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Nokia bestätigt beschränkte Herstellergarantie von einem Jahr

Händler muss für zweites Jahr selber haften
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Wie uns Händler mitteilten, verschickte der führende Handy-Hersteller Nokia letzten Freitag eine Information an Händler, in der nochmal die derzeit gültige Hersteller-Garantie von einem Jahr bekräftigt wurde. Da Händler beim Verkauf an Endverbraucher seit Anfang des Jahres per Gesetz verpflichtet sind, zwei Jahre Garantie zu geben, muss der Händler für das zweite Jahr selber einstehen.

Bis Ende letzten Jahres war die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit von 6 Monaten durch die Herstellergarantie von 12 Monaten mehr als abgedeckt. Doch bei Verträgen, die dieses Jahr geschlossen wurden, müssen die Händler ab nächstem Jahr dann erstmals selber für die Gewährleistung aufkommen.

Für die Händler könnte das teuer werden: Immer wieder gibt es bei Nokia-Geräten Ärger mit den Displays oder mit der Software. Zumindest die Software-Fehler, vermutlich aber auch gehäuft auftretende Display-Probleme, sind im Fall des Garantiefalles als Bauartmangel zu bewerten. Dann kann der Kunde sein Recht auf Garantie auch gegebenenfalls einklagen. Anders hingegen bei Teilen, die typischerweise der Abnutzung unterliegen, wie Akkus. Auch bei mechanischen Schäden (Kratzern, abgebrochene Teile etc.) gibt es auch künftig keine Garantie.

Dennoch: Nur wenige Händler dürften für die zu erwartenden zusätzlichen Kosten vorgesorgt haben, beispielsweise, indem sie die Verkaufspreise Anfang des Jahres erhöht und entsprechende Rücklagen gebildet haben. Ein Händler sagt in diesem Zusammenhang gar: "Das ist dann unbezahlbar."