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Definitionsfrage


28.09.2022 16:50 - Gestartet von ÖhmmmTja
Der gute Mann hätte sich vorher mal kundig machen sollen, was Wucher ist. Hinzu kommt wohl noch, daß Versandkosten kaum im Einflussbereich des Versenders liegen. Wenn z.B. Hermes EUR 4,90 nimmt, dann nimmt Hermes EUR 4,90. Und da ist dann noch kein Verpackungsmaterial mit inbegriffen - die Schellen werden ja wohl nicht "nackig" in die Weltgeschichte verschickt.
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[1] DurdenTyler antwortet auf ÖhmmmTja
29.09.2022 00:53
Benutzer ÖhmmmTja schrieb:
Der gute Mann hätte sich vorher mal kundig machen sollen, was Wucher ist. Hinzu kommt wohl noch, daß Versandkosten kaum im Einflussbereich des Versenders liegen. Wenn z.B. Hermes EUR 4,90 nimmt, dann nimmt Hermes EUR 4,90. Und da ist dann noch kein Verpackungsmaterial mit inbegriffen - die Schellen werden ja wohl nicht "nackig" in die Weltgeschichte verschickt.

Ganz so einfach ist die Geschichte nicht, viele Händler verlangen zb 4,90€ Versandkosten, verschicken dann aber für 90Cent im Warenbrief.
Das ist dann zwar immer noch kein Wucher aber ein Grund sich zu ärgern.
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[1.1] Uwe 64 antwortet auf DurdenTyler
29.09.2022 04:44
Benutzer DurdenTyler schrieb:

Ganz so einfach ist die Geschichte nicht, viele Händler verlangen zb 4,90€ Versandkosten, verschicken dann aber für 90Cent im Warenbrief.
Das ist dann zwar immer noch kein Wucher aber ein Grund sich zu ärgern.

Wo genau ist jetzt dein Problem? Arbeitest du für umsonst? Die Versandkosten bestehen nicht nur aus den Transportkosten.
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[1.1.1] dexcc antwortet auf Uwe 64
29.09.2022 12:38
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Benutzer DurdenTyler schrieb:

Ganz so einfach ist die Geschichte nicht, viele Händler verlangen zb 4,90€ Versandkosten, verschicken dann aber für 90Cent im Warenbrief.
Das ist dann zwar immer noch kein Wucher aber ein Grund sich zu ärgern.

Wo genau ist jetzt dein Problem? Arbeitest du für umsonst? Die Versandkosten bestehen nicht nur aus den Transportkosten.

Woher kommen die 4 EUR? Eine Versandtasche kostet 0,03€. Es dauert ca. 5 Minuten (MAX) von A-Z um die Bestellung fertigzustellen.
Klar ärgere ich mich da wenn der Händler einen Stundenlohn von 48 EUR festlegt.
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[1.1.1.1] mho73 antwortet auf dexcc
29.09.2022 14:38
Benutzer dexcc schrieb:

Klar ärgere ich mich da wenn der Händler einen Stundenlohn von 48 EUR festlegt.

Ein Stundenlohn von 48 EUR für einen Selbstständigen ist nicht nur "kein Wucher", sondern sogar eher niedrig.
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[1.1.1.2] Uwe 64 antwortet auf dexcc
29.09.2022 18:48
Benutzer dexcc schrieb:
>
Klar ärgere ich mich da wenn der Händler einen Stundenlohn von 48 EUR festlegt.

48€ ist für einen Selbstständigen eher ein Witz. Da gehen ja noch viele Abgaben von herunter.
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[1.1.1.3] Dragen antwortet auf dexcc
29.09.2022 20:56
Benutzer dexcc schrieb:
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Benutzer DurdenTyler schrieb:

Ganz so einfach ist die Geschichte nicht, viele Händler verlangen zb 4,90€ Versandkosten, verschicken dann aber für 90Cent im Warenbrief.
Das ist dann zwar immer noch kein Wucher aber ein Grund sich zu ärgern.

Wo genau ist jetzt dein Problem? Arbeitest du für umsonst? Die Versandkosten bestehen nicht nur aus den Transportkosten.

Woher kommen die 4 EUR? Eine Versandtasche kostet 0,03€. Es dauert ca. 5 Minuten (MAX) von A-Z um die Bestellung fertigzustellen.
Klar ärgere ich mich da wenn der Händler einen Stundenlohn von 48 EUR festlegt.
Das ist kein Stundenlohn sondern "Lohnkosten je Stunde", da der Arbeitgeber einen nicht unerheblichen Anteil an Abgaben zu tragen hat. Mit Glück kommt der Arbeitnehmer dann auf einen Brutto-Stundenlohn von 24 Euro, der dann vom ihm versteuert werden muss.
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[2] blumenwiese antwortet auf ÖhmmmTja
29.09.2022 20:52
Benutzer ÖhmmmTja schrieb:
Der gute Mann hätte sich vorher mal kundig machen sollen, was Wucher ist.

Der Käufer hat hier ja über eBay gekauft im guten Wissen um die Versandkosten. Die werden ja nicht verschwiegen. Er hat sich also vollkommen freiwillig für den Kauf dieses Angebot entschieden, obwohl er um die Versandkosten wusste. Seine Kritik ist also in meinen Augen vollkommen unbegründet.

Aber das war ja nie Gegenstand der Verhandlungen. Gegenstand der Verhandlungen war immer nur, ob nach den Bedingungen von eBay die formulierte Kritik so zulässig ist.

Hier wurde ja vor dem höchsten Zivilgericht verhandelt und nicht vor einem Strafgericht. Der BGH und alle vorigen Instanzen mussten sich also mit den eBay Bedingungen auseinandersetzen und feststellen, ob der Käufer dagegen verstoßen hat.

Der BGH hat nun entschieden, dass der Käufer nicht dagegen verstoßen hat. Ob seine Kritik nun berechtigt oder unberechtigt war, war niemals Gegenstand der Verhandlungen. Und der BGH hat darüber auch keine Aussage getroffen.

Unabhängig davon, dass ich die Kritik des Käufers für überzogen und vollkommen falsch halte, hat hier der BGH erneut eine Lanze für die Meinungsfreiheit gebrochen. Das ist sehr zu begrüßen. Das ist zu begrüßen, weil kein Käufer wohl einen Rechtsanwalt einschalten möchte, der erst beurteilt, ob seine Bewertung eventuell unzulässig ist. Käufer auf eBay müssen sich darauf verlassen, dass sie frei und offen und uneingeschränkt eine Bewertung abgeben können. Die dafür zu ziehenden Grenzen sollten also recht weit sein.

Alternativ kann eBay jederzeit seine Richtlinien präzisieren. Das steht eBay frei. Und den Kunden steht es frei, ob sie dann eBay noch nutzen oder nicht.