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wie ist das bei Downgrade?


11.08.2022 12:55 - Gestartet von regn
Wie machen sich denn die neuen Kündigungs-Regeln bei einem Downgrade bemerkbar? Bisher begann damit ja eine neue Mindestlaufzeit. das sollte ja nach den neuen Kündigungs-Regeln nicht mehr gehen, da nur der Vertragsbeginn zählt, oder?
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[1] basti99 antwortet auf regn
11.08.2022 13:29
Benutzer regn schrieb:
Wie machen sich denn die neuen Kündigungs-Regeln bei einem Downgrade bemerkbar? Bisher begann damit ja eine neue Mindestlaufzeit. das sollte ja nach den neuen Kündigungs-Regeln nicht mehr gehen, da nur der Vertragsbeginn zählt, oder?

Eine Tarifänderung ist eine Vertragsänderung und die Mindestlaufzeit (hier wahrscheinlich 24 Monate) beginnt von vorn. Der Anbieter wird dem Downgrade nur zustimmen, wenn du den Vertrag verlängerst. Das hat mit den neuen Kündigungsregeln gar nichts zu tun.
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[1.1] regn antwortet auf basti99
11.08.2022 15:19
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer regn schrieb:
Wie machen sich denn die neuen Kündigungs-Regeln bei einem Downgrade bemerkbar? Bisher begann damit ja eine neue Mindestlaufzeit. das sollte ja nach den neuen Kündigungs-Regeln nicht mehr gehen, da nur der Vertragsbeginn zählt, oder?

Eine Tarifänderung ist eine Vertragsänderung und die Mindestlaufzeit (hier wahrscheinlich 24 Monate) beginnt von vorn. Der Anbieter wird dem Downgrade nur zustimmen, wenn du den Vertrag verlängerst. Das hat mit den neuen Kündigungsregeln gar nichts zu tun.

Klar, ich habe dann den Vertrag verlängert!
Aber da greift ja eben die neue Regelung - ich kann dann nach 24 Monaten vom Vertragsbeginn aus mit einer Frist von einem Monat kündigen
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[1.1.1] basti99 antwortet auf regn
11.08.2022 18:51

einmal geändert am 11.08.2022 18:54
Benutzer regn schrieb:
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer regn schrieb:
Wie machen sich denn die neuen Kündigungs-Regeln bei einem Downgrade bemerkbar? Bisher begann damit ja eine neue Mindestlaufzeit. das sollte ja nach den neuen Kündigungs-Regeln nicht mehr gehen, da nur der Vertragsbeginn zählt, oder?

Eine Tarifänderung ist eine Vertragsänderung und die Mindestlaufzeit (hier wahrscheinlich 24 Monate) beginnt von vorn. Der Anbieter wird dem Downgrade nur zustimmen, wenn du den Vertrag verlängerst. Das hat mit den neuen Kündigungsregeln gar nichts zu tun.

Klar, ich habe dann den Vertrag verlängert!
Aber da greift ja eben die neue Regelung - ich kann dann nach 24 Monaten vom Vertragsbeginn aus mit einer Frist von einem Monat kündigen

Das halte ich für Unfug. Die neue Monatsfrist des TKG hängt am Vertragsendedatum und hat nichts mit dem ursprünglichen Vertragsbeginn zu tun. Bsp. Vertragsbeginn am 1.7.2021, Vertragsänderung zum 1.8.22. Neues Vertragsende 1.8.24. Die Ein- Monats- Kündigungsfrist zieht erst ab August 2024. Alles Andere wäre vollkommen unlogisch.

Nachtrag: ich gehe davon aus, dass es sich um einen 24- Monatsvertrag handelt.