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Keine Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist 24 Monate


10.03.2022 19:53 - Gestartet von F0KFANicWIV7JU
Also bei diesem Konstrukt wäre auch die Vertragsform.

Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist 24 Monate zulässig.
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[1] 388 antwortet auf F0KFANicWIV7JU
10.03.2022 20:50
Benutzer F0KFANicWIV7JU schrieb:
Also bei diesem Konstrukt wäre auch die Vertragsform.

Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist 24 Monate zulässig.
Wohl kaum... es gibt gerade bei AGBs hohe Hürden. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, die Klausel wäre unwirksam.
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[2] für_Dagegen antwortet auf F0KFANicWIV7JU
10.03.2022 21:27
Benutzer F0KFANicWIV7JU schrieb:
Also bei diesem Konstrukt wäre auch die Vertragsform.

Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist 24 Monate zulässig.

nein : BGB :max 24 Monate Laufzeit max 12 Monat stilschweigend Verlängerung UND max 3 Monate Kündigungsfrist - sonst ist der Vertrag unwirksam
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[3] RE: Keine Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist 24 Monate // unzulässig
peanutsger antwortet auf F0KFANicWIV7JU
10.03.2022 21:45
Benutzer F0KFANicWIV7JU schrieb:
Also bei diesem Konstrukt wäre auch die Vertragsform.

Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist 24 Monate zulässig.

Nein, verstößt gegen "gesetzliche Kündigungsfrist max. 3 Monate".

Leider finde ich gerade nicht die passende Fundstelle, aber es wird immer darauf hingewiesen, dass "unbefristete Dauerschuldverhältnisse eine dreimonatige Kündigungsfrist" gesetzlicg geregelt ist.

Bei Darlehensverträgen ohne Laufzeit (Dispo/Kontokorrent) ist das in § 489 Abs. 2 BGB geregelt.
Bei "normalen" Mietverträgen ist gem. § 573c Abs.1 Satz 1 BGB eine Kündigung "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." = 3 Monate.

Wichtig: Wir reden hier vom Kündigungsrecht des Kunden/Privatsmanns gegenüber dem "Unternehmer" ... und es scheint nur die maximale Kündigungsfrist geregelt zu sein. Kürzere Fristen können natürlich vereinbart werden.

Fazit: Drillisch kann nur in der Form "3 Monate Kündgungsfrist" das TKG aushebeln... 6 Monate oder mehr sind gesetzwidrig...