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Paragraph "Erschleichen von Leistungen"?


28.03.2022 12:48 - Gestartet von clickworker1
Juristisch ist man meiner Meinung nach mit einem solchen "Kunden"-Verhalten aufgrund des § 265a StGB NICHT auf der sicheren Seite.

Es wird eine SIM-Karte verbraucht (die SIM-Karten-Nummer, nicht zu verwechseln mit der zugeordneten Mobilfunkrufnummer). Dabei dient der Erwerb ausschließlich dem Zweck, Guthaben durch Rabattaktionen einzuheimsen und sich mit dem Gewinn durch deren Inanspruchnehmen ohne Nutzung der Dienste mit dem erworbenen Guthaben möglichst rasch wieder auszahlen zu lassen.
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[1] blntel antwortet auf clickworker1
29.03.2022 12:45
Möglichst rasch, d.h. nach drei Jahren?

Benutzer clickworker1 schrieb:
ausschließlich dem Zweck, Guthaben durch Rabattaktionen einzuheimsen und sich mit dem Gewinn durch deren Inanspruchnehmen ohne Nutzung der Dienste mit dem erworbenen
Guthaben möglichst rasch wieder auszahlen zu lassen.
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[1.1] clickworker1 antwortet auf blntel
29.03.2022 16:48
Es geht mir um den Gedanken, warum der Gesetzgeber diesen Paragraphen in das StGB aufgenommen hat.

Damals wurde noch kontrolliert und jemand musste daher eine Fahrkarte fälschen. Mir geht es aber ausschließlich darum, dass man damit anderen etwas wegnimmt (nicht dem Anbieter, der sich vielleicht sogar über die Schubladenkarten (zunächst) freut), denn die Anzahl möglicher SIM-Karten ist absolut begrenzt durch die ISMI (SIM-Karten-Nummer).

Also, Schwarzfahren ist quasi illegal, obwohl der Paragraph es immer wieder bis zum BGH geschafft hat (weil er aus einer anderen Zeit kommt, heute gibt es keine Sperren mehr und man könnte ja sagen ich habe nichts gefälscht).

Ähnliches der "Missbrauch von Notrufen und Notzeichen", das ist hauptsächlich mit dem Abschnitt wenn jemand z. B. einen Rettungsring abnimmt und dann mit seinen Kindern im Weiher baden geht gedacht, nicht dass die Journaille immer wieder schmiert, jemand habe diese Straftat begangen und dann hat ein Besoffener an der 110 geflirtet (was jetzt (in diesem Beispiel) im Gegensatz zum "Erschleichen"-Paragraphen bei Schwarzfahren dann "die Fangschaltung scharf schaltet").

Benutzer blntel schrieb:
Möglichst rasch, d.h. nach drei Jahren?

Benutzer clickworker1 schrieb:
ausschließlich dem Zweck, Guthaben durch Rabattaktionen einzuheimsen und sich mit dem Gewinn durch deren Inanspruchnehmen ohne Nutzung der Dienste mit dem erworbenen
Guthaben möglichst rasch wieder auszahlen zu lassen.