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dieses Schutzschirmverfahren


07.02.2022 19:27 - Gestartet von Svenni
nennt man übrigens auch Insolvenz. Es ist eine ganz normale Insolvenz, wo das alte Management weiter handeln darf. Das Gericht muss diesem Verfahren nicht grundsätzlich zustimmen.
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[1] hustensaftheinz antwortet auf Svenni
07.02.2022 19:47
Benutzer Svenni schrieb:
nennt man übrigens auch Insolvenz. Es ist eine ganz normale Insolvenz, wo das alte Management weiter handeln darf. Das Gericht muss diesem Verfahren nicht grundsätzlich zustimmen.

Ist das so?

Nach § 80 Abs. 1 Insolvenzordnung gilt: "Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über."

Klingt nicht so als ob das "alte Management" dann noch viel zu melden hätte.
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[2] basti99 antwortet auf Svenni
07.02.2022 19:56
Benutzer Svenni schrieb:
nennt man übrigens auch Insolvenz. Es ist eine ganz normale Insolvenz, wo das alte Management weiter handeln darf. Das Gericht muss diesem Verfahren nicht grundsätzlich zustimmen.

Das ist falsch. Im Schutzschirmverfahren liegt nach meinem Kenntnisstand die Zahlungsunfähigkeit noch nicht vor (aber die Gründe, welche diese demnächst auslösen werden). Insofern kann es sich nicht um eine Insolvenz handeln. Es geht vielmehr darum, diese (vor Gläubigern geschützt) abzuwenden.
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[2.1] Svenni antwortet auf basti99
07.02.2022 21:52
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer Svenni schrieb:
nennt man übrigens auch Insolvenz. Es ist eine ganz normale Insolvenz, wo das alte Management weiter handeln darf. Das Gericht muss diesem Verfahren nicht grundsätzlich zustimmen.

Das ist falsch. Im Schutzschirmverfahren liegt nach meinem Kenntnisstand die Zahlungsunfähigkeit noch nicht vor (aber die Gründe, welche diese demnächst auslösen werden). Insofern kann es sich nicht um eine Insolvenz handeln. Es geht vielmehr darum, diese (vor Gläubigern geschützt) abzuwenden.
falsch, eine Insolvenz, also Zahlungsunfähigkeit muss vorliegen, sonst kann man keine Insolvenz anmelden. Schließlich greifen dann Sicherungssystem, wie z. B. die Lohnfortzahlung aus der Insolvenzgeldumlage, die eine Zahlungsunfähigkeit bedingen.

Eine Insolvenz in Eigenverantwortung ist nur unter ganz besonderen Bedingungen möglich. Schließlich bleibt dann das alte unfähige Management am Ball, das die bisherige Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat. Daher sind Insolvenzen in Eigenverantwortung bei den Gläubigern ungern gesehen. Zwar ist dann meist nach 3 Monaten erstmal wieder alles im Lot. Viele Insolvenzen rutschen dann erneut in die Insolvenz, dann ohne Eigenverantwortung und Verwaltung durch einen fremden Insolvenzverwalter, der dann prüft, ob die Firma zu retten ist oder nicht und liquidiert wird.