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03.12.2021 14:50 - Gestartet von Kartellrecht
Nur weil Herr Haas stetig wiederholt, dass Frequenzauktionen die Kosten für den Netzausbau entziehen, wird diese bloße Behauptung nicht richtiger. Ärgerlich, wenn die "Presse" darauf reinfällt. Wie hat das Kartellamt bereits am 29.10.2020 (B7-401/15) festgestellt:
"Von etablierten Netzbetreibern wurde in der Vergangenheit regelmäßig Kritik an der Höhe der Frequenzpreise geäußert. Die mit dem Erwerb von Frequenznutzungsrechten verbundenen Kosten würden den Mobilfunkunternehmen Mittel für den Netzausbau entziehen und die bisher als unzureichend empfundene Versorgung sei hierauf zurückzuführen. Dieses Argument hält einer genaueren Betrachtung jedoch nicht stand. Die Ausgaben für Frequenznutzungsrechte sind aus Sicht der Unternehmen fixe „versunkene“ Kosten, die für die Wirtschaftlichke­itsbetrachtungen, wie sie im Rahmen von standortspezifischen Ausbauentscheidungen angestellt werden, keine maßgebliche Rolle spielen (..) Zudem können Ausgaben für Frequenznutzungsrechte steuerlich abgeschrieben werden. In der Folge reduzieren sich durch diese Abschreibungen die Belastungen durch die Frequenzausgaben, da hierdurch die Gewinne der Unternehmen weniger stark besteuert werden."