,7%. Es schwankt um 45%, nicht um 50%.

Und die Lohnkosten sind mein Lohn, die Nebenkosten andere Steuern.

Nein, die Lohnnebenkosten gehören auch zu deinem Lohn,

Du kapierst es nicht: Zum Lohn gehört nur, wozu der Arbeitgeber verpflichtet ist, an mich zu zahlen. Dass er mir noch ein Teil der Steuerzahlungen abnimmt (jedenfalls vorläufig. mit einer jährlichen Steuererklärung wird das ggf. korrigiert), ändert nichts an dem Lohn.

Was der Arbeitgeber an Steuern und Abgaben zahlen muss, ist kein Lohn. Siehe auch weiter unten.

Wenn ein Arbeitnehmer weniger (im Extremfall keine) Steuern und Abgaben zahlen muss, erhöht sich der Nettolohn, aber der Bruttolohn bleibt gleich. Wenn der Abeitgeber weniger Steuern und Abgaben zahlen muss, erhöht sich sein Gewinn, aber die Bruttolöhne die er zahlt bleiben gleich.

Oh noch mal, für den Arbeitgeber würde sich absolut nichts ändern.

Natürlich würde sich was für ihn ändern, schließlich bleibt der Bruttolohn gleich, und die Lohnnebenkosten fallen weg.

Lohn ist Verhandlungssache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Da heißt, wenn bei Wegfall der Lohnnebenkosten mein Bruttolohn steigen soll, muss neu verhandelt werden. Um an den vollen "Batzen" zu kommen, müsste vermutlich auch gestreikt werden. Schließlich steht ja im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag der Bruttolohn drin.

Und solange nicht neu verhandelt wird (was ja bei diesem hypothetischen Beispiel für die Frage, wem das Geld gehört, dass der Abeitgeber ans Finanzamt etc, abführt, außen vor bleiben kann), bleibt mein Bruttolohn gleich, wenn der Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten hat. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
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[2] Tom_Richter antwortet auf rudii
02.09.2021 10:45
Benutzer rudii schrieb:
oder hab ich was überlesen?

Ja, nämlich das, was zwischen den Zeilen steht:

1) Wir sind ein dem Wohl unserer Aktionäre verpflichtetes Unternehmen und sehen daher keinen Grund, in eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Ausfallsicherheit zu investieren.
2) Daher ist es möglich, aber nicht sicher, dass der eine oder andere Festnetz-Anschluss oder Sendemast bei Stromausfall noch kurzzeitig funktionieren. Wir garantieren für nichts.

Immerhin bewundernswert, mit wie vielen Worten man nichts sagen kann :-(
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[3] mwunsch antwortet auf rudii
02.09.2021 17:06
Benutzer rudii schrieb:
oder hab ich was überlesen?

Das ist viel bla-bla-bla, aber KEINE Antwort auf die Frage "Wie lange halten Telekom-Stationen durch?"

Die Telekom hat auf "gesetzliche Vorgaben" verwiesen - aber diese nicht näher erläutert.

Also kann man als kritischer Bürger annehmen, daß in puncto Ausfallsicherheit bei Stromausfall gar keine Vorgaben existieren ... sonst könnte man die ja kommunizieren (sind ja gesetzliche Vorgaben, also keine geheimen Interna).

Sprich, die Antwort auf die Frage nach der Ausfallsicherheit fällt unter "würde Sie verunsichern."