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Altvertrag zum günstigeren Preis?


02.12.2021 08:44 - Gestartet von herzbube
Im neuen TKG Gesetz steht folgendes:
"Bestandskunden: Anbieter muss über optimalen Tarif informieren
Ihr Anbieter muss Sie künftig einmal pro Jahr über den für Sie optimalen Tarif informieren, der sich anhand Ihres laufenden Vertrags ergibt. Damit soll verhindert werden, dass Bestandskunden weiter uralte und überteuerte Verträge nutzen, ob der Anbieter längst bessere Tarife anbietet. "
Heisst das für mich, daß ich auch vom Anbieter den günstigeren Preis für den Tarif bekomme, wenn´s zwischenzeitlich billiger wurde?
Darf die Mindestlaufzeit bei einem Tarifwechsel wieder von vorne beginnen, wenn ja, wie lange maximal?