Benutzer CHEFE schrieb:
Also ich find da ist Pech ziemlich milde ausgedrückt. Wenn das Vorgehen von Yahoo durch die AGB gedeckt ist, ist es "nur" eine Riesenfrechheit den Dienst so kurzfristig einzustellen. Falls nicht, würd ich den Betroffenen raten sich mit ein wenig mehr Nachdruck um Rückzahlung zu bemühen.
Wobei dann noch zu sagen ist, daß überraschende oder sittenwidrige Klauseln in den AGB laut AGB-Gesetz verboten sind! Darauf sollten sich die Betroffenen berufen!