Benutzer Biker250 schrieb:
Verträge bzw, Simkarten Bestellungen funktionieren ja alle mittlerweile Online, aber Beenden/Kündigen geht bei Vodafone nur in Briefform bzw. per fax,
Sofern der Vertrag nach dem 1.10.2016 geschlossen wurde, kann man ihn in Textform kündigen, also z.B. per E-Mail oder per SMS (§309 Nr. 13 BGB).
dazu muss für die Rückzahlung auch per Brief oder fax die Kontonummer mitgeteilt werden, So
Auch dafür gilt §309 BGB. Die Rückzahlung des verbleibenden Guthabens ist kein freiwilliges Angebot des Anbieters, sondern gesetzlich verpflichtend (Bereicherungsrecht), und die Erklärung, um das Guthaben zurückzufordern, kann folglich ebenfalls in Textform erfolgen.