Benutzer Yoghurt70 schrieb:
Ja, das verstößt in meinen Augen auch ganz klar gegen die Netzneutralität. Ganz genau so wie schon die Zero-Rating-Tarife. Unsere Rechtsprechung brauch aber Jahre um das zu untersagen. So lange wird die Dienstleistung Netz doppelt verkauft.
Es wird nichts doppelt verkauft. Als normaler Kunde hast du keine garantierte Bandbreite sondern nur eine maximale Bandbreite, die abhängig ist von insbesondere der Auslastung der Basisstation, der Entfernung zur Basisstation, den allgemeinen Empfangsbedingungen und so weiter und so fort.
Wenn du einen entsprechenden Aufpreis bezahlst bekommst du, wenn die anderen Rahmenbedingungen ansonsten stimmen, eine garantierte Bandbreite, die nicht verkleinert wird. Dafür zahlst du Geld.
Ich finde es erstaunlich, dass selbst in diesen Beispielen die Befürworter von sogenannter Netzneutralität nicht einmal merken, zu was ihre Argumentation eigentlich führt. Erstsunlich, wie blind Leute sein können.