Ich finde es eigenartig und nahezu bedenklich, wenn
... dagegen... Sollte sich der
gelieferte Gegenstand also als fehlerhaft erweisen, ...gelten die normalen gesetzlichen Gewährleistungsrechte
ICH finde es eigenartig, wenn man darauf hinweist, dass bei fehlerhafter Ware reklamiert werden darf >:-> Das war doch schon immer so.
Es war aber auch schon immer so, also seit ich jung war und das geht weit in die off-line-Zeit zurück, dass eigentümliche Vorstellungen bestehen, was der Händler zurücknehmen muss. Insbesondere bestehen/bestanden eigenartige Vorstellungen über das finanzielle Leistungsvermögen selbst kleinster Einzelhandelsunternehmen oder Handwerksbetrieben und darüber, was die "sich schon leisten können/wolllen/müssen". Meine Frau fertigt Auftragsarbeiten, mit individuellen Aufdrucken und Beschriftungen... aber die Kunden glauben, sie wäre Amazon...
So weit hergeholt ist die Idee nicht, da mal zu sagen, dass der Kunde in der Verantwortung steht, sich gut zu überlegen, was er in Auftrag gibt.