Moin!
Benutzer derproblemlöser schrieb:
Themen ablenkte") und zweitens wird bei einem R-Gespräch ausdrücklich die Zustimmung eingeholt, ob der Angerufene auch die Kosten übernimmt.
Ähm... Wie beweist man das? Die (unseriösen) Anbieter
werden behaupten, daß die Zustimmung explizit vorliegt,
wenn die Triggernummer angerufen wurde!
Falls diese Zustimmung nicht abgefragt wurde, so liegt kein Vertragsverhältnis vor. Ergo: Es gibt auch keine Zahlungsverpflichtung. Wer dennoch zahlt, tut es freiwillig und aus Dummheit.
Wie willst Du die Nichtzustimmung beweisen? Nach Meinung
der (unseriösen) Anbieter liegt eine Zustimmung vor, sonst
wäre die Triggernummer ja nicht angerufen worden.
Auf keinen Fall, weil er mußte! Das ist dann auch der Unterschied zu den 0190er-Dialern. Daher vergleicht der Artikel hier Äpfel mit Birnen.
Nein. Weil beide Zahlungsansprüche auf der "Fiktion" beruhen,
daß der Rufnummerninhaber ein derartiges Vertragsverhältnis
eingeht.
Bald könnte es soweit sein, daß das Veröffentlichen einer
Telefonnummer ein finanzielles Risiko ist, schlimmer als
die Veröffentlichung einer Kontonummer.
Bei einer Lastschrift ist problemloser Widerspruch möglich,
bei einer Telefonrechnung "ist das Arbeit", weil von der
Telekom nur als seltene Ausnahme vorgesehen.
Wo bitteschön ist da Abzocke? Was soll die RegTP denn dazu sagen? Rechnungen ohne Grundlage zu verschicken - das ist nicht neu und auch nichts Spezielles aus der Telekommunikationsbranche.
Abzocke ist das, weil das Konto via Telefonrechnung belastet
wird und man Aufwand treiben muß, um sich zu verteidigen.
Bei einer falschen Lastschrift ist die Lage klar. Bei einem
angeblichen Vertragsverhältnis via Callback nicht.
Meine Meinung: Zeitungsente, Sommerloch, überflüssig ! Aber es liest ja eh keiner, denn die Wahl ist spannender als ein Krimi.
Wo bleibt der Realitätssinn.
Es gibt hier eine massive Gesetzeslücke - nämlich die
Annahme, daß der Rufnummerninhaber explizit allen Verträgen
zustimmt, wenn nur die Rufnummer bekannt ist.
Evtl. sollte die Regierung eine 01900-Nummer schalten,
am besten die 19000, bei deren Anwahl der Rufnummerninhaber
gleich die ganzen Staatsschulden bezahlt. Schliesslich
kommt durch (Ver-)Wahl ja ein gültiges Vertragsverhältnis
zustande kommt... :-)
Kai