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Garantie vs. Gewährleistung


16.09.2002 18:25 - Gestartet von masterwilliam
Wäre es denn möglich, dass beim Verfassen der Artikel genauer auf rechtliche Details geachtet wird.

Soweit ich weiß gab es noch nie ein gesetzliche Garantiezeit und auch nach Neuregelung des BGB's auch nicht.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht betrug früher 6 Monate und jetzt 2 Jahre.

Was aber nichts mit einem freiwilligen Garantieversprechen des Herstellers oder sonst wem zu tun hat.
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[1] rootdir antwortet auf masterwilliam
16.09.2002 19:35
Ja, das ist einfach ein dickes Ding, dass immer wieder dieser Fehler gemacht wird. Mag vielleicht ein Verbraucher nicht hinter den Unterschied steigen, aber Teltarif.de muss es richtig machen!
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[1.1] Eine Pipeline... antwortet auf rootdir
16.09.2002 20:19
Ja, kennt Ihr denn den Unterschied?
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[1.1.1] peter13779 antwortet auf Eine Pipeline...
16.09.2002 21:23
Garantie ist freiwillig vom Händelr bzw. vom Hersteller. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt IMMER 2 Jahre. Das kann Nokia erzählen was es will. Sobald die Geräte nach Deutschland verkauft werden müssen sie ob sie wollen oder nicht 2 Jahre Gewährleistung geben. Wie es in anderen EU Staaten ist weiß ich nicht, aber es soll ja angeglichen werd oder wurde es schon ???

Das Problem liegt hier tiefer. Wenn ein Händler es wirklich durchsetzt und ein Gerät nach dieser Frist bei Nokia "durchboxt" dann wird Nokia mit Ihm wohl so schnell keine Geschäfte mehr machen. Und ein Handyshop ohne Nokia habe ich noch nicht gesehen ;-)

Grüße Peter
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[1.1.1.1] X-ian antwortet auf peter13779
16.09.2002 22:35
Benutzer peter13779 schrieb:
...
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt IMMER 2 Jahre. Das kann Nokia erzählen was es will. Sobald die Geräte nach Deutschland verkauft werden müssen sie ob sie wollen oder nicht 2 Jahre Gewährleistung geben. ....

So ist es leider nicht, denn zwischen zwei Händlern (also Vollkaufleuten) kann durchaus die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr beschränkt werden. Somit hat tatsächlich der arme Händler an der Ecke dann die restliche Gewährleistungszeit von 1 Jahr zu tragen.

Gruß,
X-ian
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[1.1.1.1.1] peter13779 antwortet auf X-ian
16.09.2002 23:00
Schon komisch soweit ich weiss geht eine Reduzierung der Gewährleistung nur von privat - privat. Eine explizierte Aussage über B to B Gewährleistung habe ich nicht gefunden, aber es gilt auch, dass der Kunde sich "aussuchen" kann wen er zur Gewährleistung heranzieht. Das bedeutet wenn der Kunde meint direkt bei Nokia seine Gewährleistung einzufordern so hat Nokia definitiv keine Wahl. Wie das nun bei b to b habe ich leider keinen Gesetzestext im Netz gefunden :-( Wär dankbar für einen Link, da ich häufiger damit zu tun habe, wenn Du da mehr weisst.

Grüß Peter
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[1.1.1.1.2] sp. antwortet auf X-ian
17.09.2002 14:33
Benutzer X-ian schrieb:

So ist es leider nicht, denn zwischen zwei Händlern (also Vollkaufleuten) kann durchaus die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr beschränkt werden. Somit hat tatsächlich der arme Händler an der Ecke dann die restliche Gewährleistungszeit von 1 Jahr zu tragen.

Nein.

Die Gewährleistungsfrist des Verkaufs vom Großhändler an den Einzelhändler mag zwar irgendwann grundsätzlich abgelaufen sein, und zwar praktisch immer, bevor die Frist des Verkaufs Einzelhändler an Endverbraucher abgelaufen ist.

Das kann dem Einzelhändler aber egal sein, denn es gibt eine Verlängerung bis zwei Monate nach Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Endkunden (maximal fünf Jahre). Siehe dazu § 479 II BGB. Und nach § 479 III BGB geht das so die ganze Händlerkette hoch.

Einzige Bedingung halt die Solvenz des Zwischenhändlers...

Sp.
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[1.1.1.2] ksmichel antwortet auf peter13779
17.09.2002 09:28
Hallo

Benutzer peter13779 schrieb:
Garantie ist freiwillig vom Händelr bzw. vom Hersteller. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt IMMER 2 Jahre. Das kann Nokia erzählen was es will. Sobald die Geräte nach Deutschland verkauft werden müssen sie ob sie wollen oder nicht 2 Jahre Gewährleistung geben.

Nicht so ganz. Die Gewährleistungsfrist muss der Händler zwar gegenüber dem Kunden bieten. Nokia MUSS diese Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler NICHT nicht automatisch "durchreichen", damit der Händler im Zweifel schadenfrei ausgeht.

Allerdings ist es ein beredtes Zeugnis, dass Nokia seinen Geräten offenbar nicht mehr zutraut, wenigstens zwei Jahre lang klaglos durchzuhalten und die Schäden offenbar so immens sind, dass man das finanzielle Risiko daraus lieber den Händlern anlastet, die mit der Konstruktion und Fertigung nicht das geringste zu tun haben.

Es wird wohl für die Händler am besten sein, den Laden jedes Jahr ein Mal zu schließen und dann wieder als neue Firma neu zu eröffnen ( <--- Scherz)

Grüße,
Michael
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[1.1.1.2.1] accolon antwortet auf ksmichel
17.09.2002 11:56
Benutzer ksmichel schrieb:
Allerdings ist es ein beredtes Zeugnis, dass Nokia seinen Geräten offenbar nicht mehr zutraut, wenigstens zwei Jahre lang klaglos durchzuhalten und die Schäden offenbar so immens sind, dass man das finanzielle Risiko daraus lieber den Händlern anlastet, die mit der Konstruktion und Fertigung nicht das geringste zu tun haben.

Wenn sogar Nokia selbst das mittlerweile einsieht bleibt zu hoffen, dass auch die Kunden endlich sehen, was man sich mit den meisten Nokias für einen Schund ins Haus holt... Ich finde es sowieso spannend, wie Nokia in der Kiddy-Klasse (3xxx) aus einem Modell gleich mehrere macht, wo es bei Siemens alles in einem Handy gibt (vgl. 3410/3510 und C55).

Jawohl, ich bin Siemens-Käufer. Und sehr stolz darauf.
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[1.1.1.2.2] sp. antwortet auf ksmichel
17.09.2002 14:41
Benutzer ksmichel schrieb:

Nicht so ganz. Die Gewährleistungsfrist muss der Händler zwar gegenüber dem Kunden bieten. Nokia MUSS diese Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler NICHT nicht automatisch "durchreichen", damit der Händler im Zweifel schadenfrei ausgeht.

Richtig, Nokia muß das nicht machen. Denn bei Geschäften, bei denen deutsches Recht gilt (und - da auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen - wohl bei allen, bei denen das Recht eines EU-Staates gilt) erleigt das ohnehin schon § 479 BGB.

Sp.
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[1.1.1.2.2.1] Rückgriff des Unternehmers §§ 478, 479 BGB RE: Garantie vs. Gewährleistung
pistazienfresser antwortet auf sp.
18.09.2002 10:28
Benutzer sp. schrieb:
Benutzer ksmichel schrieb:

Nicht so ganz. Die Gewährleistungsfrist muss der Händler zwar gegenüber dem Kunden bieten. Nokia MUSS diese Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler NICHT nicht automatisch "durchreichen", damit der Händler im Zweifel schadenfrei ausgeht.

Richtig, Nokia muß das nicht machen. Denn bei Geschäften, bei denen deutsches Recht gilt (und - da auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen - wohl bei allen, bei denen das Recht eines EU-Staates gilt) erleigt das ohnehin schon § 479 BGB.

Sp.
Zur Erläuterung: §§ 478,479 BGB regeln den Rückgriff des Unternehmers (hier Verkäufer der Handys an den Kunden) wenn dieser Unternehmer gegenüber dem privaten Käufer in der Plicht steht. § 479 Abs. 3 erweitert das ganze System auf die ganze Lieferkette. Also müßte Nokia sich nicht aus der Pflicht stehlen können, wenn es tatsächlich am ursprüglichen Handy lag-
natürlich kann Nokia nichts dafür, wenn man sein Handy zusammen mit dem Schlüsselbund in der Tasche trägt usw.....
(zu verbindlichen Aussagen einen Anwalt fragen.)
Den Gesetzestext kann man unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html
ansehen oder auch als pdf-Datei herunterladen.
Gruß pistazienfresser
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[1.1.2] masterwilliam antwortet auf Eine Pipeline...
18.09.2002 10:34
Benutzer Eine Pipeline... schrieb:
Ja, kennt Ihr denn den Unterschied?

Ich denke doch:

Gewährleistung greift für Fehler, die bei Übergabe/Kauf schon vorhanden sind, auch wenn Sie erst später entdeckt werden.

Garantie dagegen auch für Fehler, die später erst enstehen und in der Sache des Geräte liegen und nicht Unsachgemäße Benutzung, Aufbewhrung usw.