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Kunden vs. Unternehmen


02.12.2021 16:51 - Gestartet von JannJamm
Man kann grundsätzlich nichts einklagen oder unlaute Prozesse beanstanden wenn man dem vorher schriftlich zustimmt. Da finde ich es etwas seltsam wenn gerade die Datenschutzbehörde dazu so eine einseitige Stellung bezieht. Wie immer gilt, das Kleingedruckte lesen und notfalls den Vertragsabschluss ablehnen. Da so gut wie alle Unternehmen berechtigterweise wissen möchten ob der Kunde/-in auch zahlt, bildet das ja die Existenzgrundlage von Auskunfteien, auch wenn Diese emotional gesehen "unbeliebt" und "unheimlich" sind. So etwas gibt es auch im großen Maßstab (z.B. Pricewaterhouse Cooper). Telefonverbindungen
o.Ä. zu speichern ist in diesem Bereich absolut Sinnfrei. Dieser Prozess fließt eher in die Betrugsprävention der ausgebenden Unternehmen selber, wenn z.B. ein Kunde eine All-Net-Flatrate SIM Karte in eine Telefonanlage steckt und ein Call-Center für 19,99 Eur betreibt. Da muss man gewissen "superschlauen" Kunden einen Riegel vorschieben. Selbst in diesem Bereich ist die Form veraltet, mittlerweile gibt es Algorithmen die das erkennen. Wenn Telefonverbindungen gespeichert werden dann fast ausschließlich damit Oma Helga im Einzelverbindungsnachweis schauen kann was für Kosten entstehen könnten oder um Opa Helmuts Handynummer rauszufinden. Und selbst dort wird nicht mehr alles gespeichert. Selten wird heutzutage so viel gespeichert als angenommen. Und um Algorithmen wirklich zu verstehen sollte man vorher Mathe studiert haben. Für Sterbliche (auch für mich) ist es ein "Buch mit 7 Siegeln". Jeder gibt heutzutage massig an Daten freiwillig in sozialen Netzwerken ab und schimpft auf eine popelige Auskunftei welche im Ausland milde belächelt wird. Ich gehe jetzt wieder auf Fatzebook meinen Status aktualisieren. ;)