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30.11.2021 09:19 - Gestartet von nudel
Mir stellt sich nun die Frage: Kann man auch einen bereits verlängerten Vertrag, der natürlich ungewünscht war, dann ab dem 1. Dezember mit einer Frist von 1. Monat gekündigt werden oder muss ich erst abwarten bis das Jahr rum ist? Theoretisch ja, wenn ich das so verstehe "gilt auch für Bestandsverträge" ?
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[1] blumenwiese antwortet auf nudel
30.11.2021 10:24
Benutzer nudel schrieb:
Mir stellt sich nun die Frage: Kann man auch einen bereits verlängerten Vertrag, der natürlich ungewünscht war,

Wieso war das „natürlich unerwünscht“? Du weißt doch, wann sich ein Vertrag verlängert und kennst deine Kündigungsfrist. Du kannst also ohne jedes Problem rechtzeitig kündigen.
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[1.1] nudel antwortet auf blumenwiese
30.11.2021 16:55
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer nudel schrieb:
Mir stellt sich nun die Frage: Kann man auch einen bereits verlängerten Vertrag, der natürlich ungewünscht war,

Wieso war das „natürlich unerwünscht“? Du weißt doch, wann sich ein Vertrag verlängert und kennst deine Kündigungsfrist. Du kannst also ohne jedes Problem rechtzeitig kündigen.
Wie ich schon im nächsten Kommentar geantwortet hatte: Sie war kostenlos dabei, hat sich automatisch verlängert und weil ich sie nicht mehr genutzt hatte, hatte ich sie ebenso vergessen. Erst nach den 24 Monaten ist sie kostenpflichtig geworden, was ich wusste, aber wie gesagt, man kann ja mal vergessen (:
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[2] GnuH antwortet auf nudel
30.11.2021 11:20
Benutzer nudel schrieb:
Mir stellt sich nun die Frage: Kann man auch einen bereits verlängerten Vertrag, der natürlich ungewünscht war, dann ab dem 1. Dezember mit einer Frist von 1. Monat gekündigt werden oder muss ich erst abwarten bis das Jahr rum ist? Theoretisch ja, wenn ich das so verstehe "gilt auch für Bestandsverträge" ?

Die Frage ist ja ob du ihn aktiv verlängert hast oder ob der Vertrag nach den abgelaufenen zwei Jahren sich "automatisch" um ein Jahr verlängert hat.

Wenn die zwei Jahre rum sind und er sich automatisch verlängert hat, hast du ab morgen dann eine Frist von 1 Monat. Die automatische Verlängerung ist hinfällig.
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[2.1] nudel antwortet auf GnuH
30.11.2021 16:54
Benutzer GnuH schrieb:
Benutzer nudel schrieb:
Mir stellt sich nun die Frage: Kann man auch einen bereits verlängerten Vertrag, der natürlich ungewünscht war, dann ab dem 1. Dezember mit einer Frist von 1. Monat gekündigt werden oder muss ich erst abwarten bis das Jahr rum ist? Theoretisch ja, wenn ich das so verstehe "gilt auch für Bestandsverträge" ?

Die Frage ist ja ob du ihn aktiv verlängert hast oder ob der Vertrag nach den abgelaufenen zwei Jahren sich "automatisch" um ein Jahr verlängert hat.

Wenn die zwei Jahre rum sind und er sich automatisch verlängert hat, hast du ab morgen dann eine Frist von 1 Monat. Die automatische Verlängerung ist hinfällig.
Genau das wollte ich wissen, danke. Er hat sich automatisch verlängert. Die SIM gab es damals zum Tarif dazu, eine reine Internet SIM, die ich nicht mehr benötige und vergessen hatte. Sie war 2 Jahre kostenlos und deswege ist sie mir nicht aufgefallen (: Ja er hatte sich automatisch verlängert.