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Vodafone


21.03.2022 14:11 - Gestartet von Sleepwalker 79
Vodafone hat mein Schreiben von Ende Januar bezüglich einer Minderung bis heute nicht beantwortet. Mündlich wurde mir verklausuliert mit einer Kündigung gedroht....

Vodafone teilte knapp mit, dass bisher „wenige“ Kunden vom Minderungsrecht Gebrauch gemacht hätten. „Zahlen veröffentlichen wir dazu nicht“, sagte ein Sprecher.

Wie soll ich denn davon Gebrauch machen???
Und welche Höhe der Minderung ist angebracht und außergerichtlich durchsetzbar?
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[1] niknuk antwortet auf Sleepwalker 79
21.03.2022 18:49
Benutzer Sleepwalker 79 schrieb:
Vodafone hat mein Schreiben von Ende Januar bezüglich einer Minderung bis heute nicht beantwortet. Mündlich wurde mir verklausuliert mit einer Kündigung gedroht....

Vodafone will kündigen? Das würde ich als Geschenk auffassen, nicht als Drohung ;-)

Gruß

niknuk
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[1.1] Sleepwalker 79 antwortet auf niknuk
22.03.2022 09:19
Der gesetzliche Anspruch auf Minderung muss vom Kunden selbst durchgesetzt werden. Wenn der Netzbetreiber einfach nicht reagiert bleibt dem Kunden nur noch die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einzuschalten. Eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für den Netzbetreiber aber freiwillig. Mit anderen Worten der gesetzliche Anspruch auf Minderung ist vom Kunden kaum durchzusetzen. Nur wenige Kunden werden gegen einen Netzbetreiber vor Gericht ziehen.
Das zeigt, dass es bei diesem Gesetz überhaupt nicht um Verbraucherschutz geht. Das ist Lobbyarbeit vom Feinsten und die Kunden sollen das Gefühl haben der Verbraucherschutz würde gestärkt werden.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde kündigen möchte. Eine Sonderkündigung ist meist nicht so schwer umzusetzen.
Was machen die Kunden, die keine Wahl haben? Am besten schweigen um nicht gekündigt zu werden.
Es gibt leider Gebiete die exklusiv versorgt werden und die Kunden nicht einfach den Anbieter wechseln können.
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[1.1.1] sleepyjoe antwortet auf Sleepwalker 79
20.05.2022 09:48
Benutzer Sleepwalker 79 schrieb:
Der gesetzliche Anspruch auf Minderung muss vom Kunden selbst durchgesetzt werden. Wenn der Netzbetreiber einfach nicht reagiert bleibt dem Kunden nur noch die Möglichkeit vor Gericht

Wenn man auf so etwas steht...

Mir wären mein Wohlbefinden zu wichtig als dass ich mich mit einem Telefonunternehmen streiten wollte.

Ich finde wenig ist nerviger als ein schlecht funktionierender Dienst. Und dann noch die Kombination mit dem unfähigen Kundendiest.

Es mag ja Fälle geben, wo man keine Wahl hat. Aber sonst würde ich einfach den Anbieter wechseln.
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[1.1.1.1] Sleepwalker 79 antwortet auf sleepyjoe
20.05.2022 15:59
Es mag ja Fälle geben, wo man keine Wahl hat.


Genau so ist es.
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[1.2] trzuno antwortet auf niknuk
22.03.2022 10:39
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Sleepwalker 79 schrieb:
Vodafone hat mein Schreiben von Ende Januar bezüglich einer Minderung bis heute nicht beantwortet. Mündlich wurde mir verklausuliert mit einer Kündigung gedroht....

Vodafone will kündigen? Das würde ich als Geschenk auffassen, nicht als Drohung ;-)

Naja, ist halt die Frage ob dort irgendein anderer Anbieter überhaupt die Bandbreite bietet, die Vodafone effektiv liefert (auch wenn sie sogar noch mehr versprechen).

Da hat man dann ggf. nur die Wahl zwischen langsameres Internet oder halt dem laufenden Vertrag, der schneller ist, aber nicht das volle versprochene liefert.
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[2] Sleepwalker 79 antwortet auf Sleepwalker 79
20.05.2022 09:43
Leider bis heute noch immer keine richtige Antwort erhalten.

Nur die Standard email dass ich von Nachfragen absehen soll.