R-Gespräche

Kostenpflichtige Rückrufe tricksen 0190-Sperren aus

Bei Anruf zahlt man drauf
Von Marie-Anne Winter

Der Erfindungsreichtum in der Mehrwertbranche ist phänomenal, wenn es um die Erschließung neuer Einnahmemöglichkeiten geht: Auf der Telefonrechnung können auch Gebühren dafür erscheinen, dass man angerufen wurde. Wie das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, haben die Mehrwertdienst-Anbieter eine neue Masche entdeckt.

Aus amerikanischen Filmen sind sie als "R-Gespräche" bekannt. Diese Gespräche, bei denen der Angerufene die Kosten trägt, gibt es nun auch in Deutschland. Der Service-Gedanke steht allerdings im Hintergrund, in erster Linie stellt der gebührenpflichtige Rückruf eine Einnahmequelle für Telefongesellschaften dar. Über eine kostenfreie 0800-Rufnummer oder das Internet gibt man die Nummer eines Anschlusses an, auf dem man einen Rückruf wünscht. Dieser erfolgt nach Angaben von c't zu 0190-Konditionen, ohne dass die Identität des Anrufers überprüft wird.

Bislang genügte es, bestimmte Rufnummernblöcke für abgehende Anrufe zu sperren. Mit dem Rückruf umgehen die Anbieter von Mehrwertdiensten sämtliche Sperren. Nun können erhebliche Kosten für ankommende Anrufe entstehen. Dafür gibt es keinerlei Sperrmöglichkeit.

Was für Verbraucher keine Vorteile bietet, eröffnet Abzockern ungeahnte Möglichkeiten. Da die Daten kostenfreier Anrufe nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht gespeichert werden, lässt sich nicht ermitteln, wer den Anruf bestellt hat. Potenzielle Opfer sind die Eigentümer von Telefonanschlüssen an leicht zugänglichen Orten, beispielsweise in Vereinsheimen. Aber auch Firmen und Behörden sind betroffen.

Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft man den Fall in rechtlicher Hinsicht, jedoch bislang ohne Ergebnis. "Momentan ist man vor 0190-Abzockern nur dann wirklich sicher, wenn man ganz auf einen Telefonanschluss verzichtet," fasst c't-Redakteur Urs Mansmann die Situation zusammen.