Cellbroadcast

"DE-Alert": Grünes Licht für Warnmeldungen per Mobilfunk

Die Bundes­netz­agentur hat heute ihre „Tech­nische Richt­linie DE-Alert“ veröf­fent­licht. Diese regelt tech­nischen Einzel­heiten zur Warnung bei Kata­stro­phen und größeren Unglücks­fällen via Cell-Broad­cast.
Von mit Material von dpa

Die Bundes­netz­agentur hat heute ihre „Tech­nische Richt­linie DE-Alert“ veröf­fent­licht. Diese regelt die tech­nischen Einzel­heiten, damit zukünftig auch die Mobil­funk­netze bei Kata­stro­phen und größeren Unglücks­fällen zur Warnung der Bevöl­kerung einge­setzt werden können.

Grünes Licht zur Umset­zung

„Mit der Veröf­fent­lichung der Richt­linie steht einer Einfüh­rung dieses neuen Warn­mit­tels in Deutsch­land nichts mehr im Wege. Die Mobil­funk­netz­betreiber haben nun die Rahmen­bedin­gungen, DE-Alert tech­nisch umzu­setzen“, erklärt der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Jochen Homann, dazu.# Die Technischen Vorschriften für Warnungen sind von der Bundesnetzagentur festgelegt. Nun können die Netzebtreiber sie umsetzen. Die Technischen Vorschriften für Warnungen sind von der Bundesnetzagentur festgelegt. Nun können die Netzebtreiber sie umsetzen.
Foto: Picture Alliance / Patrick Seeger/dpa
Zunächst hatte es eine "öffent­lichen Konsul­tation" eines Entwurfs der Richt­linie gegeben und dann wurden nach "inten­siven Diskus­sionen mit allen Betei­ligten" die tech­nischen Rahmen­bedin­gungen fest­gelegt. Damit sollen Mobil­funk­netz­betrei­bern die prak­tische Umset­zung der gesetz­lichen Vorgaben möglich machen und den Schutz der Bevöl­kerung durch einen neuen Warn­kanal verbes­sern.

Code­wort: DE-Alert

Der Ober­begriff wurde auf „DE-Alert“ (sinn­gemäß Deutsch­land Alarm) getauft. Er wird in den Mobil­funk­netzen über den bereits vorhan­denen, aber lange Zeit kaum genutzte Dienst „Cell Broad­cast“ (früher "SMS-CB" genannt) genutzt. Über diesen Dienst können vom bereits bestehenden modu­laren Warn­system des Bundes (MoWaS) über­mit­telte Warn­mel­dungen auch über Mobil­funk­netze ausge­sendet werden. Das Warn­mittel DE-Alert wird damit zukünftig parallel zu bereits bestehenden Warn­sys­temen wie klas­sische Sirenen, Meldungen im Rund­funk (= Radio, TV) oder über Apps verwendet werden.

Welche Grund­lagen gibt es?

Mit dem §164a Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz und der seit Dezember 2021 geltenden Mobil­funk-Warn-Verord­nung wurden die gesetz­lichen Grund­lagen geschaffen. Die Tech­nische Richt­linie der Bundes­netz­agentur legt nun die tech­nischen Einzel­heiten für die Aussendung der Warn­mel­dungen und die Zusam­men­arbeit der Mobil­funk­netze mit dem MoWaS fest. Das MoWaS wird vom Bundesamt für Bevöl­kerungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe verwaltet und von den zustän­digen Behörden vor allem der Länder genutzt, um Warn­mel­dungen im Detail zu verbreiten.

Wer sich für Details inter­essiert, kann diese auf der Webseite der Bundes­netz­agentur finden.

Wann geht es wirk­lich los?

Der soge­nannte "Cell Broad­cast" soll es den Behörden möglich machen, allen Handy­nut­zern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schi­cken. Diese Warnung soll nicht nur mit modernen Smart­phones funk­tio­nieren, sondern auch bei einfa­chen Handys. Die Richt­linie sieht Cell Broad­casts als "zusätz­liches Warn­mittel", aber nicht als Ersatz für bereits vorhan­dene Apps wie Katwarn (für Android oder für iOS) oder Nina (für Android oder für iOS).

Die Richt­linie schreibt unter anderem vor, dass die Netz­betreiber alle Geräte anspre­chen müssen - also nicht nur die Mobil­tele­fone ihrer eigenen Kunden. Wer also beispiels­weise als Kunde von Anbieter A gerade kein Netz hat, sich aber in Reich­weite einer Zelle von Anbieter B befindet, erhält die Warnung von diesem Netz­betreiber B. Das System funk­tio­niert auch mit auslän­dischen SIM-Karten, die im besuchten Netz "roamen".

Für die Umset­zung wird in der Richt­linie kein Termin genannt. Das Verfahren könnte jedoch nach Einschät­zung des Bundes­amtes für Bevöl­kerungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

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