Benutzer franky schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,- Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen.
Gester kam übrigens noch so ein Brief. Damit habe ich jetzt schon 50.000 Euro gewonnen. Die Nummer differieren nur bei den letzten beiden Stellen.
Nein, forder doch einfach deinen Gewinn von der Firma ein. Natürlich per Post, wenn du deren Adresse hast (die wahrscheinlich nicht angegeben ist, oder?). Wenn die sich
Eben. Ach, doch. Bei beiden sogar die gleiche Adresse: LCV, Postfach 555, A-6961 Wolfurt.
Allerdings ist auch viel Kleingedrucktes dabei. Mit jeder Kontaktaufnahme (Telefon, Post oder wie auch immer), erklärt man sich einverstanden, dass die persönlichen Daten weitergegeben werden (ob die das nicht ohnehin machen?) und dass man zu Werbezwecken angeschrieben, angerufen und angesimst werden darf... usw. Hab's noch nciht genau durchgelesen.
weigern, kannst du die auf Auszahlung des Gewinnes verklagen, in vergleichbaren Fällen ist auch meines Wissens auch schon so entschieden worden, dass die Firmen dann zahlen mussten.
Ist aber auch ein Akt. Und dann noch in Österreich?!
Natürlich ist eine Anzeige wegen Betruges auch immer noch ganz gut, wenn du keine Lust auf die 25.000 DM hast. :-))
Euro sogar. Aber ist die Frage, ob solch ein Brief bereits ausreicht oder ob ich erst dorthin schreiben müsste.
Bei groben Rechtschreibfehlern -- o.k. aber sowas.
;) Es ging darauf hinaus: Wer andere berichtigt, darf auch berichtigt werden. Oder: Fehler können immer mal passieren.
Liebe Grüße, Keks.