Benutzer Chris111 schrieb:
Das muss möglich sein. Hätte das Restaurant z.B. auf dem Parkplatz eine Überwachungskamera, würden diese Daten selbstverständlich ausgewertet. Warum also die Appdaten nicht?
Weil § 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes dies explizit verbietet.
Niemand würde akzeptieren, dass für den Staat der Aufenthaltsort jedes Bürgers dokumentiert wird. Damit wir das für den Infektionsschutz zeitweise tolerieren, müssen unantastbare Grenzen gesetzt werden.
Im Übrigen würden die Leute sich dieser Überwachung sonst auch noch häufiger durch falsche Angaben entziehen und damit dem eigentlichen Zweck des Infektionsschutzes schädigen.