"DE-Alert": Grünes Licht für Warnmeldungen per Mobilfunk
Die Bundesnetzagentur hat heute ihre „Technische Richtlinie DE-Alert“ veröffentlicht. Diese regelt die technischen Einzelheiten, damit zukünftig auch die Mobilfunknetze bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden können.
Grünes Licht zur Umsetzung
„Mit der Veröffentlichung der Richtlinie steht einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege. Die Mobilfunknetzbetreiber haben nun die Rahmenbedingungen, DE-Alert technisch umzusetzen“, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, dazu.#
Die Technischen Vorschriften für Warnungen sind von der Bundesnetzagentur festgelegt. Nun können die Netzebtreiber sie umsetzen.
Foto: Picture Alliance / Patrick Seeger/dpa
Zunächst hatte es eine "öffentlichen Konsultation" eines Entwurfs der Richtlinie gegeben und dann wurden nach "intensiven Diskussionen mit allen Beteiligten" die technischen Rahmenbedingungen festgelegt. Damit sollen Mobilfunknetzbetreibern die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben möglich machen und den Schutz der Bevölkerung durch einen neuen Warnkanal verbessern.
Codewort: DE-Alert
Der Oberbegriff wurde auf „DE-Alert“ (sinngemäß Deutschland Alarm) getauft. Er wird in den Mobilfunknetzen über den bereits vorhandenen, aber lange Zeit kaum genutzte Dienst „Cell Broadcast“ (früher "SMS-CB" genannt) genutzt. Über diesen Dienst können vom bereits bestehenden modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) übermittelte Warnmeldungen auch über Mobilfunknetze ausgesendet werden. Das Warnmittel DE-Alert wird damit zukünftig parallel zu bereits bestehenden Warnsystemen wie klassische Sirenen, Meldungen im Rundfunk (= Radio, TV) oder über Apps verwendet werden.
Welche Grundlagen gibt es?
Mit dem §164a Telekommunikationsgesetz und der seit Dezember 2021 geltenden Mobilfunk-Warn-Verordnung wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur legt nun die technischen Einzelheiten für die Aussendung der Warnmeldungen und die Zusammenarbeit der Mobilfunknetze mit dem MoWaS fest. Das MoWaS wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwaltet und von den zuständigen Behörden vor allem der Länder genutzt, um Warnmeldungen im Detail zu verbreiten.
Wer sich für Details interessiert, kann diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur finden.
Wann geht es wirklich los?
Der sogenannte "Cell Broadcast" soll es den Behörden möglich machen, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Diese Warnung soll nicht nur mit modernen Smartphones funktionieren, sondern auch bei einfachen Handys. Die Richtlinie sieht Cell Broadcasts als "zusätzliches Warnmittel", aber nicht als Ersatz für bereits vorhandene Apps wie Katwarn (für Android oder für iOS) oder Nina (für Android oder für iOS).
Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die Netzbetreiber alle Geräte ansprechen müssen - also nicht nur die Mobiltelefone ihrer eigenen Kunden. Wer also beispielsweise als Kunde von Anbieter A gerade kein Netz hat, sich aber in Reichweite einer Zelle von Anbieter B befindet, erhält die Warnung von diesem Netzbetreiber B. Das System funktioniert auch mit ausländischen SIM-Karten, die im besuchten Netz "roamen".
Für die Umsetzung wird in der Richtlinie kein Termin genannt. Das Verfahren könnte jedoch nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.
Auch interessant: Für ältere Samsung Handys gibt's jetzt doch Android 12.