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... wegen Betrug*es*


09.09.2002 12:23 - Gestartet von rootdir
das heisst "wegen Betruges" !
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[1] Ich habe 25.000,- EUR gewonnen!
Keks antwortet auf rootdir
09.09.2002 12:35
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,- Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen. Das kann man sogar online tun: http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html

Benutzer rootdir schrieb:
das heisst "wegen Betruges" !

Und "heißt" schreibt sich mit 'ß', zudem setzt man vor einem Satzzeichen kein Leerzeichen.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1] rootdir antwortet auf Keks
09.09.2002 12:56
Hei Hei!

Recht hast du. Aber man kann ß durch ss ersetzen, wenn man kein ß auf der Tastatur hat. Zumindest darf man das nach meinem Duden von 1986.


Viele Gruesse
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[1.2] franky antwortet auf Keks
09.09.2002 15:24
Benutzer Keks schrieb:
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,- Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen.

Nein, forder doch einfach deinen Gewinn von der Firma ein. Natürlich per Post, wenn du deren Adresse hast (die wahrscheinlich nicht angegeben ist, oder?). Wenn die sich weigern, kannst du die auf Auszahlung des Gewinnes verklagen, in vergleichbaren Fällen ist auch meines Wissens auch schon so entschieden worden, dass die Firmen dann zahlen mussten.
Nur dadurch werden diese "tollen Gewinnspielaktionen" vielleicht mal etwas eingedämmt.
Natürlich ist eine Anzeige wegen Betruges auch immer noch ganz gut, wenn du keine Lust auf die 25.000 DM hast. :-))

Das
kann man sogar online tun:
http://www.polizei.nrw.de/koeln/frame.html

Nicht schlecht! Die Polizei, dein Freund und Helfer

Benutzer rootdir schrieb:
das heisst "wegen Betruges" !

Und "heißt" schreibt sich mit 'ß', zudem setzt man vor einem Satzzeichen kein Leerzeichen.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de

Bei groben Rechtschreibfehlern -- o.k. aber sowas.

Franky


P.S.: Rechtsschreibfehler und fehlende Satzzeichen dürfen behalten werden
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[1.2.1] guidod antwortet auf franky
09.09.2002 15:43
Benutzer franky schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,- Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen.

Nein, forder doch einfach deinen Gewinn von der Firma ein. Natürlich per Post, wenn du deren Adresse hast (die wahrscheinlich nicht angegeben ist, oder?). Wenn die sich weigern, kannst du die auf Auszahlung des Gewinnes verklagen, in vergleichbaren Fällen ist auch meines Wissens auch schon so entschieden worden, dass die Firmen dann zahlen mussten.

ich glaube, du irrst. vielleicht verwechselst du es mit zahlungen, die geleistet werden mussten nach klage, das war dann aber nicht der versprochene gewinn....

(siehe anderen beitrag im thread)
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[1.2.1.1] big brother antwortet auf guidod
09.09.2002 17:09
Hallo

Leider muß ich Euch sagen das derjenige keine 25.000 Euro gewonnen hat sondern nur einen Teil dieses Gewinnes !!! Es handelt sich lediglich um einen Gewinn-Anteilsschein !!! Es kann also sein das man nur 1 oder 5 Euro gewonnen hat. Ruf man jetzt an und vertelefoniert 3 , 4 oder 5 Minuten über diese 0190-Nummer ist der Gewinn eh schon futsch , denn die Ausgaben sind dann ja schon höher ! Bei solchen Sachen sollte man alles gründlich durchlesen.

Gruß
Der große Bruder


Benutzer guidod schrieb:
Benutzer franky schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,-
Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen.

Nein, forder doch einfach deinen Gewinn von der Firma ein. Natürlich per Post, wenn du deren Adresse hast (die wahrscheinlich nicht angegeben ist, oder?). Wenn die sich weigern, kannst du die auf Auszahlung des Gewinnes verklagen, in vergleichbaren Fällen ist auch meines Wissens auch schon so entschieden worden, dass die Firmen dann zahlen mussten.

ich glaube, du irrst. vielleicht verwechselst du es mit zahlungen, die geleistet werden mussten nach klage, das war dann aber nicht der versprochene gewinn....

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[1.2.1.1.1] Gewinnanspruch auf ( 25.000,- EUR gewonnen!)
federico antwortet auf big brother
09.09.2002 17:28
Benutzer big brother schrieb:
Hallo

Leider muß ich Euch sagen das derjenige keine 25.000 Euro gewonnen hat sondern nur einen Teil dieses Gewinnes !!! Es handelt sich lediglich um einen Gewinn-Anteilsschein !!!

Nein! Das Kleingedruckte ist hier unerheblich:

§ 661a BGB: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

D.h., wenn nur der EINDRUCK erweckt wird, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung der 25.000 Euro. (Die Klage macht nur Sinn, wenn man den Versender kennt, und er auch zahlungsfähig ist ;-)

Es kann also sein das man nur 1 oder 5 Euro gewonnen hat. Ruf man jetzt an und vertelefoniert 3 , 4 oder 5 Minuten
über diese 0190-Nummer

Ist es eine dieser LCV-Nummern?
854421,
88250028,
88250048,
88250044,
88250043,
88250075,
88250078,
88250080

ist der Gewinn eh schon futsch , denn die Ausgaben sind dann ja schon höher !

Stimmt, dort anzurufen ist absolute Geldverschwendung.

Gruß Der große Bruder

http://www.learn.to/quote

f.
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[1.2.1.1.1.1] guidod antwortet auf federico
09.09.2002 19:20
Benutzer federico schrieb:
Benutzer big brother schrieb:
Hallo

Leider muß ich Euch sagen das derjenige keine 25.000 Euro gewonnen hat sondern nur einen Teil dieses Gewinnes !!! Es handelt sich lediglich um einen Gewinn-Anteilsschein !!!

Nein! Das Kleingedruckte ist hier unerheblich:

§ 661a BGB: 'Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.'

D.h., wenn nur der EINDRUCK erweckt wird, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung der 25.000 Euro. (Die Klage macht nur Sinn, wenn man den Versender kennt, und er auch zahlungsfähig ist ;-)


der paragraph steht in meiner BGB ausgabe nicht drin, allerdings findet der erste hit bei google das gesetz, und zeigt, dass es per Fernabsatzgesetz eingefuegt wurde:

http://dejure.org/gesetze/BGB/661a.html

eine fussnote anderswo besagt, dass es per bekanntmachung 42 vom 2.1.2002 in anwendung kam. Es finden sich mehrere urteile im netz, die darlegen, dass dieses gesetz in diesem jahr auch schon zur anwendung gebracht wurde. Kann gut sein, dass das so manchem versender von gewinnbenachrichtigungen noch gar nicht bewusst ist. :-)
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[1.2.1.1.1.2] Keks antwortet auf federico
10.09.2002 00:59
Benutzer federico schrieb:
Benutzer big brother schrieb:
Leider muß ich Euch sagen das derjenige keine 25.000 Euro gewonnen hat sondern nur einen Teil dieses Gewinnes !!! Es handelt sich lediglich um einen Gewinn-Anteilsschein !!!

Du kennst das also. ;) Ja, von "Anteil" ist merhfach die Rede. Bei dem einen der beiden Briefe steht ganz groß oben "Reservierte Gewinn-Summe in bar: € 25.000,00". Darunter: "Das sind grühere glückliche Gewinner", dann folgen Fotos, Namen und die Gewinnsummern. Außerdem: "Ihr Foto! [?] Ihr Name! Gewinner von € 25.000,-. Hier fehlt nur noch Ihr Name und Ihr Bild. Sie sind auch ein Gewinner! Melden Sie sich sofort!"

Da steht nichts von Anteil, das ist schon eindeutiger. Weiter unten steht dann aber was von "anrufen" ... "Nur so sichern Sie sich am schnellsreb Ihren Bar-Anteil-Gewinn am € 25.000,00 Jackpot."

Klar: Hier wird versucht, über den Tisch zu ziehen.

Nein! Das Kleingedruckte ist hier unerheblich:

§ 661a BGB: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

D.h., wenn nur der EINDRUCK erweckt wird, besteht ein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung der 25.000 Euro. (Die Klage macht nur Sinn, wenn man den Versender kennt, und er auch zahlungsfähig ist ;-)

Tja. Postfach-Adresse in Österreich...

Ist es eine dieser LCV-Nummern?

Nein. Es ist LCV angegeben, die Nummern (ich hab ja zwei Briefe) sind aber andere:
88221136 und 88221150

Stimmt, dort anzurufen ist absolute Geldverschwendung.

Jepp. Hinschreiben aber wohl auch...

Liebe Grüße, Keks.
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[1.2.1.1.1.3] sims40 antwortet auf federico
03.10.2002 17:28
gibt jetzt eine neue Nr.:88221187

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[1.2.2] Keks antwortet auf franky
10.09.2002 00:50
Benutzer franky schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Ich bekam vor wenigen Tagen einen Brief. Ich habe 25.000,- Euro gewonnen und solle meinen Gewinn *sofort* anfordern, und zwar unter der Nummer 0190-8... - Ich habe nicht wenig Lust, Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu stellen.

Gester kam übrigens noch so ein Brief. Damit habe ich jetzt schon 50.000 Euro gewonnen. Die Nummer differieren nur bei den letzten beiden Stellen.

Nein, forder doch einfach deinen Gewinn von der Firma ein. Natürlich per Post, wenn du deren Adresse hast (die wahrscheinlich nicht angegeben ist, oder?). Wenn die sich

Eben. Ach, doch. Bei beiden sogar die gleiche Adresse: LCV, Postfach 555, A-6961 Wolfurt.

Allerdings ist auch viel Kleingedrucktes dabei. Mit jeder Kontaktaufnahme (Telefon, Post oder wie auch immer), erklärt man sich einverstanden, dass die persönlichen Daten weitergegeben werden (ob die das nicht ohnehin machen?) und dass man zu Werbezwecken angeschrieben, angerufen und angesimst werden darf... usw. Hab's noch nciht genau durchgelesen.

weigern, kannst du die auf Auszahlung des Gewinnes verklagen, in vergleichbaren Fällen ist auch meines Wissens auch schon so entschieden worden, dass die Firmen dann zahlen mussten.

Ist aber auch ein Akt. Und dann noch in Österreich?!

Natürlich ist eine Anzeige wegen Betruges auch immer noch ganz gut, wenn du keine Lust auf die 25.000 DM hast. :-))

Euro sogar. Aber ist die Frage, ob solch ein Brief bereits ausreicht oder ob ich erst dorthin schreiben müsste.

Bei groben Rechtschreibfehlern -- o.k. aber sowas.

;) Es ging darauf hinaus: Wer andere berichtigt, darf auch berichtigt werden. Oder: Fehler können immer mal passieren.

Liebe Grüße, Keks.
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[1.2.2.1] JohSom antwortet auf Keks
11.11.2002 19:43
Hallo Leute,
auch ich habe von der bekannten Firma National-LCV, Postfach 555, A-6961 Wolfurt, ein nettes Schreiben bekommen.
Laut Komitee- Entscheidung habe ich 25.000.-€ gewonnen.
Wenn man sich diesen Betrug, ich nenne es einfach so, genau durchliest stellt man fest, dass einem keine 25.000.- € als Gewinn versprochen werden. Man schreibt von einer Gesamt-Gewinn-Summe von 25.000.- €. Ich werde aufgefordert über diese 0190- er Nummer den auf meinen Namen anfallenden Gewinn-Anteil anzufordern. Wenn man tatsächlich klagen würde, bekäme man eventuell seinen Gewinn zugesprochen. Das könnten aber auch nur 3.- € sein. Hauptsache man hat 20 -30 ,.€ über die 0190- er Nummer vertelefoniert.
Was lernt man. Nicht anrufen, sondern wegwerfen und allen, die auch so etwas bekommen, warnen. Nur wenn Leute anrufen, können diese Betrüger unser Geld verdienen.