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Sonderkündigungsmöglichkeit


18.09.2002 19:23 - Gestartet von 602sl
Ich denke hier kann eine Sonderkündigung ansetzen.

Da eine korrekte Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht mehr gegeben ist, besteht m.E. Sonderkündigungsmöglichkeit.

Es kann Dir ja nicht zugemutet werden jetzt eine Nummer bekannt zu machen (Deine QUAM Nummer), die in 2 Jahren verloren geht:

1.) Entweder Du gehtst zu einem anderen Anbieter
2.) QUAM stellt Betrieb ein.

Das Gesetz schreibt eine Rufnummernportabilität generell vor (Fest- und Mobilfunk), für den Mobilfunk wurde dies bis 30.11.02 ausgesetzt.

Unabhängig ob GSM oder UMTS. Im übrigen sind alle QUAM Kunden GSM Kunden.

Ich sehe die Chancen hier sehr gut durchzukommen, spätestens am 1.12.02.

602sl



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[1] mungojerrie antwortet auf 602sl
18.09.2002 19:55
Es steht im Artikel drin: Quam ist nicht Inhaber einer GSM Lizenz, damit auch nicht verpflichtet eine Rufnummernportabilität zu ermöglichen.

Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

IMHO ist hier keine SoKü möglich.

Mungojerrie
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[1.1] gauli antwortet auf mungojerrie
18.09.2002 20:17
Benutzer mungojerrie schrieb:
Es steht im Artikel drin: Quam ist nicht Inhaber einer GSM Lizenz, damit auch nicht verpflichtet eine
Rufnummernportabilität zu ermöglichen.

Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

IMHO ist hier keine SoKü möglich.

Mungojerrie

Sehe ich auch so. Die haben ja jetzt schon im Vorfeld dafür gesorgt, daß so etwas nicht möglich ist. Frechheit! Quam liebt halt seine Kunden.
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[1.2] Keks antwortet auf mungojerrie
18.09.2002 20:37
Benutzer mungojerrie schrieb:
Es steht im Artikel drin: Quam ist nicht Inhaber einer GSM Lizenz, damit auch nicht verpflichtet eine Rufnummernportabilität zu ermöglichen.

Rufnummernportabilität im Mobilfunk

"Nach § 43 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Betreiber von TK- Netzen in ihren Netzen sicherstellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Netzbetreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können."
http://www.regtp.de/service/02283/01/index.html

Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

Hey, schlau gedacht! :o)

Allerdings kenne ich mich da auch nicht aus, ob man nicht auch bei einer SoKü das Recht auf die eigene Nummer hat. Könnte ja sein.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.2.1] gauli antwortet auf Keks
18.09.2002 20:41
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer mungojerrie schrieb:
Es steht im Artikel drin: Quam ist nicht Inhaber einer GSM Lizenz, damit auch nicht verpflichtet eine Rufnummernportabilität zu ermöglichen.

Rufnummernportabilität im Mobilfunk

"Nach § 43 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen Betreiber von TK- Netzen in ihren Netzen sicherstellen, dass Nutzer bei einem Wechsel des Netzbetreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können." http://www.regtp.de/service/02283/01/index.html

Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

Hey, schlau gedacht! :o)

Allerdings kenne ich mich da auch nicht aus, ob man nicht auch bei einer SoKü das Recht auf die eigene Nummer hat. Könnte ja sein.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de

Hallo Keks,

Leider ist aber Quam kein TK-Netzbetreiber deswegen reden sie sich ja aus der Sache raus.
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[1.2.2] mungojerrie antwortet auf Keks
18.09.2002 20:46
Ich denke das Problem liegt wohl darin, daß das Teledienstgesetz von einem Betreiber eines Netzes jene Portabilität verlangt. Jetzt kommt die Juristische Fußangel: Quam hat ein virtuelles Netz, kein eigenes.

Man muß wohl warten, bis einer der Fuhrparkbetreiber mit einigen 1star/2star Verträgen zum Wechseln gezwungen wird. Wenn man 40, 50 Rufnummern ändern muß, würde sich ein Gang vor den Kadi lohnen, um rauszufinden, ob Netzbetreiber auch der ist, der sich nur in ein Netz einmietet.

Mungojerrie
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[1.2.2.1] anc antwortet auf mungojerrie
18.09.2002 21:00
Benutzer mungojerrie schrieb:
Ich denke das Problem liegt wohl darin, daß das Teledienstgesetz von einem Betreiber eines Netzes jene Portabilität verlangt. Jetzt kommt die Juristische Fußangel:
Quam hat ein virtuelles Netz, kein eigenes.


Hallo,

Quam kann hier durchaus als Netzbetreiber angesehen werden. Ob das Netz (also die technische Infrastruktur) nun selbst betrieben wird oder von einem Dritten gemietet wird, hat auf das Vertragsverhältnis zwischen Quam und dem Endkunden keine Auswirkung.

Letzte Möglichkeit ist die Ansicht, dass Quam hier als Service-Provider am Markt aktiv ist. Auch dieser muss die Portierung ermöglichen. Ob es letztendlich vom Provider selber oder durch den Kooperationspartner (Dritten) des Providers durchgeführt wird ist wiederrum egal.

Quam kann sich daher nicht mit dem Argument einer fehlenden GSM-Lizenz herausreden.

Eine Recht auf Sonderkündigung könnte durchaus bestehen. Unter der Massgabe, dass bereits VOR Vertragsabschluss die gesetzliche Regelung bekannt war, stand somit für den Kunden auch fest, dass er nach Ablauf des Vertrages seine Rufummer auch zu einem anderen Anbieter portieren kann.

Da Quam dieses jetzt wohl verweigert, ist damit das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragsparteinen gestört (Handeln gegen Treu und Glauben). Für den Kunden ist zudem absehbar, dass er mit Ablauf des Vertrages eine neue Rufnummer (von einem anderen Anbieter) erhalten wird und diese auch zwangsweise seinen Gesprächspartnern kommunizieren muss.

Daher erscheint es einfacher JETZT einen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschliessen, um genau dies in Zukunft zu verhindern. Damit ist der Quam-Vertrag überflüssig.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte -nach Vorlage einer abschliessenden schriftlichen Ablehung für eine Portierung- die Sonderkündigung ruhigen Gewissens angehen.

Alternativ bleibt nur die Zwangsdurchführung durch die RegTP oder -nach Inkrafttreten des Gesetztes- eine Anzeige des Tatbestandes. Jedoch kenne ich die möglichen Sanktionen für Quam nicht.

Wir müssen wohl abwarten.

Gruß

-anc-
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[1.2.3] Mobilfunk-Experte antwortet auf Keks
18.09.2002 21:10
Benutzer Keks schrieb:
[...]
Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

Hey, schlau gedacht! :o)

Allerdings kenne ich mich da auch nicht aus, ob man nicht auch bei einer SoKü das Recht auf die eigene Nummer hat. Könnte ja sein.

Natürlich gilt 'das Recht auf die eigene Nummer' völlig unabhängig davon, aus welchem Grund der bisherige Vertrag beendet wurde.

Allerdings kann man bei einer außerordentlichen Kündigung wegen fehlender Rufnummernportabilität schon etwas in Argumentations-Not geraten. Schließlich würde man bei erfolgreicher Kündigung das (behauptete) Ziel der Portabilität am allerwenigsten erreichen, sondern man verlöre die angeblich so wertvolle Rufnummer umso schneller.
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[1.2.3.1] ullo antwortet auf Mobilfunk-Experte
18.09.2002 21:31
Mir fällt gerade folgende Argumentation ein:
Die neue Quam-Nummer ist sicherlich noch nicht so wertvoll wie schon eine Nummer die aufgrund längerer Nutzung schon eine entsprechende Verbreitung hat. Aber bleibe ich jetzt 24 Monate bei Quam war die Verbreitung der Nummer vergebens. Also möchte ich heute die Möglichkeit nutzen, meine Nummer zu verbreiten und auch weiter durch die Nummernportabilität Nutznießer meiner entsprechend bekannten Nummer bleiben. Bei Quam ist mir dieses Recht verwehrt. SoKü?

Ulli
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[1.2.3.2] kappa antwortet auf Mobilfunk-Experte
19.09.2002 15:39
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
[...]
Davon abgesehen ergäbe sich dann folgende Situation: durch die SoKü verlierst du genau die Rufnummer, die du behalten willst und damit wäre die SoKü gegen deinen Willen, nämlich jene Rufnummer zu behalten.

Hey, schlau gedacht! :o)

Allerdings kenne ich mich da auch nicht aus, ob man nicht auch bei einer SoKü das Recht auf die eigene Nummer hat. Könnte ja sein.

Natürlich gilt 'das Recht auf die eigene Nummer' völlig unabhängig davon, aus welchem Grund der bisherige Vertrag beendet wurde.

Allerdings kann man bei einer außerordentlichen Kündigung wegen fehlender Rufnummernportabilität schon etwas in Argumentations-Not geraten. Schließlich würde man bei erfolgreicher Kündigung das (behauptete) Ziel der Portabilität am allerwenigsten erreichen, sondern man verlöre die angeblich so wertvolle Rufnummer umso schneller.
Kann sein, dass ich Dich falsch verstehe, aber widersprichst Du Dir in Deinem Posting nicht ?
Du sagst einerseits, dass man unabhängig aus welchem Grund gekündigt wurde, man seine Nummer behalten kann.
Im nächsten Absatz heisst es dann, das man im Falle einer SoKü seine Nummer verlöre.
Was jetzt ?
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[1.2.3.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf kappa
19.09.2002 22:26
Benutzer kappa schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb: [...]
Natürlich gilt 'das Recht auf die eigene Nummer' völlig unabhängig davon, aus welchem Grund der bisherige Vertrag beendet wurde.

Allerdings kann man bei einer außerordentlichen Kündigung wegen fehlender Rufnummernportabilität schon etwas in Argumentations-Not geraten. Schließlich würde man bei erfolgreicher Kündigung das (behauptete) Ziel der Portabilität am allerwenigsten erreichen, sondern man verlöre die angeblich so wertvolle Rufnummer umso schneller.

Kann sein, dass ich Dich falsch verstehe, aber widersprichst Du Dir in Deinem Posting nicht ?
Du sagst einerseits, dass man unabhängig aus welchem Grund gekündigt wurde, man seine Nummer behalten kann. Im nächsten Absatz heisst es dann, das man im Falle einer SoKü seine Nummer verlöre.
Was jetzt ?

Der feine Unterschied liegt zwischen dem, worauf man eigentlich einen Anspruch hat, und dem, was tatsächlich passiert. Den Anspruch auf Rufnummernportierung hat man im Prinzip auch bei einer außerordentlichen Kündigung. (Dass Quam der Meinung ist, die Pflicht zur Rufnummernportabilität würde für sie gar nicht gelten, lassen wir dabei mal außen vor.) So weit so gut.

Wenn man aber speziell bei Quam kündigt, dann wird das nichts an der Tatsache ändern, dass Quam keine Rufnummernportabilität ermöglicht. Somit verlöre man ja praktisch doch seine Rufnummer - bei einer außerordentlichen Kündigung sogar sofort. Und das, wo man doch eigentlich deswegen kündigt, weil einem die Rufnummer (angeblich) so wichtig ist. Das ist der Widerspruch, der die Zulässigkeit einer solchen Kündigung etwas in Frage stellt.
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[1.2.3.2.1.1] Martin Kissel antwortet auf Mobilfunk-Experte
19.09.2002 22:34
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Wenn man aber speziell bei Quam kündigt, dann wird das nichts an der Tatsache ändern, dass Quam keine Rufnummernportabilität ermöglicht. Somit verlöre man ja praktisch doch seine Rufnummer
- bei einer außerordentlichen Kündigung sogar sofort. Und das, wo man doch eigentlich deswegen kündigt, weil einem die Rufnummer (angeblich) so wichtig ist.

Ich halte das nicht mal für einen Widerspruch.
Die Verträge bei Quam laufen ja nun noch nicht so lange. Wenn man das Problem jetzt erkannt hat, woanders nen Vertrag abschließt und die andere neue Nummer "vermarktet", dann wäre das mehr oder weniger Schadensbegrenzung, weil man u.U. noch nicht so viele Leute auf die alte Nummer aufmerksam gemacht hat.
Wenn man nun erst die Quam-Nummer weiter rausgibt und dann später doch umstellen muß, ist das sicher schlechter.
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf 602sl
18.09.2002 21:01
Benutzer 602sl schrieb:

Ich denke hier kann eine Sonderkündigung ansetzen.

Da eine korrekte Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht mehr gegeben ist, besteht m.E.
Sonderkündigungsmöglichkeit.

Es kann Dir ja nicht zugemutet werden jetzt eine Nummer bekannt zu machen (Deine QUAM Nummer), die in 2 Jahren verloren geht:

Ich denke nicht, dass das so einfach ist. Eine vertragliche Pflicht ist die Rufnummernportabilität nicht, höchstens eine gesetzlich-regulatorische. Ob diese Pflicht aber so wesentlich ist, dass ein vermuteter künftiger Verstoß dagegen die Fortführung des Vertrages gleich unzumutbar macht, ist in meinen Augen schon nicht mehr für so sicher.

Trotzdem wünsche ich allen Sonderkündigungs-Rittern viel Spaß. Ich glaube allerdings nicht, dass Quam auf solche Kündigungen anders als mit einem ablehnenden Musterbrief antworten wird.

Das Gesetz schreibt eine Rufnummernportabilität generell vor (Fest- und Mobilfunk), für den Mobilfunk wurde dies bis 30.11.02 ausgesetzt.

Stimmt nicht ganz, der korrekte Termin ist der 31.10.2002.

Unabhängig ob GSM oder UMTS. Im übrigen sind alle QUAM Kunden GSM Kunden.

In der Tat hat die Rufnummernportabilität nichts damit zu tun, ob das jeweilige Netz auf GSM, auf UMTS oder auf irgendeiner anderen Technik basiert. Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt die Verpflichtung allerdings nur für Netzbetreiber. Solange Quam kein (eigenes) Netz betreibt... ;-)
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[2.1] treborre antwortet auf Mobilfunk-Experte
18.09.2002 23:09
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:

Ich denke hier kann eine Sonderkündigung ansetzen.

Da eine korrekte Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht mehr gegeben ist, besteht m.E.
Sonderkündigungsmöglichkeit.

Es kann Dir ja nicht zugemutet werden jetzt eine Nummer bekannt zu machen (Deine QUAM Nummer), die in 2 Jahren verloren geht:

Ich denke nicht, dass das so einfach ist. Eine vertragliche Pflicht ist die Rufnummernportabilität nicht, höchstens eine gesetzlich-regulatorische. Ob diese Pflicht aber so wesentlich ist, dass ein vermuteter künftiger Verstoß dagegen die Fortführung des Vertrages gleich unzumutbar macht, ist in meinen Augen schon nicht mehr für so sicher.

Trotzdem wünsche ich allen Sonderkündigungs-Rittern viel Spaß. Ich glaube allerdings nicht, dass Quam auf solche Kündigungen anders als mit einem ablehnenden Musterbrief antworten wird.

Das Gesetz schreibt eine Rufnummernportabilität generell vor (Fest- und Mobilfunk), für den Mobilfunk wurde dies bis 30.11.02 ausgesetzt.

Stimmt nicht ganz, der korrekte Termin ist der 31.10.2002.

Unabhängig ob GSM oder UMTS. Im übrigen sind alle QUAM Kunden GSM Kunden.

In der Tat hat die Rufnummernportabilität nichts damit zu tun, ob das jeweilige Netz auf GSM, auf UMTS oder auf irgendeiner anderen Technik basiert. Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt die Verpflichtung allerdings nur für Netzbetreiber. Solange Quam kein (eigenes) Netz betreibt... ;-)

muß halt der Betreiber E-Plus dran glauben? Denn der ist doch der Netzbetreiber. Steht jedenfalls ständig auf meinem Handy.
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[2.1.1] chb antwortet auf treborre
19.09.2002 20:10
Benutzer treborre schrieb:
die Verpflichtung allerdings nur für Netzbetreiber. Solange Quam kein (eigenes) Netz betreibt... ;-)
muß halt der Betreiber E-Plus dran glauben? Denn der ist doch der Netzbetreiber. Steht jedenfalls ständig auf meinem Handy.

E-Plus interessiert Deine Probleme herzlich wenig, weil keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Dir und E-Plus besteht.

Ausserdem ist Quam sehr wohl ein Netzbetreiber. Wo das Netz herkommt, ist nicht von Belang. Ein *Provider* sind sie nämlich nicht, weil sie eine eigenständige Vermittlungsinfrastruktur hinter den Antennen betreiben und sozusagen nur die nackte Funk-Infrastruktur (und damit den Netzcode von E-Plus) mitnutzen.

Benni
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[2.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf chb
19.09.2002 22:01
Benutzer chb schrieb:
Benutzer treborre schrieb:
die Verpflichtung allerdings nur für Netzbetreiber. Solange Quam kein (eigenes) Netz betreibt... ;-)
muß halt der Betreiber E-Plus dran glauben? Denn der ist doch der Netzbetreiber. Steht jedenfalls ständig auf meinem Handy.

E-Plus interessiert Deine Probleme herzlich wenig, weil keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Dir und E-Plus besteht.

Damit könntest du auch wieder Recht haben.

Ausserdem ist Quam sehr wohl ein Netzbetreiber. Wo das Netz herkommt, ist nicht von Belang. Ein *Provider* sind sie nämlich nicht, weil sie eine eigenständige Vermittlungsinfrastruktur hinter den Antennen betreiben und sozusagen nur die nackte Funk-Infrastruktur (und damit den Netzcode von E-Plus) mitnutzen.

Es stimmt zwar, dass Quam sich immer selbst als Netzbetreiber bezeichnet hat. Ob sie in Bezug auf das GSM-Angebot wirklich (im rechtlichen Sinn) einer sind, darf bezweifelt werden. Eine Lizenz als GSM-Netzbetreiber haben sie jedenfalls nicht.
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[2.1.1.2] grafkrolock antwortet auf chb
20.09.2002 16:18
Ausserdem ist Quam sehr wohl ein Netzbetreiber. Wo das Netz herkommt, ist nicht von Belang. Ein *Provider* sind sie nämlich nicht, weil sie eine eigenständige Vermittlungsinfrastruktur hinter den Antennen betreiben und sozusagen nur die nackte Funk-Infrastruktur (und damit den Netzcode von E-Plus) mitnutzen.
Hmja, aber gelten sie auch als eigener Netzanbieter? Web.de bietet seinen Kunden ja auch eine eigene Telefonnummer samt Web.de-Vorwahl (01xy-...), wo man dann eine Mailbox oder Fax oder so erreicht. Trotzdem ist Web.de nicht verpflichtet, diese Rufnummer dem Kunden mitzugeben, wenn der zur Konkurrenz wechselt.
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[2.2] Loriott antwortet auf Mobilfunk-Experte
19.09.2002 21:54
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Stimmt nicht ganz, der korrekte Termin ist der 31.10.2002.

Ich glaube, man kann eine Portierung nur beantragen, wenn der alte Vertrag abläuft, oder sowas wie drei Monate vorher und bis zu einem Monat danach, wenn ich mich recht erinnere. Das heißt also für die Leute, die bei der Quam Aktion einen Vertrag abgeschlosen haben, dass sie wegen der Mindestvertragslaufzeit sowieso erst ab ca. März 2004 überhaupt eine Portierung beantragen könnten. Deshalb könnte Quam sich aus einem Rechtsstreit wegen dieser Sache ganz einfach heruaziehen - zumindest bis dahin - indem sie sagen: ihr Vertrag läuft 24 Monate, ob dann eine Portierung möglich ist, können wir jetzt noch nihct sagen. Wenn sie allerdings jetzt schon sagen, bei uns wird's das nicht geben, denke ich auch, dass man versuchen könnte zu sonderkündigen, da man ja gezwungen ist, eine Nummer unter senien Freunden/Geschäftspartnern etc. zu etablieren, die man nicht wird mitnehmen können.
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[2.2.1] jkaden antwortet auf Loriott
19.09.2002 22:28
Kann man z.B. bei einem 3star online nicht einfach wegen der zugesagten - und jetzt nicht verwirklichten - Online Rechnung kündigen?
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[2.2.1.1] wombat antwortet auf jkaden
20.09.2002 07:45
Benutzer jkaden schrieb:
Kann man z.B. bei einem 3star online nicht einfach wegen der zugesagten - und jetzt nicht verwirklichten - Online Rechnung kündigen?
Etwa mit der Begründung, dass du jetzt eine Papierrechnung zugeschickt bekommst? Ne mal im Ernst, wenn es eine Möglichkeit zur SoKü gäbe, hättest du sie hier bestimmt schon lesen können. Am besten keine Umsätze machen und hoffen, dass Quam ganz schnell komplett aufgibt. Und Nichttelefonierer will doch bestimmt kein anderer Netzbetreiber haben. Und wenn doch fänd ich das eigentlich nicht schlecht. Zu den Konditionen wie beim Quam 3star würde ich auch über D1 telefonieren ;-)
Gruß
Wombat
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[2.2.1.1.1] grafkrolock antwortet auf wombat
20.09.2002 16:25
Am besten keine Umsätze machen und hoffen, dass Quam ganz schnell komplett aufgibt.
Und warum? Um ein kostenloses Handy abzustauben und sich dann darüber aufzuregen, daß Staatsgelder zur Rettung von insolventen Mobilfunkunternehmen eingesetzt werden...?

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[2.2.1.1.1.1] wombat antwortet auf grafkrolock
20.09.2002 16:45
Benutzer grafkrolock schrieb:
Am besten keine Umsätze machen und hoffen, dass Quam ganz schnell komplett aufgibt.
Und warum? Um ein kostenloses Handy abzustauben und sich dann darüber aufzuregen, daß Staatsgelder zur Rettung von insolventen Mobilfunkunternehmen eingesetzt werden...?


Das eine hat dem anderen doch nix zu tun. Die Staatsgelder dürften gar nicht gezahlt werden. Nix als Wahlkampfgetöse ist das doch.
Das "kostenlose" Handy ist doch ok. Schließlich machen die den Laden irgendwann sowieso zu und dann steht man dumm da mit seiner Quam-Nummer. Ich hätte gerne meinen Quam-Vertrag genutzt. Aber leider weiß ich nicht, wie lange das noch gehen wird. Da hat man gerade allen Bekannten seine neue Nummer mitgeteilt und dann ist auf einmal Schluss. Was dann? Und 2 Handys mit mir rumzuschleppen ist einfach zu stressig.
Ich habe übrigens nicht an der Quam 3star-online-Aktion teilgenommen, sondern ich hab mir im Quam-Shop einen ganz normalen Vertrag geholt.
Gruß
Wombat
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[2.2.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf wombat
21.09.2002 00:03
Das eine hat dem anderen doch nix zu tun.
Das stimmt zwar, aber....

Die Staatsgelder dürften gar nicht gezahlt werden. Nix als Wahlkampfgetöse ist das doch.
...es sind immerhin 50 Milliarden Euro eingenommen wurde bei der Lizenzversteigerung. Da sind 300 Millionen, die man nun zur Rettung eines Unternehmens (noch nicht einmal sicher endgültig) ausgibt, relativ wenig.

Das "kostenlose" Handy ist doch ok. Schließlich machen die den Laden irgendwann sowieso zu und dann steht man dumm da mit seiner Quam-Nummer.
Ich hätte gerne meinen Quam-Vertrag genutzt. Aber leider weiß ich nicht, wie lange das noch gehen wird. Da hat man gerade allen Bekannten seine neue Nummer mitgeteilt und dann ist auf einmal Schluss. Was dann?
Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß Du die Nutzung Deines Vertrages davon abhängig machst, ob Dein Provider irgendwann mal den Laden dicht macht und Du Deine kostbare Rufnummer nicht mehr weiterverwenden kannst. Bisher haben viele Leute nach zwei Jahren gekündigt und neu abgeschlossen, weil es da mehr Provision gibt als bei Vertragsverlängerung. 20 oder 30 Leute zu benachrichtigen, daß man eine neue Handynummer hat, ist ja wohl nicht unbedingt eine Zumutung.
Davon abgesehen: Hier wird immer erzählt, Quam würde den Betrieb einstellen? Warum sollten sie? Sie nehmen gut Grund- und Gesprächsgebühren ein, mieten dafür die Leitungen bei E-plus und kommen mit einem Minimum an Personal - im zweistelligen Bereich - aus. Pleite gehen die daran nicht. Es entstehen ja so gut wie keine Kosten. Was anderes wär es, wenn man Neukunden werben würde.
Die Gefahr, daß die beiden anderen kleinen Netzbetreiber den Laden dicht machen, ist keineswegs geringer. Die arbeiten auch nicht mit Gewinn...

Ich habe übrigens nicht an der Quam 3star-online-Aktion teilgenommen, sondern ich hab mir im Quam-Shop einen ganz normalen Vertrag geholt.
Also, dann nutze ihn doch und sei glücklich damit. Wenn Du in eine andere Stadt umziehst ändert sich ja auch Deine (Festnetz-)Telefonnummer. Und, rufst Du dann "Gott im Himmel!"?
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[2.2.1.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf grafkrolock
22.09.2002 12:00
Benutzer grafkrolock schrieb:
Davon abgesehen: Hier wird immer erzählt, Quam würde den Betrieb einstellen? Warum sollten sie? Sie nehmen gut Grund- und Gesprächsgebühren ein, mieten dafür die Leitungen bei E-plus und kommen mit einem Minimum an Personal - im zweistelligen Bereich - aus. Pleite gehen die daran nicht.

Kennst du den Vertrag zwischen Quam und E-Plus?
Sicher, daß da nicht irgendwelchen Mindestumsätze oder monatlichen Gebühren vermerkt sind? Denk noch mal über deine Aussage nach.
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf Martin Kissel
22.09.2002 15:19
Kennst du den Vertrag zwischen Quam und E-Plus? Sicher, daß da nicht irgendwelchen Mindestumsätze oder monatlichen Gebühren vermerkt sind? Denk noch mal über deine Aussage nach.
Warum? Welche Klauseln es in dem Vertrag gibt, ist reine Spekulation. Mindestumsätze kann ich mir höchstens "pro Benutzer" vorstellen. Andererseits gibt es gute Gründe für E-plus, keinen Wuchervertrag gemacht zu haben:
1. E-plus hat massig Kapazitäten über,
2. E-plus geht es finanziell alles andere als gut (der Chaosladen ist Kunde meiner Firma...),
3. Quam wäre auf einen Einstieg im GSM-Netz nicht wirklich angewiesen gewesen.
Ich weiß nicht, hier wird dauernd eine schnelle Einstellung des Quam-Betriebes herbeigeredet. Gerade die leider wenigen Kunden, die Quam bisher gewinnen konnte - ich meine NICHT Faircom-Abstauber, sondern Leute, die im Laden abgeschlossen haben - telefonieren durchaus rege über Quam, denn sie haben vor allem wegen gewisser Vorzüge, die die Quam-Tarife boten, dort unterschrieben.
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf grafkrolock
22.09.2002 15:33
Auch ich kenne die Konditionen zwischen Quam und E-Plus nicht. Jedoch bin ich mir sicher: wenn Quam ohne eigens UMTS-Netz rentabel wäre, hätte man nicht die total Notbremse gezogen und Quam als Serviceprovider bestehen lassen. Das würde auch bedeuten: man könnte weiter Quamverträge abschließen und es hätte diesen Kundenfang über 3star online nie gegeben.

Mungojerrie
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[2.2.1.2] chb antwortet auf jkaden
21.09.2002 22:14
Benutzer jkaden schrieb:
Kann man z.B. bei einem 3star online nicht einfach wegen der zugesagten - und jetzt nicht verwirklichten - Online Rechnung kündigen?

Steht es im Vertrag? Wenn nein: vergiss es einfach.

Benni