Benutzer F0KFANicWIV7JU schrieb:
Also bei diesem Konstrukt wäre auch die Vertragsform.
Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist 24 Monate zulässig.
Nein, verstößt gegen "gesetzliche Kündigungsfrist max. 3 Monate".
Leider finde ich gerade nicht die passende Fundstelle, aber es wird immer darauf hingewiesen, dass "unbefristete Dauerschuldverhältnisse eine dreimonatige Kündigungsfrist" gesetzlicg geregelt ist.
Bei Darlehensverträgen ohne Laufzeit (Dispo/Kontokorrent) ist das in § 489 Abs. 2 BGB geregelt.
Bei "normalen" Mietverträgen ist gem. § 573c Abs.1 Satz 1 BGB eine Kündigung "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." = 3 Monate.
Wichtig: Wir reden hier vom Kündigungsrecht des Kunden/Privatsmanns gegenüber dem "Unternehmer" ... und es scheint nur die maximale Kündigungsfrist geregelt zu sein. Kürzere Fristen können natürlich vereinbart werden.
Fazit: Drillisch kann nur in der Form "3 Monate Kündgungsfrist" das TKG aushebeln... 6 Monate oder mehr sind gesetzwidrig...