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Umsetzung


23.02.2022 16:36 - Gestartet von FunkFritze
Zusatzinfo zur Umsetzung des tools: ab Veröffentlichung der Richtlinie 1 Jahr. Das ist im Telekommunikationsgesetz §164a geregelt: "Die nach den Absätzen 1 bis 3 Verpflichteten haben die Anforderungen der Technischen Richtlinie spätestens ein Jahr nach deren Bekanntmachung zu erfüllen, sofern in der Technischen Richtlinie für bestimmte Verpflichtungen kein anderer Übergangszeitraum festgelegt ist."