Benutzer sp. schrieb:
Benutzer ksmichel schrieb:
Nicht so ganz. Die Gewährleistungsfrist muss der Händler zwar gegenüber dem Kunden bieten. Nokia MUSS diese Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler NICHT nicht automatisch "durchreichen", damit der Händler im Zweifel schadenfrei ausgeht.
Richtig, Nokia muß das nicht machen. Denn bei Geschäften, bei denen deutsches Recht gilt (und - da auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen - wohl bei allen, bei denen das Recht eines EU-Staates gilt) erleigt das ohnehin schon § 479 BGB.
Sp.
Zur Erläuterung: §§ 478,479 BGB regeln den Rückgriff des Unternehmers (hier Verkäufer der Handys an den Kunden) wenn dieser Unternehmer gegenüber dem privaten Käufer in der Plicht steht. § 479 Abs. 3 erweitert das ganze System auf die ganze Lieferkette. Also müßte Nokia sich nicht aus der Pflicht stehlen können, wenn es tatsächlich am ursprüglichen Handy lag-
natürlich kann Nokia nichts dafür, wenn man sein Handy zusammen mit dem Schlüsselbund in der Tasche trägt usw.....
(zu verbindlichen Aussagen einen Anwalt fragen.)
Den Gesetzestext kann man unter
http://bundesrecht.juris.de/
bundesrecht/bgb/index.html
ansehen oder auch als pdf-Datei herunterladen.
Gruß pistazienfresser