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Netzneutralität ade ...


30.08.2022 16:24 - Gestartet von Yoghurt70
Ja, das verstößt in meinen Augen auch ganz klar gegen die Netzneutralität. Ganz genau so wie schon die Zero-Rating-Tarife. Unsere Rechtsprechung brauch aber Jahre um das zu untersagen. So lange wird die Dienstleistung Netz doppelt verkauft.
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[1] blumenwiese antwortet auf Yoghurt70
31.08.2022 09:15
Benutzer Yoghurt70 schrieb:
Ja, das verstößt in meinen Augen auch ganz klar gegen die Netzneutralität. Ganz genau so wie schon die Zero-Rating-Tarife. Unsere Rechtsprechung brauch aber Jahre um das zu untersagen. So lange wird die Dienstleistung Netz doppelt verkauft.

Es wird nichts doppelt verkauft. Als normaler Kunde hast du keine garantierte Bandbreite sondern nur eine maximale Bandbreite, die abhängig ist von insbesondere der Auslastung der Basisstation, der Entfernung zur Basisstation, den allgemeinen Empfangsbedingungen und so weiter und so fort.

Wenn du einen entsprechenden Aufpreis bezahlst bekommst du, wenn die anderen Rahmenbedingungen ansonsten stimmen, eine garantierte Bandbreite, die nicht verkleinert wird. Dafür zahlst du Geld.

Ich finde es erstaunlich, dass selbst in diesen Beispielen die Befürworter von sogenannter Netzneutralität nicht einmal merken, zu was ihre Argumentation eigentlich führt. Erstsunlich, wie blind Leute sein können.
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[1.1] Yoghurt70 antwortet auf blumenwiese
31.08.2022 13:09
Benutzer blumenwiese schrieb:
Erstsunlich, wie blind Leute sein können.

Nun ja, bevor du Andere als blind bezeichnest, wird es vielleicht Zeit, dass du selbst die Augen öffnest.

Dies ist ein super Beispiel dafür, wie Netzbetreiber "kreative" Methoden suchen und finden Umsätze zu generieren, ohne dafür eine reale Leistung anzubieten. Ein Tarifkonstrukt wie dieses führt zwangsläufig dazu, dass Tarife ohne gebuchte Vorfahrt möglicherweise nur schlecht bedient werden. Der gebuchte Standardtarif mit einem vertraglich vereinbarten Volumen lässt sich womöglich kaum nutzen, weil die Priorität ja auf Kunden mit gebuchter Vorfahrt liegt. Das Argument lautet dann, kaufe dir bitte auch ein Vorfahrtticket. Darin besteht ein meinen Augen eine erneute Vergütung für das ohnehin gebuchte Volumen, dessen Transport aber ohne Priorität nicht recht zustande kommt. Die Grundlage dieses "Features" ist demnach das Eingeständnis, dass das Netz nicht in der Lage ist, den von den Kunden aktuell gebuchten und bezahlten Trafik zu leisten. Sonst wäre eine Priorisierung kaum nötig. Es ist auch Zeugnis davon, dass Vodafone kaum die Absicht hat, sein Netz angemessen auszubauen. Sie gehen lieber dazu über, die knappen Ressourcen kreativer zu vermarkten.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf Yoghurt70
31.08.2022 13:56
Wenn jemand einen normalen Tarif bucht, dann erhält das Recht ein bestimmtes Volumen an Daten mit einer maximal möglichen Geschwindigkeit zu nutzen. Diese Geschwindigkeit ist nicht garantiert.

Das ist auch stand jetzt alle mir bekannten normalen Verträge. Die wird dort nirgends eine Mindestgeschwindigkeit garantiert. Du hast ein bestimmtes Volumen und kannst bis maximal zu einer bestimmten Geschwindigkeit Daten nutzen. Dafür bezahlst du Geld. Das ist vereinbart.

Wer einen höherwertige ihren Vertrag abschließt, der erhält eine garantierte Mindestgeschwindigkeit. Dafür bezahlt der Kunde mehr. Das steht dann im Vertrag.

Der bisherige normale Vertrag wird nicht eingeschränkt. In dort war nie eine minimale Geschwindigkeit definiert. Mit demselben Argument könntest du ja auch sagen, dass wenn Vodafone einfach mehr Kunden bekommt, sie aber einen bestimmten Standort nicht ausbauen, dass du plötzlich auch doppelt bezahlst, weil du viel öfters nur eine geringere Bandbreite hast, das sich ja mehr Kunden dieselbe Basisstation teilen.

Du kannst selbstverständlich dieser Ansicht sein und dann entsprechende Konsequenzen ziehen und zur Konkurrenz wechseln. Aber das ist eben kein rechtlich haltbares Argument.