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Zeitungsente !!!


22.09.2002 23:47 - Gestartet von derproblemlöser
Sorry, aber erstens sind R-Gespräche nicht neu (die gabs schon bei der Reichspost, als "A.H. mit Krieg von innenpolitischen Themen ablenkte") und zweitens wird bei einem R-Gespräch ausdrücklich die Zustimmung eingeholt, ob der Angerufene auch die Kosten übernimmt.
Falls diese Zustimmung nicht abgefragt wurde, so liegt kein Vertragsverhältnis vor. Ergo: Es gibt auch keine Zahlungsverpflichtung. Wer dennoch zahlt, tut es freiwillig und aus Dummheit. Auf keinen Fall, weil er mußte! Das ist dann auch der Unterschied zu den 0190er-Dialern. Daher vergleicht der Artikel hier Äpfel mit Birnen.

Wo bitteschön ist da Abzocke? Was soll die RegTP denn dazu sagen? Rechnungen ohne Grundlage zu verschicken - das ist nicht neu und auch nichts Spezielles aus der Telekommunikationsbranche. Das gab es auch schon vor weit über 100 Jahren.

Meine Meinung: Zeitungsente, Sommerloch, überflüssig !
Aber es liest ja eh keiner, denn die Wahl ist spannender als ein Krimi.
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[1] Gesetzeslücke ausgenutzt
kai poehlmann antwortet auf derproblemlöser
23.09.2002 10:29
Moin!

Benutzer derproblemlöser schrieb:
Themen ablenkte") und zweitens wird bei einem R-Gespräch ausdrücklich die Zustimmung eingeholt, ob der Angerufene auch die Kosten übernimmt.

Ähm... Wie beweist man das? Die (unseriösen) Anbieter
werden behaupten, daß die Zustimmung explizit vorliegt,
wenn die Triggernummer angerufen wurde!

Falls diese Zustimmung nicht abgefragt wurde, so liegt kein Vertragsverhältnis vor. Ergo: Es gibt auch keine Zahlungsverpflichtung. Wer dennoch zahlt, tut es freiwillig und aus Dummheit.

Wie willst Du die Nichtzustimmung beweisen? Nach Meinung
der (unseriösen) Anbieter liegt eine Zustimmung vor, sonst
wäre die Triggernummer ja nicht angerufen worden.

Auf keinen Fall, weil er mußte! Das ist dann auch der Unterschied zu den 0190er-Dialern. Daher vergleicht der Artikel hier Äpfel mit Birnen.

Nein. Weil beide Zahlungsansprüche auf der "Fiktion" beruhen,
daß der Rufnummerninhaber ein derartiges Vertragsverhältnis
eingeht.

Bald könnte es soweit sein, daß das Veröffentlichen einer
Telefonnummer ein finanzielles Risiko ist, schlimmer als
die Veröffentlichung einer Kontonummer.

Bei einer Lastschrift ist problemloser Widerspruch möglich,
bei einer Telefonrechnung "ist das Arbeit", weil von der
Telekom nur als seltene Ausnahme vorgesehen.

Wo bitteschön ist da Abzocke? Was soll die RegTP denn dazu sagen? Rechnungen ohne Grundlage zu verschicken - das ist nicht neu und auch nichts Spezielles aus der Telekommunikationsbranche.

Abzocke ist das, weil das Konto via Telefonrechnung belastet
wird und man Aufwand treiben muß, um sich zu verteidigen.

Bei einer falschen Lastschrift ist die Lage klar. Bei einem
angeblichen Vertragsverhältnis via Callback nicht.

Meine Meinung: Zeitungsente, Sommerloch, überflüssig ! Aber es liest ja eh keiner, denn die Wahl ist spannender als ein Krimi.

Wo bleibt der Realitätssinn.

Es gibt hier eine massive Gesetzeslücke - nämlich die
Annahme, daß der Rufnummerninhaber explizit allen Verträgen
zustimmt, wenn nur die Rufnummer bekannt ist.

Evtl. sollte die Regierung eine 01900-Nummer schalten,
am besten die 19000, bei deren Anwahl der Rufnummerninhaber
gleich die ganzen Staatsschulden bezahlt. Schliesslich
kommt durch (Ver-)Wahl ja ein gültiges Vertragsverhältnis
zustande kommt... :-)

Kai
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[1.1] mähdrescher antwortet auf kai poehlmann
23.09.2002 11:18
Benutzer kai poehlmann schrieb:

Ähm... Wie beweist man das? Die (unseriösen) Anbieter werden behaupten, daß die Zustimmung explizit vorliegt, wenn die Triggernummer angerufen wurde!

Wie willst Du die Nichtzustimmung beweisen? Nach Meinung der (unseriösen) Anbieter liegt eine Zustimmung vor, sonst wäre die Triggernummer ja nicht angerufen worden. Bald könnte es soweit sein, daß das Veröffentlichen einer Telefonnummer ein finanzielles Risiko ist, schlimmer als die Veröffentlichung einer Kontonummer.

Bei einer Lastschrift ist problemloser Widerspruch möglich, bei einer Telefonrechnung "ist das Arbeit", weil von der Telekom nur als seltene Ausnahme vorgesehen.

Kai

Mal ganz deutlich gesagt, ich als Endverbraucher bin überhaupt nicht in der Beweisschuld. Die Abzockergesellschaft XY will von mir Kohle haben, also müssen die beweisen, dass das Berechtigt ist. Treu dem Grundsatz folgend, "Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde" und nicht "Schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde"!

Mit dem mühsameren Vergleich in Bezug auf die Lastschrift hast Du allerdings recht.

Ich bin auch dafür, dass die DTAG nicht mehr für die Rechnungen Ihrer Mitbewerber verantwortlich ist. Ich meine, von mir aus können die die Rechnungsbeträge mit der Telekom zusammen in Rechnung stellen, aber wenn der Verbraucher nicht zahlt weil er sich ausgeplündert fühlt, dann muss der Anbieter sich selbst um den Einzug sener Kohle kümmern. Aber wenn man den strittigen Betrag nicht zahlt, kriegt man von der DTAG den Telefon-Hahn abgedreht. Finde ich im Zeitalter von 0190-Betrügern nicht in Ordnung.
Und es interessiert mich einen feuchten Dreck, ob die Telekom dem Anbieter in Vorleistung treten muss oder nicht. Bezahlt wird, wenn bezahlt ist und nicht wenn in Rechnung gestellt wird!

mähdrescher
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[1.1.1] Preis des offenen Callbycalls
kai poehlmann antwortet auf mähdrescher
23.09.2002 14:03
Moin!

Benutzer mähdrescher schrieb:

Mal ganz deutlich gesagt, ich als Endverbraucher bin überhaupt nicht in der Beweisschuld. Die Abzockergesellschaft XY will von mir Kohle haben, also müssen die beweisen, dass das Berechtigt ist.

Das ist der "Preis" für das offene Callbycall. Eine
Abzockergesellschaft wird den Nachweis ganz einfach
führen können, da im TK-Bereich die Fiktion gilt,
daß der Anschlußinhaber durch Wahl einer Rufnummer
von seinem Anschluß einen Vertrag eingeht und ebenso
(wenn es nach Willen der "Abzockunternehmen" geht) bei der
Annahme eines Anrufes und TK-Unternehmen einen Beweis
durch "Behauptung" - Logdatei - führen können.

Treu dem Grundsatz folgend, "Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde" und nicht "Schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde"!

Das gilt im TK-Bereich eben nicht. Ein TK-Unternehmen
kann eine beliebige Forderung stellen, "beweisen" und
hat einen Zahlungsanspruch.

Ich bin auch dafür, dass die DTAG nicht mehr für die Rechnungen Ihrer Mitbewerber verantwortlich ist. Ich meine, von mir aus können die die Rechnungsbeträge mit der Telekom zusammen in Rechnung stellen, aber wenn der Verbraucher nicht zahlt weil er sich ausgeplündert fühlt, dann muss der Anbieter sich selbst um den Einzug sener Kohle kümmern.

So ist es prinzipiell schon. Nur wäre es sinnvoller, wenn
die Telekom bei der Abbuchung der Rechnung zwei Lastschriften
vornehmen würde, einmal den eigenen Teil und einmal den
der Fremdanbieter. Somit erspart man sich bei Reklamationen
das Überweisen und den Aufwand mit der Rechnungsstelle.

Kai
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[1.1.2] vickycolle antwortet auf mähdrescher
23.09.2002 20:29
Benutzer mähdrescher schrieb:

hi,

du bist nicht richtig informiert.
die dtag setzt es auf die rechnung, mahnt es jedoch nicht an.

beispiel aus der praxis von uns:

re-betrag = 288,00 euro
davon 30,00 euro an hansenet für irgendeinen ominösen dialer.
wir haben bezahlt an die dtag = 258,00.

alle zufrieden.

3 monate später kam eine mahnung von einer inkassogesellschaft aus d-dorf mit dem verweis auf diese 30,00 euro.

wir teilten ihnen mit das wir zu dieser zeit in urlaub waren und folglich unmöglich diese verbindung hergestellt haben können.
sie möchten uns bitte die verbinsungsprotokolle in kopie übersenden.

seit 2 monaten nichts mehr gehört.

fazit: die dtag scherrt sich nur um ihre eigenen gelder, nicht um die die unter dem posten "andere anbieter" laufen.

gruss
vicky

Benutzer kai poehlmann schrieb:

Ähm... Wie beweist man das? Die (unseriösen) Anbieter werden behaupten, daß die Zustimmung explizit vorliegt, wenn die Triggernummer angerufen wurde!

Wie willst Du die Nichtzustimmung beweisen? Nach Meinung der (unseriösen) Anbieter liegt eine Zustimmung vor, sonst wäre die Triggernummer ja nicht angerufen worden. Bald könnte es soweit sein, daß das Veröffentlichen einer Telefonnummer ein finanzielles Risiko ist, schlimmer als die Veröffentlichung einer Kontonummer.

Bei einer Lastschrift ist problemloser Widerspruch möglich, bei einer Telefonrechnung "ist das Arbeit", weil von der Telekom nur als seltene Ausnahme vorgesehen.

Kai

Mal ganz deutlich gesagt, ich als Endverbraucher bin überhaupt nicht in der Beweisschuld. Die Abzockergesellschaft XY will von mir Kohle haben, also müssen die beweisen, dass das Berechtigt ist. Treu dem Grundsatz folgend, "Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde" und nicht "Schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde"!

Mit dem mühsameren Vergleich in Bezug auf die Lastschrift hast Du allerdings recht.

Ich bin auch dafür, dass die DTAG nicht mehr für die Rechnungen Ihrer Mitbewerber verantwortlich ist. Ich meine, von mir aus können die die Rechnungsbeträge mit der Telekom zusammen in Rechnung stellen, aber wenn der Verbraucher nicht zahlt weil er sich ausgeplündert fühlt, dann muss der Anbieter sich selbst um den Einzug sener Kohle kümmern. Aber wenn man den strittigen Betrag nicht zahlt, kriegt man von der DTAG den Telefon-Hahn abgedreht. Finde ich im Zeitalter von 0190-Betrügern nicht in Ordnung.
Und es interessiert mich einen feuchten Dreck, ob die Telekom dem Anbieter in Vorleistung treten muss oder nicht. Bezahlt wird, wenn bezahlt ist und nicht wenn in Rechnung gestellt wird!

mähdrescher
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[1.1.3] Thunder115 antwortet auf mähdrescher
23.09.2002 20:47
Benutzer mähdrescher schrieb:

Mal ganz deutlich gesagt, ich als Endverbraucher bin überhaupt nicht in der Beweisschuld. Die Abzockergesellschaft XY will von mir Kohle haben, also müssen die beweisen, dass das Berechtigt ist. Treu dem Grundsatz folgend, "Unschuldig bis die Schuld bewiesen wurde" und nicht "Schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde"!
Das mag ja alles so richtig sein und der Kunde normalerweise auch im Recht sein.
Aber wie läuft es denn ab?
Der Anbieter mahnt an und du bezahlst nicht. Die kümmern sich dann nicht mehr drum sondern verkaufen ihre Forderung an Inkassounternehmen und die wollen dann bei dir eintreiben.

Man hat wegen so ein paar Euro schnell einen Eintrag bei der Schufa, den man nicht so leicht wieder los wird, ob es rechtens ist oder nicht, da wird meist nicht nachgefragt.
Viel Spaß dann beim nächsten Kauf eines Autos oder einer Kontoeröffnung.
Man wundert sich, warum die erst freundlich sind und einen dann höflich bitte, den Laden zu verlassen.

Cu Thunder
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[1.2] AlexDA antwortet auf kai poehlmann
23.09.2002 11:24
Benutzer kai poehlmann schrieb:
Evtl. sollte die Regierung eine 01900-Nummer schalten, am besten die 19000, bei deren Anwahl der Rufnummerninhaber gleich die ganzen Staatsschulden bezahlt. Schliesslich kommt durch (Ver-)Wahl ja ein gültiges Vertragsverhältnis zustande kommt... :-)

"Dieser Anruf kostet eine Billion Euro. Vielen Dank und auf wiederhören."

Vielleicht noch:

"Bitte rufen Sie doch auch unsere französischen Nachbarn an."

;-)

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[] RE: Gesetzeslücke ausgenutzt
m_maier antwortet auf
01.10.2002 18:04
Benutzer ron's enemy schrieb:
Ohne ausdrückliche Einwilligung stellt aber die Telekom doch das Gespräch überhaupt nicht durch, folglich entstehen dem Angerufenen auch keine ungewollten Kosten!

Die Telekom stellt das Gespraech "von Anfang an" durch, naemlich die Verbindung zwischen Callcenter und angerufenem Benutzer.

Die kostenpflichtige Verbindung mit dem "Premium Dienst" wird vom Callcenter veranlasst und dann quasi nachtraeglich (wie bei 0190-0) ueber die Telekom-Rechnung abgerechnet.

Wenn im Callcenter nur rechtschaffene Leute sitzen, dann wird das Rangehen eines ABs nicht gewertet, aber bei manchen Telefonfirmen weiss man halt nie... Wer weiss, was die fuer Anweisungen bekommen. Prinzipiell muesste das "Ja" des Angerufenen irgendwie (Tonband etc) eindeutig mitprotokolliert werden.

Vielleicht ist das auch der Ansatzpunkt, die Rechnungen nicht zu bezahlen: Einfach verlangen, dass einem das "Jasagen" bei einem R-Gespraech nachgewiesen wird.

Wer hat in so einem Fall die Beweislast - der Callcenter-Betreiber oder der Telekom-Kunde?

Marcus